POTSDAM
24. Juni 1991 zur fachrichtungsbezogenen Eignungsprüfung zugelassen wurden, erfolgt auf der gleichen Rechtsgrundlage.
§ 12 In- Kraft- Treten
Wahlpflichtblock ,, Angewandte Geoökologie" Es sind zwei der folgenden Fächer( Vorlesung oder Seminar) auszuwählen: 8 SWS WP
UNIVER ausz
Amtlich
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
II. Bekanntmachungen
Sitzungstermine des Senats der Universität Potsdam im WS 1999/2000
Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 08.07.1999 folgende Sitzungstermine für das Wintersemester 1999/2000 beschlossen:
14.10.1999( Dieser Termin wurde bereits mit Beschluss S 3/ 56.- 3.12.1998 festgelegt)
11.11.1999
09.12.1999
06.01.2000
03.02.2000
ist zu ändern auf
B
" Wahlpflichtblock Angewandte Geoökologie" Es sind zwei der folgenden Fächer( Vorlesung und Seminar) auszuwählen: 8 SWS WP"
Als Fachinhalte werden hinzugefügt:
3.
Angewandter Naturschutz
Kommunikation und Konfliktbewältigung in der Landschaftsplanung
Anlage S. 158
E
Ökologische Aspekte ausgewählter Räume und Regionen Deutschlands und der Erde
Wahlpflichtblock ,, Regionale ökologische Probleme❝ Es sind zwei der folgenden Fächer( Vorlesungen oder Seminare) auszuwählen: 4 SWS WP
ist zu ändern auf
,, Es sind aus den folgenden Fächern Seminare im Gesamtumfang von insgesamt 4 SWS( WP) auszuwählen."
Berichtigung zur Studienordnung für den Diplomstudiengang Geoökologie an der Universität Potsdam vom 22. Juni 1995
Die auf Seite 154 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 10/1996 veröffentlichte Studienordnung für den Diplomstudiengang Geoökologie an der Universität Potsdam vom 22. Juni 1995 wird wie folgt berichtigt:
1.
Anlage, S. 157
Wahlpflichtblock„ geowissenschaftliche Spezialsemi
nare"
lt. Angebot
ist zu ändern auf
3 SWS WP
Wahlpflichtblock„ geowissenschaftliche Spezialsemi
nare"
lt. Angebot
Berichtigung der Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Geoökologie an der Universität Potsdam vom 22. Juni 1995
Die auf Seite 158 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 10/1996 veröffentlichten Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Geoökologie an der Universität Potsdam vom 22. Juni 1995 werden wie folgt berichtigt:
1.
-
§ 10 Abs. 3a, zweiter Spiegelstrich Geowissenschaftliche Teildisziplinen( 2)
ist zu ändern auf
Geowissenschaftliche Teildisziplinen( 3)
2.
Anlage 3, S. 163
4 SWS WP
2.
Anlage S. 158
Ꭰ
Allgemeine und angewandte geoökologische Disziplinen/ Lehrinhalte
In Punkt 2 ist der vierte Spiegelstrich
Teilnahmeschein Übungen Petrographie( inklusive Beleg)
zu streichen.
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