I. Rechts- und Verwaltungsvor
schriften
Studienordnung nordnung
für den Bachelorstudiengang
und den Masterstudiengang Informatik an der Universität Potsdam
Vom 15. Juli 1999
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) am 15. Juli 1999 folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang und den Masterstudiengang Informatik erlassen:
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Übersicht
Teil 1 Allgemeiner Teil
§ 1
Informatikfächer
§ 2
Frei wählbare Studiumsanteile
Teil 2 Themenkomplexe
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§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
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Themenkomplexe, Fächer, Lehrveranstaltungen Liste und Inhalt der Themenkomplexe
Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Themenkomplexen und Themenkomplexen zu Fächern Betriebspraktikum
Teil 3 Bachelorstudium( ,, Undergraduate Program") Ziel des Bachelorstudiums
§ 7
§ 8
§ 9
Zeitpunkt des regulären Studienbeginns
Die ersten vier Semester des Bachelorstudiums
§ 10 Die Semester 5 bis 7 im Bachelorstudiengang
Teil 4 Masterstudiengang( ,, Graduate Program") § 11 Ziel des Masterstudiums
§ 12 Zeitpunkt des regulären Studienbeginns
§ 13
Zulassungsantrag
§14
Zulassungskommission
§ 15 Gliederung des Masterstudiums
§ 16 Zeitlicher Aufbau des Masterstudiums
Teil 5 Schlussbestimmungen Studienfachberatung
§ 17
§ 18 Geltungsbereich und In- Kraft- Treten
1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 4. Mai 2000
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Teil 1 Allgemeiner Teil
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§1 Informatikfächer
Es werden die folgenden fünf Teilgebiete( Fächer) der Informatik unterschieden:
Theoretische Informatik
. Praktische Informatik
•
Technische Informatik
Angewandte Informatik
Humanwissenschaftliche InformatikadogaumsH
Diese fünf Teilgebiete werden im Folgenden als Informatikfächer bezeichnet. Diesen Informatikfächern werden ear Themenkomplexe nach Inhalt und Umfang zugeordnet.
§ 2 Frei wählbare Studiumsanteile
Über die Minimalanforderungen des Fachstudiums in Informatik hinaus sollen die Studierenden vertiefte Kenntnisse in einzelnen Bereichen der Informatik, allgemeine wissenschaftliche Kenntnisse in Wahlfächern ( Studium generale) oder spezielle vertiefte Kenntnisse in einem Nebenfach erwerben. Bei der Gestaltung dieses Studienteils sollten die Studierenden intensiv von der Studienfachberatung gebrauch machen.
• Zur Vertiefung in der Infomatik dienen Lehrveranstaltungen aus der Informatik, welche über die Mindestleistungen in Informatik hinausgehen. ibu2
• Ein Nebenfach ist ein von der Informatik dem wissenschaftlichen Inhalt nach verschiedenes Fach. Als Nebenfach ist jedes an der Universität Potsdam oder ns benachbarten Universitäten vertretene Fach zugelassen. Die Nebenfachstudien folgen den Ordnungen des jeweiligen Nebenfachträgers.
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Im Studium generale bzw. den Wahlfächern erwerben die Studierenden Fähigkeiten und Kenntnisse aus vielen verschiedenen wissenschaftlichen Gebieten. Das Studium generale bzw. die Wahlfächer unterscheiden sich von einem Nebenfach darin, dass sie fächerübergreifend sind und sich ihrem Inhalt nach nicht einem einzelnen Fach zuordnen lassen.
Teil 2 Themenkomplexe
§3 Themenkomplexe, Fächer, Lehrveranstaltun
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Den Informatikfächern sind Themenkomplexe zugeordnet, durch welche das jeweils erforderliche Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten erlernt werden. Ein Themenkomplex ist ein thematisches Gebiet, welches durch eine Kombination von Lehrveranstaltungen erarbeitet werden kann. Die Lehrveranstaltungen sind den Themenkomplexen sinngemäß zugeordnet. Dabei ist es