Heft 
(2002) 2
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( 3) Nach der Zulassung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Universität Potsdam mit allen studentischen Rechten und Pflichten immatrikuliert.

§ 4

Studienfachberatung, Studienvorbereitung und Anrechnung bereits absolvierter Stu­dien

( 1) Vor der Aufnahme in den Weiterbildungs­studiengang findet eine obligatorische Studienfach­beratung statt. In ihr werden Studienvoraussetzungen geklärt und Interessenschwerpunkte mit dem konkreten Studienangebot abgestimmt. Für eine kontinuierliche Studienbetreuung wird von Seiten des Studiengangs Sorge getragen. Zu diesem Zweck finanziert der DAAD eine Tutorenstelle

( 2) Soweit studienvorbereitende Kurse angeboten werden, kann ein erfolgreicher Besuch zur Pflicht ge­macht werden.

( 3) Bereits erbrachte wissenschaftliche Studien­leistungen oder vorhandene Abschlüsse können auf den Aufbaustudiengang nicht angerechnet werden( s.§ 6 Prüfungsordnung). Studienleistungen im Rahmen des Studiengangs" Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft", die außerhalb der Univer­sität Potsdam erbracht werden, können vom Prüfungs­ausschuss nach Maßgabe der Studien- und Prüfungs­ordnung anerkannt werden.

§ 5 Zeitliche Studienstruktur

( 1) Der Studiengang ist auf drei Semester beschränkt. Dabei können in dem ersten Semester Veranstaltungen des Hauptstudiums in den Wirtschaftswissenschaften gewählt werden, wobei aus den in der Anlage aufge­führten Wahlveranstaltungen maximal 4 CP pro Fach angerechnet werden können.

( 2) Der Studienablauf im zweiten und dritten Semes­ter wird ebenfalls durch die in der Anlage konkretisier­ten obligatorischen und wählbaren Veranstaltungen geregelt, wobei die Mehrzahl der dort aufgeführten Lehrveranstaltungen von den Lehrstühlen im zweise­mestrigen Rhythmus angeboten werden.

§ 6 Inhaltliche Studienstruktur

( 1) Die Lehrveranstaltungen des Aufbaustudiengang " Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffent­liche Wirtschaft" sind in zwei Studienbereiche geglie­dert:

( a) Obligatorische Lehrveranstaltungen, ( b) Wahlveranstaltungen.

( 2) Die Studienbereiche gliedern sich in Veranstal­tungen zu den Fächern Volkswirtschaftslehre, Be­triebswirtschaftslehre und Verwaltungswissenschaf­

ten. Die Studiengestaltung soll sich am Studienplan( s. Anlage) orientieren.

§ 7

Leistungsnachweise und Abschlussprüfung

Die erfolgreiche Teilnahme an den zu belegenden Lehrveranstaltungen wird durch Leistungsnachweise dokumentiert, die gemäß den Vorgaben der Prüfungs­ordnung des Aufbaustudiengangs" Finanzmärkte, Ban­ken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft" zu erbringen sind. Die Abschlussprüfung wird ebenfalls gemäß dieser Prüfungsordnung durchgeführt.

§ 8 Qualitätskontrolle und Akkreditierung

Die Studienveranstaltungen und der Studiengang wer­den kontinuierlich evaluiert. Die gewonnenen Erfah­rungen sollen in regelmäßige Überprüfungen und ggf. Revisionen des Studiengangs einfließen und die Grundlage einer anzustrebenden internationalen Akk­reditierung bilden.

§ 9 In- Kraft- Treten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröf­fentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlage: Studienplan

Bei den folgenden Veranstaltungen handelt es sich i. A. um zweistündige Veranstaltungen, die entweder Seme­sterweise im Wochenrhythmus oder als Block­veranstaltungen durchgeführt werden. Jeder Studie­rende hat aus dem gegebenen Angebot von obligatori­schen und Wahlveranstaltungen mindestens diejenige Zahl an Veranstaltungen zu belegen, die ihm den Er­werb der nach der Prüfungsordnung erforderlichen Credit Points( CP) ermöglichen. Dabei entspricht eine Semesterwochenstunde( SWS) einer Veranstaltung einem CP.

Obligatorische Lehrveranstaltungen

I.

Finanzmärkte

( Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie mit dem Schwerpunkt makroökonomische Theorie und Politik)

Geldtheorie( 2 SWS)

Geldpolitik( 2 SWS)

Monetäre Außenwirtschaftstheorie( 2 SWS)

Spezielle Makroökonomik( 2 SWS)

II.

Banken

( Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre mit dem

Schwerpunkt Finanzierung und Banken)

Bank I( 2 SWS)

Bank II( 2 SWS)

Kapitalmarktanalyse( 2 SWS)

Hauptseminar Bankwirtschaft( 2 SWS)

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