Heft 
(2003) 6
Seite
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( 5) Die Entrichtung der Entgelte nach§ 3 erfolgt bis 10 Werktage vor dem Prüfungstermin.

( 6) Die Entrichtung der Entgelte für sonstige Dienstleistungen entsprechend der Anlage erfolgt in den Sekretariaten des SZ.

§ 6 Nachweis der Zahlung

Der Nachweis über die Entrichtung des Entgeltes nach§1 ist bei der Kursleiterin bzw. dem Kurslei­ter zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde zu füh­ren, der Nachweis über die Entrichtung des Entgel­tes nach§ 3 erfolgt vor Prüfungsbeginn gegenüber der/ dem Prüfenden.

§ 7 In- Kraft- Treten

Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlage

zur Entgeltordnung des Sprachenzentrums

1.

2.

Ab der zweiten Wiederholung ist die Teil­nahme am Einstufungstest für Studierende philologischer Studiengänge kostenpflichtig. Es wird ein Entgelt von 20 erhoben.

Das Entgelt für die Zweitausstellung eines Zertifikats für eine UNIcert- Prüfung beträgt 5.

3. Das Entgelt für eine WebCT- Lizenz beträgt 5.

Satzung

des Zentrums für Lehrerbildung der Universität Potsdam

Vom 10. Juli 2003

Aufgrund des§ 67 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Bran­denburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung für das Zentrum für Lehrerbildung be­schlossen.

§ 1

Rechtsstellung

Das Zentrum für Lehrerbildung ist eine zentrale

wissenschaftliche Einrichtung der Universität Pots­dam unter Verantwortung der Rektorin oder des Rektors gemäß§ 75 Abs. 2 Satz 2 BbgHG.

§ 2

Aufgaben

Zentrale Aufgabe des Zentrums ist die gemeinsame Gestaltung der Lehramtsstudiengänge durch alle an der Lehrerausbildung sowie Lehrerfort- und- weiterbildung Beteiligten. Dies umfasst Koordina­tions- und Serviceleistungen ebenso wie eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Bereichen Unterricht, Lehrerbildung und Schulent­wicklung. Auf der Basis dieser Aktivitäten hat das Zentrum die Aufgabe, innovative Impulse für die Profilierung der Lehrerbildung an der Universität zu formulieren. Insbesondere werden folgende Aufgaben realisiert:

a)

Kommunikation

Das Zentrum organisiert den inner- und außeruni­versitären Verständigungsprozess zur Fortentwick­lung der Gesamtkonzeption der Lehrerbildung ( Potsdamer Modell der Lehrerbildung). Es organi­siert dazu Tagungen, Veröffentlichungen und For­schungskolloquien. Diese dienen sowohl der inner­universitären Verständigung als auch dem regiona­len und überregionalen Austausch.

b)

Koordinierung und Unterstützung

Das Zentrum

- erarbeitet in Absprache mit den Fakultäten Rah­mendaten für die Studien- und Praktikumsord­nungen der Lehramtsstudiengänge. Es unterstützt die Erarbeitung von Kerncurricula sowie die Modularisierung von Studiengängen und nimmt zu den Studienordnungen der Fachbereiche Stel­lung.

entwickelt in Kooperation mit den Fakultäten und den übrigen beteiligten Einrichtungen klare Strukturen für Lehre und Studium. Es koordi­niert das Lehrangebot und trägt Sorge für die Einhaltung der Strukturvorgaben, die ein ausge­wogenes Verhältnis von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen sowie erziehungs- und gesell­schaftswissenschaftlichen Anteilen sichern.

- koordiniert die Absprachen mit allen in den ver­schiedenen Phasen der Lehreraus- und fortbildung Beteiligten: den Studienseminaren, dem Staatlichen Prüfungsamt, dem Weiterbil­dungszentrum, dem Pädagogischen Landesinsti­tut Brandenburg( PLIB), dem Medienpädagogi­schen Zentrum( MPZ) und mit sonstigen auẞer­universitären Partnern, insbesondere Schulen, Praxisprojekten etc.

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