Heft 
(1999) 7
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UNIVERSITAT POTSDAM

Universitätsbibliothek

206930

I. Rechts- und

Verwaltungsvorschriften

ATT Studienordnung für den Bachelor- und den Masterstudiengang der Softwaresystemtech­nik an der Universität Potsdam

Vom 22. Januar 1999

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftli­chen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grund­lage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hoch­schulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBl. I S. 173), am 22. Januar 1999 die Studienordnung für die Studiengänge der Softwaresystem­technik mit den Abschlüssen Bachelor und Master erlas­1 sen.

Allgemeines

Xertioiididetze

ren Orten innerhalb der Universität als auch durch Plat­zierung im Internet unter www.hpi.uni-potsdam.de mit dem Navigationspfad ,, Für immatrikulierte Studenten/

Aushang". Die Veröffentlichung muss aber in jedem

Falle fristgerecht durch Aushang im Foyer des HPI erfol­gen. Auf diesem Aushang muss der Tag der Veröffentli­chung angegeben sein.

§ 4 Themenkomplexe

( 1) Jede Lehrveranstaltung gehört entweder einem ex­plizit festgelegten Themenkomplex oder dem impliziten Themenkomplex" Wahlfreie Themen" an. Wenn also eine Lehrveranstaltung nicht explizit einem Themenkom­plex zugeordnet ist, d.h. wenn keine solche Zuordnung veröffentlicht wurde, gehört diese Lehrveranstaltung au­tomatisch zum Themenkomplex" Wahlfreie Themen".

( 2) Die Zuordnung einer Lehrveranstaltung, die neu ei­nem expliziten Themenkomplex zugeordnet wird, wird jeweils spätestens vier Wochen vor Beginn der Lehrver­anstaltung veröffentlicht.

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Teil I

§ 1

Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prü­fungsordnung für die Studiengänge der Softwaresystem­technik vom 22. Januar 1999 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 1999/2000 in einem der Stu­diengänge der Softwaresystemtechnik immatrikuliert werden.

§ 2

Studienfachberatung

Neben dem verfügbaren schriftlichen Material zum Studi­um der Softwaresystemtechnik in Potsdam( Prüfungs­ordnung, Studienordnung, Informationen im Internet, durch Aushang veröffentlichter Dokumente) stehen sämt­liche Wissenschaftler des Hasso- Plattner- Instituts( HPI) den Studierenden beratend zur Seite. Bei Fragen bitte in das Sekretariat des HPI kommen; entweder kann dort schon die Antwort gegeben werden oder an jemanden weitervermittelt werden, der sie zu beantworten weiß.

§ 3

Veröffentlichung von verfahrensrelevanten In­formationen

Sowohl in der Prüfungsordnung als auch in der vorliegen­den Studienordnung wird mehrfach auf Informationen hingewiesen, die innerhalb bestimmter Fristen veröffent­licht werden müssen. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel sowohl durch Aushang an möglicherweise mehre­

Teil II Bachelor- Studium

§ 5

(" Undergraduate Program")

Ziel des Bachelor- Studiums, Unterschied zum Master- Studium

( 1) Der Bachelor- Grad in Softwaresystemtechnik( Bache­lor of Software Engineering), stellt einen ersten berufs­qualifizierenden akademischen Abschluss dar. Mit die­sem Abschluss sind die Absolventen hervorragend ge­eignet, vielfältige software- orientierte Aufgaben in der Industrie oder im privaten oder öffentlichen Dienstlei­stungsbereich zu übernehmen. Als Arbeitgeber kommen nicht nur Unternehmen in Frage, die Softwaresysteme entwickeln, sondern auch alle Institutionen, deren Opera­tionen stark von der Verfügbarkeit unterstützender Soft­waresysteme abhängen. Die Lehrinhalte des Bachelor­Studiums sind produktorientiert, d.h. das Softwaresystem als Produkt bestimmt die Lehrinhalte, und dabei spielt die Frage, ob die Absolventen später als Führungskräfte tätig msein werden, keine Rolle.

( 2) Der Bachelor- Grad ist die Regelvoraussetzung für die Zulassung zu einem Master- Studium, dessen Lehrinhalte prozessorientiert sind. Das bedeutet, dass die arbeitsteili­gen Prozesse der Entwicklung, Verteilung und Nutzung von Softwaresystemen die Lehrinhalte des Master- Studi­ums bestimmen. Diese Schwerpunktbildung ist eine Folge der Annahme, dass die Master- Absolventen später als Führungskräfte tätig sein werden.

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Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 9. Juni 1999