Heft 
(2000) 10
Seite
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I. Rechts- und Verwaltungsvor­

schriften

Studienordnung nordnung

für den Bachelorstudiengang

und den Masterstudiengang Informatik an der Universität Potsdam

Vom 15. Juli 1999

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) am 15. Juli 1999 folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang und den Masterstudiengang Informatik erlassen:

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Übersicht

Teil 1 Allgemeiner Teil

§ 1

Informatikfächer

§ 2

Frei wählbare Studiumsanteile

Teil 2 Themenkomplexe

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§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

000

Themenkomplexe, Fächer, Lehrveranstaltungen Liste und Inhalt der Themenkomplexe

Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Themen­komplexen und Themenkomplexen zu Fächern Betriebspraktikum

Teil 3 Bachelorstudium( ,, Undergraduate Program") Ziel des Bachelorstudiums

§ 7

§ 8

§ 9

Zeitpunkt des regulären Studienbeginns

Die ersten vier Semester des Bachelorstudiums

§ 10 Die Semester 5 bis 7 im Bachelorstudiengang

Teil 4 Masterstudiengang( ,, Graduate Program") § 11 Ziel des Masterstudiums

§ 12 Zeitpunkt des regulären Studienbeginns

§ 13

Zulassungsantrag

§14

Zulassungskommission

§ 15 Gliederung des Masterstudiums

§ 16 Zeitlicher Aufbau des Masterstudiums

Teil 5 Schlussbestimmungen Studienfachberatung

§ 17

§ 18 Geltungsbereich und In- Kraft- Treten

1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 4. Mai 2000

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Teil 1 Allgemeiner Teil

il 1 Allgen

§1 Informatikfächer

Es werden die folgenden fünf Teilgebiete( Fächer) der Informatik unterschieden:

Theoretische Informatik

. Praktische Informatik

Technische Informatik

Angewandte Informatik

Humanwissenschaftliche InformatikadogaumsH

Diese fünf Teilgebiete werden im Folgenden als Informa­tikfächer bezeichnet. Diesen Informatikfächern werden ear Themenkomplexe nach Inhalt und Umfang zugeordnet.

§ 2 Frei wählbare Studiumsanteile

Über die Minimalanforderungen des Fachstudiums in Informatik hinaus sollen die Studierenden vertiefte Kenntnisse in einzelnen Bereichen der Informatik, allge­meine wissenschaftliche Kenntnisse in Wahlfächern ( Studium generale) oder spezielle vertiefte Kenntnisse in einem Nebenfach erwerben. Bei der Gestaltung dieses Studienteils sollten die Studierenden intensiv von der Studienfachberatung gebrauch machen.

Zur Vertiefung in der Infomatik dienen Lehrveran­staltungen aus der Informatik, welche über die Min­destleistungen in Informatik hinausgehen. ibu2

Ein Nebenfach ist ein von der Informatik dem wis­senschaftlichen Inhalt nach verschiedenes Fach. Als Nebenfach ist jedes an der Universität Potsdam oder ns benachbarten Universitäten vertretene Fach zugelas­sen. Die Nebenfachstudien folgen den Ordnungen des jeweiligen Nebenfachträgers.

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Im Studium generale bzw. den Wahlfächern erwerben die Studierenden Fähigkeiten und Kenntnisse aus vie­len verschiedenen wissenschaftlichen Gebieten. Das Studium generale bzw. die Wahlfächer unterscheiden sich von einem Nebenfach darin, dass sie fächerüber­greifend sind und sich ihrem Inhalt nach nicht einem einzelnen Fach zuordnen lassen.

Teil 2 Themenkomplexe

§3 Themenkomplexe, Fächer, Lehrveranstaltun­

gen

Den Informatikfächern sind Themenkomplexe zugeord­net, durch welche das jeweils erforderliche Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten erlernt werden. Ein The­menkomplex ist ein thematisches Gebiet, welches durch eine Kombination von Lehrveranstaltungen erarbeitet werden kann. Die Lehrveranstaltungen sind den The­menkomplexen sinngemäß zugeordnet. Dabei ist es