Dienstvereinbarung zur Verwaltungsoptimierung zwischen
der Universität Potsdam,
Bize vertreten durch die Kanzlerin
und
dem Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung der Universität Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden
1.
Vom 20. Mai 2003
Regelungsgrundlage
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zum Prozess der Verwaltungsoptimierung vom 07.07.1999 in der jeweils gültigen Fassung schließen die Beteiligten folgende Dienstvereinbarung:
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Informations- und Beratungsrechte des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
Die Universität Potsdam verpflichtet sich, den Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung über Vorhaben der Verwaltungsoptimierung sowie über den aktuellen Stand der Umsetzung rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Die Information erfolgt so rechtzeitig, dass Entscheidungen und Maßnahmen noch gestaltungsfähig sind.
Die Information des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung erfolgt zunächst durch dessen Einbeziehung in die Projektgruppe. Der Personalrat hat das Recht, in diesem Gremium mit einem Mitglied vertreten zu sein. Dieses erhält alle für die Projektgruppe wesentlichen Informationen und Unterlagen, die dem Gremium zur Verfügung stehen. Die Vertreterin bzw. der Vertreter des Personalrates sind in jeder Hinsicht den anderen Projektgruppenmitgliedern gleichgestellt.
Abschließende Empfehlungen der Projektgruppe werden an den Personalrat weitergeleitet.
Die Vertreterin/ der Vertreter des Personalrats in der Projektgruppe erhält die gleichen Arbeitsmaterialien wie alle anderen Mitglieder der Projektgruppe.
Die Beteiligungsrechte des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung bei Maßnahmen der Universität Potsdam bleiben unberührt.
3.
3.1
3.2
4.
Qualifizierung der Beschäftigten in den Gremien
Der in der Ziffer 2 genannte Beschäftigtenvertreter kann auf Kosten der Universität Potsdam im notwendigen Umfang innerhalb des Budgets an Schulungsmaßnahmen zu Fragen der Verwaltungsoptimierung teilnehmen. Die Universität wird sich bemühen, die Finanzierung im Interesse einer qualifizierten Mitarbeit des Beschäftigtenvertreters sicherzustellen.
Neben den landeseigenen Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen können die Beschäftigtenvertreter gleichermaßen auch gewerkschaftliche Bildungsveranstaltungen zu Fragen der Verwaltungsoptimierung besuchen. Die Auswahl richtet sich danach, wo die geeignetste Qualifikation erworben werden kann, bei gleicher Qualifikation nach den geringeren Kosten.
Absatz 1 gilt für die Bildungsveranstaltungen gleichermaßen.
Beteiligungsrechte des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung Der Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung kann verlangen, dass ein Versetzungsund Umsetzungsplan erstellt wird und hat hierbei mitzuwirken.
5.
5.1
5.2
6.
Qualifizierung der Beschäftigen
Die Universität Potsdam gewährleistet eine qualifizierte und umfassende Einarbeitung am neuen oder veränderten alten Arbeitsplatz. Sie sichert zu, dass den Beschäftigten durch interne bzw. externe Fortbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen auf Kosten der Dienststelle und unter Anrechnung auf die Arbeitszeit die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.
Es wird ein arbeitsplatzbezogenes Qualifizierungskonzept gemeinsam unter Mitwirkung des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung entwickelt. Hierbei sind Vorschläge der Beschäftigten in die Planungen mit einzubeziehen. Es wird in einer angemessenen Einarbeitungsphase eine nachfolgende Unterstützung am Arbeitsplatz durch qualifizierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zugesichert.
Schlussbestimmungen
Diese Dienstvereinbarung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an die Arbeit der Projektgruppe mit einer abschlieBenden Empfehlung beendet wird. Sie wird nicht verlängert.
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