Heft 
(2000) 3
Seite
42
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UNIVERSITÄT POTSDAM Z06930

Universitätsbibliothek

I. Rechts- und

Verwaltungsvorschriften

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Entgeltordnung für den Besuch der Gewächshäuser des Botanischen Gartens

der Universität Potsdam

Vom 11. November 1999

Auf Grund§ 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 2 Abs. 3 des Bran­denburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBL I S. 130) hat der Senat der Universität Pots­dam die nachfolgende Gebührensatzung für den Besuch der Gewächshäuser des Botanischen Gartens der Universi­tät Potsdam erlassen: ¹

§ 1

Entgelt

Die Universität Potsdam erhebt für den Besuch der Ge­wächshausanlage des Botanischen Gartens ein Entgelt.

Dieses beträgt für

Erwachsene

2,00 DM( 1,02 Euro)

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Änderung der Entgeltordnung für den

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Besuch der Gewächshäuser des Botanischen

Gartens der Universität Potsdam

ab 1. Januar 2001

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Vom 11. November 1999

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Auf Grund§ 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 2 Abs. 3 des Bran­denburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBL I S. 130) hat der Senat der Universität Pots­dam die nachfolgende Änderung der Gebührensatzung für den Besuch der Gewächshäuser des Botanischen Gartens der Universität Potsdam ab 1. Januar 2001 erlassen: ²

§ 1 Entgelt

Die Universität Potsdam erhebt für den Besuch der Ge­wächshausanlage des Botanischen Gartens ein Entgelt.

Dieses beträgt für

Erwachsene

4,00 DM( 2,05 Euro)

-

Schüler/ innen, Studenten/ innen u. Auszubildende 2,00 DM( 1,02 Euro)

Schüler/ innen, Studenten/ innen u. Auszubildende 1,00 DM( 0,51 Euro).

Die benannten Gebühren können im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2001 in den angegebenen Werten in DM oder Euro beglichen werden. Mit dem 1. Januar 2002 gelten die Gebührensätze nur noch in Euro.

§ 2

Entgeltbefreiung

Freien Eintritt haben

2.1.

2.2.

§ 3

- Kinder bis zum 6. Lebensjahr -Mitglieder des Freundeskreises des Botanischen Gartens der Universität Potsdam e. V.

- Studierende der Universität Potsdam, die unter wissenschaftlicher Leitung im Rahmen ihres Studiums den Botanischen Garten besuchen.

Für die Besichtigung der Freilandanlagen wird kein Entgelt erhoben.

In- Kraft- Treten

Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

-

Schulklassen( in Begleitung einer Lehrerin/ eines Lehrers) je Schüler/ in 1,00 DM( 0,51 Euro).

Die benannten Gebühren können im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2001 in den angegebenen Werten in DM oder Euro beglichen werden. Mit dem 1. Januar 2002 gelten die Gebührensätze nur noch in Euro.

§ 2 Entgeltbefreiung

Freien Eintritt haben

2.1.

2.2.

- Kinder bis zum 6. Lebensjahr

- Mitglieder des Freundeskreises des Botanischen Gartens der Universität Potsdam e. V.

- Studierende der Universität Potsdam, die unter wissenschaftlicher Leitung im Rahmen ihres Studiums den Botanischen Garten besuchen.

Für die Besichtigung der Freilandanlagen wird kein Entgelt erhoben.

§3 § 3 In- Kraft- Treten

Die Entgelte für den Besuch des Botanischen Gartens werden ab 1. Januar 2001 erhoben.

C

Bestätigt mit Schreiben des MWFK vom 20. Januar 2000.

2Bestätigt mit Schreiben des MWFK vom 20. Januar 2000.

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