I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Neufassung der Gebührenordnung für den Besuch der Gewächshäuser des Botanischen Gartens der Universität Potsdam
Vom 17. April 2003
Auf Grund§ 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.§ 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), hat der Senat der Universität Potsdam auf seiner Sitzung am 17. April 2003 die nachfolgende Neufassung der Gebührensatzung für den Besuch der Gewächshäuser des Botanischen Gartens der Universität Potsdam erlassen:
§2
Entgeltbefreiung
( 1) Freien Eintritt haben
Blinde und ihre Begleitperson
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70% sowie der notwendigen Begleitperson, soweit diese im Ausweis eingetragen ist
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
Mitglieder des Freundeskreises des Botanischen Gartens der Universität Potsdam e.V.
Studierende der Universität Potsdam, die im Rahmen ihres Studiums den Botanischen Garten besuchen.
( 2) Für die Besichtigung der Freilandanlagen wird kein Entgelt erhoben.
§ 1
Entgelt
( 1) Die Universität Potsdam erhebt für den Besuch der Gewächshausanlage des Botanischen Gartens ein Entgelt.
( 2) Das Entgelt beträgt für
§3
In- Kraft- Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 11. November 1999( AmBek Nr. 3/2000 S. 42.) außer Kraft.
Erwachsene
2,-€
Behinderte mit einem Behindertenausweis
1,-€
Gruppen ab 8 Personen pro Person
1,-€
Schüler/ innen, Studenten/ innen und Auszubildende
1,-€
Schulklassen( in Begleitung einer Lehrerin/ eines Lehrers)
je Schüler/ in
0,50€
Schulklassen und Kindergruppen im„, Grünen Klassenzimmer"
je Kind
1,50€
Führungen pro Stunde
20,-€
zusätzlich zum Eintrittsentgelt
' Bestätigt mit Schreiben des MWFK vom 30. April 2003
Studierendenschaft
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam
Vom 23. April 2003
Die Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 9. Dezember 1999 wurde durch Beschluss des Studierendenparlaments am 25. Juni 2002 und von der Versammlung der Fachschaften in ihrer Sitzung am 23. April 2003 geändert.
Artikel 1
Die Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 9. Dezember 1999( AmBek. UP 2000 S. 65), zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Juni 2002( AmBek. UP S. 82), wird wie folgt geändert:
Nr. 1
In§ 10 Sitzungen wird im Absatz 2 am Ende des ersten Satzes ,,( Datum des Poststempels)" eingefügt.
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