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I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Studienordnung für den Aufbaustudiengang Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft an der Universität Potsdam
Vom 6. Dezember 2000
Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 129), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), am 6. Dezember 2000 folgende Studienordnung für den Studiengang Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft erlassen:"
Inhalt
§ 1
§ 2
234
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
တာ ယာ ယာ ယာ
56789
§ 8
§ 9
§1
Geltungsbereich
Ziele und Besonderheiten des Studiengangs Zulassungsvoraussetzungen Studienfachberatung,
Studienvorbereitung
und Anrechnung bereits absolvierter Studien
Zeitliche Studienstruktur
Inhaltliche Studienstruktur
Leistungsnachweis und Abschlussprüfung Qualitätskontrolle und Akkreditierung In- Kraft- Treten
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung den Aufbaustudiengang" Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft" an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam.
§2
Ziele und Besonderheiten des Studiengangs
( 1) Der Aufbaustudiengang" Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft" soll jungen Hochschulabsolventen insbesondere aus Transformations- Ländern eine Vertiefung volks- und betriebswirtschaftlicher sowie verwaltungswissenschaftlicher Kenntnisse vermitteln. Sein wesentliches Lernziel liegt darin, die Studierenden mit den international akzeptierten Methoden des modernen wissenschaftlichen Arbeitens vertraut zu machen. Genau dies ist die Voraussetzung dafür, dass eine Umsetzung des theoretischen Rüstzeugs auf die spezifischen Problemstellungen in
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 8. August 2001
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den Transformationsländern gelingen kann. Dabei konzentriert sich das Studienprogramm auf diejenigen wirtschafts- und verwaltungswissenschaftlichen Themen, die für die weiteren Transformationsprozesse von zentraler Bedeutung sind. Die Studierenden sollen durch den Aufbaustudiengang in die Lage versetzt werden, sowohl auf Mikro- als auch auf Makroebene die Transformationsprobleme theoretisch einzuordnen, akzeptable politische Lösungsansätze zu entwickeln und diese auch auf der einzelwirtschaftlichen Ebene umsetzen zu können.
( 2) Ein erfolgreiches Studium führt nach Bestehen der Abschlussprüfung zur Verleihung des akademischen Grades" Master of Economics and Business".
§ 3
Zulassungsvoraussetzungen
( 1) Voraussetzungen zur Teilnahme am Aufbaustudiengang" Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft" sind:
( a) Mindestens ein erfolgreiches achtsemestriges Universitätsstudium in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach. Der vorgelegte akademische Erstabschluss soll überdurchschnittlich sein( d.h. mit" gut" oder besser bewertet sein) und muss den Vorgaben der Zentralstelle zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse entsprechen. Bewerber mit einem abweichenden Erstabschluss können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie die notwendigen Qualifikationen anderweitig nachweisen können.
( b) Nachgewiesene deutsche Sprachkenntnisse, die erwarten lassen, dass das Studium erfolgreich durchgeführt werden kann. Als Nachweis der für ein Studium ausreichenden Deutschkenntnisse werden die gemäß Akademischem Auslandsamt der Universität Potsdam geltenden Zertifikate anerkannt. Studienbewerber, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, können die notwendigen Kenntnisse an der Universität Potsdam erwerben. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei Studenten, die als Stipendiaten deutscher Förderer einer Prüfung der deutschen Sprachkenntnisse unterliegen, gilt die Annahme durch den Stipendiengeber als Anerkennung. Außerdem können zusätzliche Englischkenntnisse gefordert werden, wenn dies für den Masterstudiengang notwendig ist.
( 2) Über die Zulassung zum Studiengang" Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft" entscheidet der Prüfungsausschuss, ggf. im Einvernehmen mit Drittmittelgebern( DAAD in Vertretung des ,, Russlandfonds der deutschen Wirtschaft“).