UNIVERSITÄT POTSDAM Z06930
Universitätsbibliothek
I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
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Entgeltordnung für den Besuch der Gewächshäuser des Botanischen Gartens
der Universität Potsdam
Vom 11. November 1999
Auf Grund§ 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 2 Abs. 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBL I S. 130) hat der Senat der Universität Potsdam die nachfolgende Gebührensatzung für den Besuch der Gewächshäuser des Botanischen Gartens der Universität Potsdam erlassen: ¹
§ 1
Entgelt
Die Universität Potsdam erhebt für den Besuch der Gewächshausanlage des Botanischen Gartens ein Entgelt.
Dieses beträgt für
Erwachsene
2,00 DM( 1,02 Euro)
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Änderung der Entgeltordnung für den
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Besuch der Gewächshäuser des Botanischen
Gartens der Universität Potsdam
ab 1. Januar 2001
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Vom 11. November 1999
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Auf Grund§ 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 2 Abs. 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBL I S. 130) hat der Senat der Universität Potsdam die nachfolgende Änderung der Gebührensatzung für den Besuch der Gewächshäuser des Botanischen Gartens der Universität Potsdam ab 1. Januar 2001 erlassen: ²
§ 1 Entgelt
Die Universität Potsdam erhebt für den Besuch der Gewächshausanlage des Botanischen Gartens ein Entgelt.
Dieses beträgt für
Erwachsene
4,00 DM( 2,05 Euro)
-
Schüler/ innen, Studenten/ innen u. Auszubildende 2,00 DM( 1,02 Euro)
Schüler/ innen, Studenten/ innen u. Auszubildende 1,00 DM( 0,51 Euro).
Die benannten Gebühren können im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2001 in den angegebenen Werten in DM oder Euro beglichen werden. Mit dem 1. Januar 2002 gelten die Gebührensätze nur noch in Euro.
§ 2
Entgeltbefreiung
Freien Eintritt haben
2.1.
2.2.
§ 3
- Kinder bis zum 6. Lebensjahr -Mitglieder des Freundeskreises des Botanischen Gartens der Universität Potsdam e. V.
- Studierende der Universität Potsdam, die unter wissenschaftlicher Leitung im Rahmen ihres Studiums den Botanischen Garten besuchen.
Für die Besichtigung der Freilandanlagen wird kein Entgelt erhoben.
In- Kraft- Treten
Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
-
Schulklassen( in Begleitung einer Lehrerin/ eines Lehrers) je Schüler/ in 1,00 DM( 0,51 Euro).
Die benannten Gebühren können im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2001 in den angegebenen Werten in DM oder Euro beglichen werden. Mit dem 1. Januar 2002 gelten die Gebührensätze nur noch in Euro.
§ 2 Entgeltbefreiung
Freien Eintritt haben
2.1.
2.2.
- Kinder bis zum 6. Lebensjahr
- Mitglieder des Freundeskreises des Botanischen Gartens der Universität Potsdam e. V.
- Studierende der Universität Potsdam, die unter wissenschaftlicher Leitung im Rahmen ihres Studiums den Botanischen Garten besuchen.
Für die Besichtigung der Freilandanlagen wird kein Entgelt erhoben.
§3 § 3 In- Kraft- Treten
Die Entgelte für den Besuch des Botanischen Gartens werden ab 1. Januar 2001 erhoben.
C
Bestätigt mit Schreiben des MWFK vom 20. Januar 2000.
2Bestätigt mit Schreiben des MWFK vom 20. Januar 2000.
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