I. Rechts- und Verwaltungsvor
schriften
§ 2
Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn
( 1) Der Zugang zum Studium Regionalwissenschaften erfolgt durch die Einschreibung im Bachelorstudiengang Regionalwissenschaften an der Universität Pots
Studienordnung für den Bachelorstudien- dam. Voraussetzung dafür ist die allgemeine Hoch
gang Regionalwissenschaften
an der Universität Potsdam
Vom 22. April 1999
schulreife.
( 2) Die Aufnahme des Studiums erfolgt nur zum Wintersemester.
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
§ 3
Regelstudienzeit und Studienaufbau
( 1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.
( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt( 2) Das Studium gliedert sich in drei Studienabschnitte
geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBl. I S. 173), am 22. April 1999 die folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang Regionalwissenschaften erlassen: ¹
Übersicht:
§ 1
§ 2
§3
§ 4
Geltungsbereich und Grundsätze
Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn Regelstudienzeit und Studienaufbau
Teilnahmenachweise für die zu belegenden Lehrveranstaltungen und Bachelorprüfung
§ 5 Mögliche berufliche Tätigkeitsfelder für Regionalwissenschaftlerinnen und Regionalwissenschaftler und interdisziplinäre Ausrichtung sowie Studienziele des Bachelorstudiengangs Regionalwissenschaften
§ 6 § 7
§8
§ 1
Studienbestandteile
Lehrveranstaltungsarten In- Kraft- Treten
Geltungsbereich und Grundsätze
( 1) Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung vom 22. April 1999 den interdisziplinären Bachelorstudiengang Regionalwissenschaften mit dem Abschluss eines Bachelors of Science ( abgekürzt: BSc.) an der Universität Potsdam. Am Lehrangebot des Studiengangs sind Fächer aus der Mathematisch- Naturwissenschaft- lichen Fakultät, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, der Juristischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät beteiligt. Zuständig für den Studiengang ist die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät.
( 2) Die vorliegende Studienordnung soll in Verbindung mit der Prüfungsordnung den Studierenden ermöglichen, ihr Studium sinnvoll zu gestalten, durchzuführen und abzuschließen. Sie informiert über Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn, Regelstudienzeit und Studienaufbau, Leistungsnachweise und Abschlussprüfung, Studienziele, Studienbestandteile und Lehrveranstaltungsarten( s. Anlagen 1 und 2).
1 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 23. Juli 1999
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von jeweils zwei Semestern Dauer. Der dritte Studienabschnitt schließt die Bachelorprüfung ein. Der zeitliche Gesamtumfang des Studiums beträgt in der Regel 120 Semesterwochenstunden( SWS). Davon sind 9 SWS für das freie Studium vorgesehen. Dafür werden empfohlen:( a) die Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen( unter Einbeziehung des Lehrangebots des Sprachenzentrums),( b) in Absprache mit den am Studiengang beteiligten Disziplinen die Vertiefung der in den Regionalwissenschaften behandelten Fachgebiete ( z. B. Medien- und Kommunikationstheorie).
( 3) Im ersten und zweiten Studienabschnitt werden die Studierenden in die Grundfragen der Regionalwissenschaften eingeführt. Darüber hinaus gewinnen die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten in regionalwissenschaftlichen Teildisziplinen( Fächern). Dabei liegt der Schwerpunkt in den Erdwissenschaften( Humangeographie, Physische Geographie/ Geoökologie, Geoinformatik und Geowissenschaften). Dem interdisziplinären Charakter des Studiengangs entsprechend werden die zentralen Gegenstände der am Studiengang beteiligten Fächer in einer interdisziplinären Ringvorlesung im ersten Studiengangsemester und in interdisziplinären Seminaren im dritten und vierten Studiengangsemester integriert.
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( 4) Im dritten Studienabschnitt werden die Kenntnisse und Fertigkeiten in regionalwissenschaftlichen Teildisziplinen erweitert und vertieft, und es wird methodologisches Wissen für die eigenständige Bearbeitung regionalwissenschaftlicher Probleme im Hinblick auf den späteren Berufseinsatz erworben.
( 5) Geländekurse und Geländepraktika sind Bestandteile aller Studienabschnitte. Sie werden vor allem während der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt.
( 6) Studienbegleitend ist ein außeruniversitäres Berufspraktikum in fachnahen Institutionen( Behörden, Instituten, Planungsbüros, Unternehmen u. a.) von mindestens zwei Monaten Dauer abzuleisten. Dieses Praktikum kann sich ggf. auf verschiedene Institutionen verteilen. Es wird empfohlen, das außeruniversitäre Praktikum im zweiten und dritten Studienabschnitt abzuleisten.
( 7) Die Lehrveranstaltungen des Studiums der Regionalwissenschaften werden überwiegend in deutscher