Heft 
(2002) 2
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I. Rechts- und Verwaltungsvor­schriften

Studienordnung für den Aufbaustudiengang Finanzmärkte, Ban­ken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft an der Universität Potsdam

Vom 6. Dezember 2000

Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und und Sozial­wissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Bran­denburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 129), geändert durch Artikel 2 des Geset­zes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), am 6. Dezem­ber 2000 folgende Studienordnung für den Studiengang Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentli­che Wirtschaft erlassen:"

Inhalt

§ 1

§ 2

234

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

တာ ယာ ယာ ယာ

56789

§ 8

§ 9

§1

Geltungsbereich

Ziele und Besonderheiten des Studiengangs Zulassungsvoraussetzungen Studienfachberatung,

Studienvorbereitung

und Anrechnung bereits absolvierter Stu­dien

Zeitliche Studienstruktur

Inhaltliche Studienstruktur

Leistungsnachweis und Abschlussprüfung Qualitätskontrolle und Akkreditierung In- Kraft- Treten

Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung den Aufbaustudiengang" Finanz­märkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirt­schaft" an der Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam.

§2

Ziele und Besonderheiten des Studiengangs

( 1) Der Aufbaustudiengang" Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft" soll jun­gen Hochschulabsolventen insbesondere aus Transfor­mations- Ländern eine Vertiefung volks- und betriebs­wirtschaftlicher sowie verwaltungswissenschaftlicher Kenntnisse vermitteln. Sein wesentliches Lernziel liegt darin, die Studierenden mit den international akzeptier­ten Methoden des modernen wissenschaftlichen Arbei­tens vertraut zu machen. Genau dies ist die Vorausset­zung dafür, dass eine Umsetzung des theoretischen Rüstzeugs auf die spezifischen Problemstellungen in

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 8. August 2001

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Szent

den Transformationsländern gelingen kann. Dabei konzentriert sich das Studienprogramm auf diejenigen wirtschafts- und verwaltungswissenschaftlichen The­men, die für die weiteren Transformationsprozesse von zentraler Bedeutung sind. Die Studierenden sollen durch den Aufbaustudiengang in die Lage versetzt werden, sowohl auf Mikro- als auch auf Makroebene die Transformationsprobleme theoretisch einzuordnen, akzeptable politische Lösungsansätze zu entwickeln und diese auch auf der einzelwirtschaftlichen Ebene umsetzen zu können.

( 2) Ein erfolgreiches Studium führt nach Bestehen der Abschlussprüfung zur Verleihung des akademi­schen Grades" Master of Economics and Business".

§ 3

Zulassungsvoraussetzungen

( 1) Voraussetzungen zur Teilnahme am Aufbau­studiengang" Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft" sind:

( a) Mindestens ein erfolgreiches achtsemestriges Universitätsstudium in einem wirtschaftswissen­schaftlichen Fach. Der vorgelegte akademische Erstab­schluss soll überdurchschnittlich sein( d.h. mit" gut" oder besser bewertet sein) und muss den Vorgaben der Zentralstelle zur Anerkennung ausländischer Bildungs­abschlüsse entsprechen. Bewerber mit einem abwei­chenden Erstabschluss können ausnahmsweise zuge­lassen werden, wenn sie die notwendigen Qualifikatio­nen anderweitig nachweisen können.

( b) Nachgewiesene deutsche Sprachkenntnisse, die erwarten lassen, dass das Studium erfolgreich durchge­führt werden kann. Als Nachweis der für ein Studium ausreichenden Deutschkenntnisse werden die gemäß Akademischem Auslandsamt der Universität Potsdam geltenden Zertifikate anerkannt. Studienbewerber, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, kön­nen die notwendigen Kenntnisse an der Universität Potsdam erwerben. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei Studenten, die als Stipendiaten deutscher Förderer einer Prüfung der deutschen Sprachkenntnisse unterliegen, gilt die Annahme durch den Stipendiengeber als Anerkennung. Außerdem können zusätzliche Englischkenntnisse gefordert wer­den, wenn dies für den Masterstudiengang notwendig ist.

( 2) Über die Zulassung zum Studiengang" Finanz­märkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirt­schaft" entscheidet der Prüfungsausschuss, ggf. im Einvernehmen mit Drittmittelgebern( DAAD in Vertre­tung des ,, Russlandfonds der deutschen Wirtschaft).