( 3) Nach der Zulassung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Universität Potsdam mit allen studentischen Rechten und Pflichten immatrikuliert.
§ 4
Studienfachberatung, Studienvorbereitung und Anrechnung bereits absolvierter Studien
( 1) Vor der Aufnahme in den Weiterbildungsstudiengang findet eine obligatorische Studienfachberatung statt. In ihr werden Studienvoraussetzungen geklärt und Interessenschwerpunkte mit dem konkreten Studienangebot abgestimmt. Für eine kontinuierliche Studienbetreuung wird von Seiten des Studiengangs Sorge getragen. Zu diesem Zweck finanziert der DAAD eine Tutorenstelle
( 2) Soweit studienvorbereitende Kurse angeboten werden, kann ein erfolgreicher Besuch zur Pflicht gemacht werden.
( 3) Bereits erbrachte wissenschaftliche Studienleistungen oder vorhandene Abschlüsse können auf den Aufbaustudiengang nicht angerechnet werden( s.§ 6 Prüfungsordnung). Studienleistungen im Rahmen des Studiengangs" Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft", die außerhalb der Universität Potsdam erbracht werden, können vom Prüfungsausschuss nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung anerkannt werden.
§ 5 Zeitliche Studienstruktur
( 1) Der Studiengang ist auf drei Semester beschränkt. Dabei können in dem ersten Semester Veranstaltungen des Hauptstudiums in den Wirtschaftswissenschaften gewählt werden, wobei aus den in der Anlage aufgeführten Wahlveranstaltungen maximal 4 CP pro Fach angerechnet werden können.
( 2) Der Studienablauf im zweiten und dritten Semester wird ebenfalls durch die in der Anlage konkretisierten obligatorischen und wählbaren Veranstaltungen geregelt, wobei die Mehrzahl der dort aufgeführten Lehrveranstaltungen von den Lehrstühlen im zweisemestrigen Rhythmus angeboten werden.
§ 6 Inhaltliche Studienstruktur
( 1) Die Lehrveranstaltungen des Aufbaustudiengang " Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft" sind in zwei Studienbereiche gegliedert:
( a) Obligatorische Lehrveranstaltungen, ( b) Wahlveranstaltungen.
( 2) Die Studienbereiche gliedern sich in Veranstaltungen zu den Fächern Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Verwaltungswissenschaf
ten. Die Studiengestaltung soll sich am Studienplan( s. Anlage) orientieren.
§ 7
Leistungsnachweise und Abschlussprüfung
Die erfolgreiche Teilnahme an den zu belegenden Lehrveranstaltungen wird durch Leistungsnachweise dokumentiert, die gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung des Aufbaustudiengangs" Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft" zu erbringen sind. Die Abschlussprüfung wird ebenfalls gemäß dieser Prüfungsordnung durchgeführt.
§ 8 Qualitätskontrolle und Akkreditierung
Die Studienveranstaltungen und der Studiengang werden kontinuierlich evaluiert. Die gewonnenen Erfahrungen sollen in regelmäßige Überprüfungen und ggf. Revisionen des Studiengangs einfließen und die Grundlage einer anzustrebenden internationalen Akkreditierung bilden.
§ 9 In- Kraft- Treten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage: Studienplan
Bei den folgenden Veranstaltungen handelt es sich i. A. um zweistündige Veranstaltungen, die entweder Semesterweise im Wochenrhythmus oder als Blockveranstaltungen durchgeführt werden. Jeder Studierende hat aus dem gegebenen Angebot von obligatorischen und Wahlveranstaltungen mindestens diejenige Zahl an Veranstaltungen zu belegen, die ihm den Erwerb der nach der Prüfungsordnung erforderlichen Credit Points( CP) ermöglichen. Dabei entspricht eine Semesterwochenstunde( SWS) einer Veranstaltung einem CP.
Obligatorische Lehrveranstaltungen
I.
Finanzmärkte
( Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie mit dem Schwerpunkt makroökonomische Theorie und Politik)
Geldtheorie( 2 SWS)
Geldpolitik( 2 SWS)
Monetäre Außenwirtschaftstheorie( 2 SWS)
Spezielle Makroökonomik( 2 SWS)
II.
Banken
( Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre mit dem
Schwerpunkt Finanzierung und Banken)
Bank I( 2 SWS)
Bank II( 2 SWS)
Kapitalmarktanalyse( 2 SWS)
Hauptseminar Bankwirtschaft( 2 SWS)
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