( 5) Die Entrichtung der Entgelte nach§ 3 erfolgt bis 10 Werktage vor dem Prüfungstermin.
( 6) Die Entrichtung der Entgelte für sonstige Dienstleistungen entsprechend der Anlage erfolgt in den Sekretariaten des SZ.
§ 6 Nachweis der Zahlung
Der Nachweis über die Entrichtung des Entgeltes nach§1 ist bei der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde zu führen, der Nachweis über die Entrichtung des Entgeltes nach§ 3 erfolgt vor Prüfungsbeginn gegenüber der/ dem Prüfenden.
§ 7 In- Kraft- Treten
Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage
zur Entgeltordnung des Sprachenzentrums
1.
2.
Ab der zweiten Wiederholung ist die Teilnahme am Einstufungstest für Studierende philologischer Studiengänge kostenpflichtig. Es wird ein Entgelt von 20€ erhoben.
Das Entgelt für die Zweitausstellung eines Zertifikats für eine UNIcert- Prüfung beträgt 5€.
3. Das Entgelt für eine WebCT- Lizenz beträgt 5€.
Satzung
des Zentrums für Lehrerbildung der Universität Potsdam
Vom 10. Juli 2003
Aufgrund des§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung für das Zentrum für Lehrerbildung beschlossen.
§ 1
Rechtsstellung
Das Zentrum für Lehrerbildung ist eine zentrale
wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam unter Verantwortung der Rektorin oder des Rektors gemäß§ 75 Abs. 2 Satz 2 BbgHG.
§ 2
Aufgaben
Zentrale Aufgabe des Zentrums ist die gemeinsame Gestaltung der Lehramtsstudiengänge durch alle an der Lehrerausbildung sowie Lehrerfort- und- weiterbildung Beteiligten. Dies umfasst Koordinations- und Serviceleistungen ebenso wie eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Bereichen Unterricht, Lehrerbildung und Schulentwicklung. Auf der Basis dieser Aktivitäten hat das Zentrum die Aufgabe, innovative Impulse für die Profilierung der Lehrerbildung an der Universität zu formulieren. Insbesondere werden folgende Aufgaben realisiert:
a)
Kommunikation
Das Zentrum organisiert den inner- und außeruniversitären Verständigungsprozess zur Fortentwicklung der Gesamtkonzeption der Lehrerbildung ( Potsdamer Modell der Lehrerbildung). Es organisiert dazu Tagungen, Veröffentlichungen und Forschungskolloquien. Diese dienen sowohl der inneruniversitären Verständigung als auch dem regionalen und überregionalen Austausch.
b)
Koordinierung und Unterstützung
Das Zentrum
- erarbeitet in Absprache mit den Fakultäten Rahmendaten für die Studien- und Praktikumsordnungen der Lehramtsstudiengänge. Es unterstützt die Erarbeitung von Kerncurricula sowie die Modularisierung von Studiengängen und nimmt zu den Studienordnungen der Fachbereiche Stellung.
entwickelt in Kooperation mit den Fakultäten und den übrigen beteiligten Einrichtungen klare Strukturen für Lehre und Studium. Es koordiniert das Lehrangebot und trägt Sorge für die Einhaltung der Strukturvorgaben, die ein ausgewogenes Verhältnis von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen sowie erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Anteilen sichern.
- koordiniert die Absprachen mit allen in den verschiedenen Phasen der Lehreraus- und fortbildung Beteiligten: den Studienseminaren, dem Staatlichen Prüfungsamt, dem Weiterbildungszentrum, dem Pädagogischen Landesinstitut Brandenburg( PLIB), dem Medienpädagogischen Zentrum( MPZ) und mit sonstigen auẞeruniversitären Partnern, insbesondere Schulen, Praxisprojekten etc.
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