UNIVERSITAT POTSDAM
Universitätsbibliothek
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I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
ATT Studienordnung für den Bachelor- und den Masterstudiengang der Softwaresystemtechnik an der Universität Potsdam
Vom 22. Januar 1999
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBl. I S. 173), am 22. Januar 1999 die Studienordnung für die Studiengänge der Softwaresystemtechnik mit den Abschlüssen Bachelor und Master erlas1 sen.
Allgemeines
Xertioiididetze
ren Orten innerhalb der Universität als auch durch Platzierung im Internet unter www.hpi.uni-potsdam.de mit dem Navigationspfad ,, Für immatrikulierte Studenten/
Aushang". Die Veröffentlichung muss aber in jedem
Falle fristgerecht durch Aushang im Foyer des HPI erfolgen. Auf diesem Aushang muss der Tag der Veröffentlichung angegeben sein.
§ 4 Themenkomplexe
( 1) Jede Lehrveranstaltung gehört entweder einem explizit festgelegten Themenkomplex oder dem impliziten Themenkomplex" Wahlfreie Themen" an. Wenn also eine Lehrveranstaltung nicht explizit einem Themenkomplex zugeordnet ist, d.h. wenn keine solche Zuordnung veröffentlicht wurde, gehört diese Lehrveranstaltung automatisch zum Themenkomplex" Wahlfreie Themen".
( 2) Die Zuordnung einer Lehrveranstaltung, die neu einem expliziten Themenkomplex zugeordnet wird, wird jeweils spätestens vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung veröffentlicht.
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Teil I
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für die Studiengänge der Softwaresystemtechnik vom 22. Januar 1999 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 1999/2000 in einem der Studiengänge der Softwaresystemtechnik immatrikuliert werden.
§ 2
Studienfachberatung
Neben dem verfügbaren schriftlichen Material zum Studium der Softwaresystemtechnik in Potsdam( Prüfungsordnung, Studienordnung, Informationen im Internet, durch Aushang veröffentlichter Dokumente) stehen sämtliche Wissenschaftler des Hasso- Plattner- Instituts( HPI) den Studierenden beratend zur Seite. Bei Fragen bitte in das Sekretariat des HPI kommen; entweder kann dort schon die Antwort gegeben werden oder an jemanden weitervermittelt werden, der sie zu beantworten weiß.
§ 3
Veröffentlichung von verfahrensrelevanten Informationen
Sowohl in der Prüfungsordnung als auch in der vorliegenden Studienordnung wird mehrfach auf Informationen hingewiesen, die innerhalb bestimmter Fristen veröffentlicht werden müssen. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel sowohl durch Aushang an möglicherweise mehre
Teil II Bachelor- Studium
§ 5
(" Undergraduate Program")
Ziel des Bachelor- Studiums, Unterschied zum Master- Studium
( 1) Der Bachelor- Grad in Softwaresystemtechnik( Bachelor of Software Engineering), stellt einen ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss dar. Mit diesem Abschluss sind die Absolventen hervorragend geeignet, vielfältige software- orientierte Aufgaben in der Industrie oder im privaten oder öffentlichen Dienstleistungsbereich zu übernehmen. Als Arbeitgeber kommen nicht nur Unternehmen in Frage, die Softwaresysteme entwickeln, sondern auch alle Institutionen, deren Operationen stark von der Verfügbarkeit unterstützender Softwaresysteme abhängen. Die Lehrinhalte des BachelorStudiums sind produktorientiert, d.h. das Softwaresystem als Produkt bestimmt die Lehrinhalte, und dabei spielt die Frage, ob die Absolventen später als Führungskräfte tätig msein werden, keine Rolle.
( 2) Der Bachelor- Grad ist die Regelvoraussetzung für die Zulassung zu einem Master- Studium, dessen Lehrinhalte prozessorientiert sind. Das bedeutet, dass die arbeitsteiligen Prozesse der Entwicklung, Verteilung und Nutzung von Softwaresystemen die Lehrinhalte des Master- Studiums bestimmen. Diese Schwerpunktbildung ist eine Folge der Annahme, dass die Master- Absolventen später als Führungskräfte tätig sein werden.
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Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 9. Juni 1999