Heft 
(2001) 6
Seite
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Auf das Angebot der Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Fakultät( Vorlesung Internationale Orga­nisationen, Wahlpflichtfach Europäische Wirtschaft und Internationale Wirtschaftsbeziehungen), das Ange­bot der Philosophischen Fakultät und die Vorlesung Kartellrecht( national/ europäisch) der WFG 8 wird hingewiesen.

Dazugehörige Pflichtfächer: Staatsrecht I, II, III Europarecht I, II

[*= Vorlesungen, Übungen/ Repetitorien, die gleichzeitig für eine andere WFG angeboten werden.]

§9

Leistungsnachweise in den Wahlfach­

gruppen

In der jeweiligen Wahlfachgruppe müssen zwei Leis­tungsnachweise, davon mindestens ein Übungsschein erbracht werden. Die zum Erwerb des Leistungsnach­weises für Übungen erforderliche Anzahl der mit min­destens ,, ausreichend"( 4 Punkte) bewerteten Arbeiten wird vom Übungsleiter bestimmt.§ 7( Abs. 3) findet Anwendung.

§ 10

Ergänzende und vertiefende Lehrveran­staltungen

Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen kön­nen zu allen Pflicht- und Wahlfächern durchgeführt werden. Art, Gegenstand und weitere Einzelheiten die­ser Lehrveranstaltungen werden in der Veranstal­tungsankündigung bekannt gegeben.

§ 11

Lehrveranstaltungen zur Examensvorbe­

reitung

( 1) Lehrveranstaltungen zur Examensvorberei­tung sind Repetitorien, Examensklausurenkurse und Examinatorien.

§ 12 Fremdsprachenausbildung für Juristen

( 1) Die hochschulspezifischen Lehrveranstaltungen zu den modernen Fremdsprachen und/ oder in Latein um­fassen 12 SWS.

( 2) Auf das Kursangebot des Sprachenzentrums der Universität Potsdam wird hingewiesen.

§ 13

Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan( Anlage zu§ 13) dient den Studierenden als Empfehlung für Aufbau und Gliede­rung des individuellen Studiums. Auf der Grundlage einer angestrebten Gesamtstudiendauer von 8 Semestern wird den Studierenden vorgeschlagen, in welcher Rei­henfolge und in welchem Fachsemester sie an den Lehr­veranstaltungen teilnehmen sollen.

§ 14

Geltung

Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2001/2002 oder später aufgenommen haben. Für Studierende, die ihr Studi­um zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, gilt die Studienordnung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam in der Fassung vom 28. Juni 1995.§§ 8, 9 der neuen Studienordnung gelten ab Wintersemester 2001/2002 für Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt im 4. Fachsemester befinden. Studierende höherer Fachsemester können zwischen altem und neuem Wahlfachgruppenangebot wählen. Für diese Studierenden gilt§ 9 nicht.

§ 15

In- Kraft- Treten

Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffent­lichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

Anlage zu§ 13 Studienverlaufsplan

1. Fachsemester

( 2) Repetitorien werden angeboten im

1.

Europäische Rechtsgeschichte I2 SWS

Bürgerlichen Recht 4 SWS

2.

Strafrecht 3 SWS

ཡི

Öffentlichen Recht 4 SWS

3.

4.

( 3) Klausurenkurse werden angeboten im

Bürgerlichen Recht 3,5 SWS

5.

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung: Grundlehren

Strafrecht 3,5 SWS

Öffentlichen Recht 3,5 SWS

6.

( 4) Examinatorien werden angeboten im

7.

Bürgerlichen Recht 1 SWS

Strafrecht 1 SWS

Öffentlichen Recht 1 SWS

Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I( Allgemei­

ner Teil des BGB) 5 SWS

Strafrecht, Allgemeiner Teil I 3 SWS

Staatsrecht I( mit Bezügen zur Staatslehre)

4 SWS

des Bürgerlichen Rechts I

( Allgemeiner Teil des BGB) 2 SWS

Fremdsprachen für Juristen 4 SWS

Rhetorik, Datenverarbeitung, Mediation, Verhand­lungsmanagement u.a. 2 SWS

Kursangebote zum Erwerb interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen:

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