Heft 
(2003) 5
Seite
43
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Dienstvereinbarung zur Verwaltungsoptimierung zwischen

der Universität Potsdam,

Bize vertreten durch die Kanzlerin

und

dem Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung der Universität Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden

1.

Vom 20. Mai 2003

Regelungsgrundlage

Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zum Prozess der Verwaltungsoptimierung vom 07.07.1999 in der jeweils gültigen Fassung schließen die Beteilig­ten folgende Dienstvereinbarung:

2.

2.1

2.2

2.3

2.4

2.5

2.6

Informations- und Beratungsrechte des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung

Die Universität Potsdam verpflichtet sich, den Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung über Vorhaben der Verwaltungs­optimierung sowie über den aktuellen Stand der Umsetzung rechtzeitig und umfassend zu informieren.

Die Information erfolgt so rechtzeitig, dass Entscheidungen und Maßnahmen noch gestal­tungsfähig sind.

Die Information des Personalrates für Mitar­beiter aus Technik und Verwaltung erfolgt zu­nächst durch dessen Einbeziehung in die Pro­jektgruppe. Der Personalrat hat das Recht, in diesem Gremium mit einem Mitglied vertreten zu sein. Dieses erhält alle für die Projektgrup­pe wesentlichen Informationen und Unterla­gen, die dem Gremium zur Verfügung stehen. Die Vertreterin bzw. der Vertreter des Perso­nalrates sind in jeder Hinsicht den anderen Projektgruppenmitgliedern gleichgestellt.

Abschließende Empfehlungen der Projekt­gruppe werden an den Personalrat weitergelei­tet.

Die Vertreterin/ der Vertreter des Personalrats in der Projektgruppe erhält die gleichen Ar­beitsmaterialien wie alle anderen Mitglieder der Projektgruppe.

Die Beteiligungsrechte des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung bei Maßnahmen der Universität Potsdam bleiben unberührt.

3.

3.1

3.2

4.

Qualifizierung der Beschäftigten in den Gremien

Der in der Ziffer 2 genannte Beschäftigtenver­treter kann auf Kosten der Universität Potsdam im notwendigen Umfang innerhalb des Bud­gets an Schulungsmaßnahmen zu Fragen der Verwaltungsoptimierung teilnehmen. Die Uni­versität wird sich bemühen, die Finanzierung im Interesse einer qualifizierten Mitarbeit des Beschäftigtenvertreters sicherzustellen.

Neben den landeseigenen Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen können die Be­schäftigtenvertreter gleichermaßen auch ge­werkschaftliche Bildungsveranstaltungen zu Fragen der Verwaltungsoptimierung besuchen. Die Auswahl richtet sich danach, wo die ge­eignetste Qualifikation erworben werden kann, bei gleicher Qualifikation nach den geringeren Kosten.

Absatz 1 gilt für die Bildungsveranstaltungen gleichermaßen.

Beteiligungsrechte des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung Der Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung kann verlangen, dass ein Versetzungs­und Umsetzungsplan erstellt wird und hat hierbei mitzuwirken.

5.

5.1

5.2

6.

Qualifizierung der Beschäftigen

Die Universität Potsdam gewährleistet eine qualifizierte und umfassende Einarbeitung am neuen oder veränderten alten Arbeitsplatz. Sie sichert zu, dass den Beschäftigten durch inter­ne bzw. externe Fortbildungs- bzw. Umschu­lungsmaßnahmen auf Kosten der Dienststelle und unter Anrechnung auf die Arbeitszeit die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.

Es wird ein arbeitsplatzbezogenes Qualifizie­rungskonzept gemeinsam unter Mitwirkung des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung entwickelt. Hierbei sind Vor­schläge der Beschäftigten in die Planungen mit einzubeziehen. Es wird in einer angemessenen Einarbeitungsphase eine nachfolgende Unter­stützung am Arbeitsplatz durch qualifizierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zugesichert.

Schlussbestimmungen

Diese Dienstvereinbarung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an die Arbeit der Projektgruppe mit einer abschlie­Benden Empfehlung beendet wird. Sie wird nicht verlängert.

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