Auf das Angebot der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät( Vorlesung Internationale Organisationen, Wahlpflichtfach Europäische Wirtschaft und Internationale Wirtschaftsbeziehungen), das Angebot der Philosophischen Fakultät und die Vorlesung Kartellrecht( national/ europäisch) der WFG 8 wird hingewiesen.
Dazugehörige Pflichtfächer: Staatsrecht I, II, III Europarecht I, II
[*= Vorlesungen, Übungen/ Repetitorien, die gleichzeitig für eine andere WFG angeboten werden.]
§9
Leistungsnachweise in den Wahlfach
gruppen
In der jeweiligen Wahlfachgruppe müssen zwei Leistungsnachweise, davon mindestens ein Übungsschein erbracht werden. Die zum Erwerb des Leistungsnachweises für Übungen erforderliche Anzahl der mit mindestens ,, ausreichend"( 4 Punkte) bewerteten Arbeiten wird vom Übungsleiter bestimmt.§ 7( Abs. 3) findet Anwendung.
§ 10
Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen
Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen können zu allen Pflicht- und Wahlfächern durchgeführt werden. Art, Gegenstand und weitere Einzelheiten dieser Lehrveranstaltungen werden in der Veranstaltungsankündigung bekannt gegeben.
§ 11
Lehrveranstaltungen zur Examensvorbe
reitung
( 1) Lehrveranstaltungen zur Examensvorbereitung sind Repetitorien, Examensklausurenkurse und Examinatorien.
§ 12 Fremdsprachenausbildung für Juristen
( 1) Die hochschulspezifischen Lehrveranstaltungen zu den modernen Fremdsprachen und/ oder in Latein umfassen 12 SWS.
( 2) Auf das Kursangebot des Sprachenzentrums der Universität Potsdam wird hingewiesen.
§ 13
Studienverlaufsplan
Der Studienverlaufsplan( Anlage zu§ 13) dient den Studierenden als Empfehlung für Aufbau und Gliederung des individuellen Studiums. Auf der Grundlage einer angestrebten Gesamtstudiendauer von 8 Semestern wird den Studierenden vorgeschlagen, in welcher Reihenfolge und in welchem Fachsemester sie an den Lehrveranstaltungen teilnehmen sollen.
§ 14
Geltung
Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2001/2002 oder später aufgenommen haben. Für Studierende, die ihr Studium zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, gilt die Studienordnung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam in der Fassung vom 28. Juni 1995.§§ 8, 9 der neuen Studienordnung gelten ab Wintersemester 2001/2002 für Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt im 4. Fachsemester befinden. Studierende höherer Fachsemester können zwischen altem und neuem Wahlfachgruppenangebot wählen. Für diese Studierenden gilt§ 9 nicht.
§ 15
In- Kraft- Treten
Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage zu§ 13 Studienverlaufsplan
1. Fachsemester
( 2) Repetitorien werden angeboten im
1.
Europäische Rechtsgeschichte I2 SWS
Bürgerlichen Recht 4 SWS
2.
Strafrecht 3 SWS
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Öffentlichen Recht 4 SWS
3.
4.
( 3) Klausurenkurse werden angeboten im
Bürgerlichen Recht 3,5 SWS
5.
Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung: Grundlehren
Strafrecht 3,5 SWS
Öffentlichen Recht 3,5 SWS
6.
( 4) Examinatorien werden angeboten im
7.
Bürgerlichen Recht 1 SWS
Strafrecht 1 SWS
Öffentlichen Recht 1 SWS
Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I( Allgemei
ner Teil des BGB) 5 SWS
Strafrecht, Allgemeiner Teil I 3 SWS
Staatsrecht I( mit Bezügen zur Staatslehre)
4 SWS
des Bürgerlichen Rechts I
( Allgemeiner Teil des BGB) 2 SWS
Fremdsprachen für Juristen 4 SWS
Rhetorik, Datenverarbeitung, Mediation, Verhandlungsmanagement u.a. 2 SWS
Kursangebote zum Erwerb interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen:
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