Heft 
(2003) 4
Seite
26
Einzelbild herunterladen

I. Rechts- und Verwaltungsvor­schriften

Neufassung der Gebührenordnung für den Besuch der Gewächshäuser des Botanischen Gartens der Universität Potsdam

Vom 17. April 2003

Auf Grund§ 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Bran­denburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), ge­ändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), hat der Senat der Universität Potsdam auf seiner Sitzung am 17. April 2003 die nachfolgende Neufassung der Gebührensatzung für den Besuch der Gewächshäuser des Botanischen Gartens der Universität Potsdam erlassen:

§2

Entgeltbefreiung

( 1) Freien Eintritt haben

Blinde und ihre Begleitperson

Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70% sowie der notwendigen Begleitperson, soweit diese im Ausweis eingetragen ist

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebens­jahres

Mitglieder des Freundeskreises des Bota­nischen Gartens der Universität Potsdam e.V.

Studierende der Universität Potsdam, die im Rahmen ihres Studiums den Botani­schen Garten besuchen.

( 2) Für die Besichtigung der Freilandanlagen wird kein Entgelt erhoben.

§ 1

Entgelt

( 1) Die Universität Potsdam erhebt für den Besuch der Gewächshausanlage des Botanischen Gartens ein Entgelt.

( 2) Das Entgelt beträgt für

§3

In- Kraft- Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 11. November 1999( AmBek Nr. 3/2000 S. 42.) außer Kraft.

Erwachsene

2,-

Behinderte mit einem Behindertenausweis

1,-

Gruppen ab 8 Personen pro Person

1,-

Schüler/ innen, Studenten/ innen und Auszu­bildende

1,-

Schulklassen( in Begleitung einer Lehre­rin/ eines Lehrers)

je Schüler/ in

0,50

Schulklassen und Kindergruppen im, Grü­nen Klassenzimmer"

je Kind

1,50

Führungen pro Stunde

20,-

zusätzlich zum Eintrittsentgelt

' Bestätigt mit Schreiben des MWFK vom 30. April 2003

Studierendenschaft

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam

Vom 23. April 2003

Die Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 9. Dezember 1999 wurde durch Be­schluss des Studierendenparlaments am 25. Juni 2002 und von der Versammlung der Fachschaften in ihrer Sitzung am 23. April 2003 geändert.

Artikel 1

Die Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 9. Dezember 1999( AmBek. UP 2000 S. 65), zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Juni 2002( AmBek. UP S. 82), wird wie folgt geändert:

Nr. 1

In§ 10 Sitzungen wird im Absatz 2 am Ende des ersten Satzes ,,( Datum des Poststempels)" einge­fügt.

26