Heft 
(2003) 6
Seite
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c)

Forschung und Entwicklung

Qualitätssicherung der Lehrerbildung und ihre konzeptionelle Weiterentwicklung muss sich an Standards orientieren und auf empirische For­schung stützen. Sie richten sich sowohl auf Wir­kungsforschung von Ausbildungsaktivitäten in den verschiedenen Phasen, auf berufsfeldspezifische Anforderungen, Belastungen und Entwicklungs­chancen und berufsbiographische Analysen als auch auf allgemein- und fachdidaktische Fragen sowie kooperative Projekte im Bereich der Lehr-/ Lern- bzw. Unterrichts- und Schulentwicklungsfor­schung. Damit sieht sich das Zentrum nicht in Kon­kurrenz zu den Fakultäten. Es bietet im Gegenteil eine gemeinsame Arbeitsplattform für Wissen­schaftler und Wissenschaftlerinnen aus den Fä­chern, der Fachdidaktik, aus der Erziehungswissen­schaft, der Psychologie und der Sozialwissenschaf­ten, die sich an einer forschungsorientierten Profil­bildung des Bereichs Lehrerbildung durch interdis­ziplinäre Forschung beteiligen möchten. Gemein­same grundlagenorientierte und anwendungsbezo­gene Forschung ist die Grundlage für enge Koope­ration auch in der Lehre, um dadurch die Integrati­on der durch die jeweiligen Bezugsdisziplinen an­gesprochenen Perspektiven auf Schule, Unterricht und Erziehung zu gewährleisten.

§3

Organisationsstruktur

( 1) Das Zentrum stellt als institutioneller Ort eine Querstruktur zu den Instituten und Fakultäten der Universität dar. Es bündelt die aus den verschiede­nen Bereichen kommenden Anforderungen und Informationen und übernimmt damit für das Lehr­amtsstudium die Funktion einer einheitsstiftenden Anlauf- und Beratungsstelle.

( 2) Das Praktikumsbüro wird mit seinen bisherigen Aufgabenbereichen in das Zentrum für Lehrerbil­dung integriert.

( 3) Es wird eine Lern- und Forschungswerkstatt eingerichtet, in der Studierende, Referendarinnen, Referendare und Lehrkräfte aus der Praxis gemein­sam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft­lern der Universität in praxisbezogenen For­schungs- und Entwicklungsprojekten arbeiten.

( 4) Angehörige des Zentrums für Lehrerbildung sind:

die ihm zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

Mitglieder der Universität, die neben oder im Zusammenhang mit ihren originären Aufga­ben Leistungen im Rahmen des Zentrums erbringen.

( 5) Vertreterinnen und Vertreter der Kooperations­partner werden im Rahmen der Aufgaben des Zent­rums beteiligt.

§ 4

Leitung

( 1) Das Zentrum wird vom Direktorium geleitet. Dieses entscheidet mit der Mehrheit der anwesen­den Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Wissenschaftliche Leiter/ die Wissenschaftliche Leiterin.

( 2) Das Direktorium des Zentrums für Lehrerbil­dung besteht aus fünf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern der Universität Potsdam. In die­sem Kreis sollen alle an der Lehrerbildung beteilig­ten Fakultäten vertreten sein. Repräsentiert sein sollen dabei auch die Bereiche Erziehungswissen­schaft, Fachdidaktik und Fachwissenschaften( die letzteren beiden in jeweils mindestens einem Fach). Außerdem ist der jeweilige Prorektor/ die Prorekto­rin für Lehre Kraft seiner/ ihrer Funktion Mitglied des Direktoriums. Zwei akademische Mitarbeite­rinnen/ Mitarbeiter und ein Studierender sind Mit­glied mit beratender Stimme. Sie werden von der Rektorin vom Rektor auf Vorschlag des Senats für die Zeit von 3 Jahren bestellt.

( 3) Die Wissenschaftliche Leiterin oder der Wis­senschaftliche Leiter des Zentrums wird vom Di­rektorium bestimmt.

( 4) Das Direktorium ist für die konzeptionelle Pla­nung verantwortlich. Es unterstützt die Umsetzung des wissenschaftlichen Programms, bahnt Koopera­tionen mit deutschen und ausländischen Partnern an, fördert die Dokumentation der Arbeitsergebnis­se und erstellt einen jährlichen Arbeitsbericht, der dem Wissenschaftlichen Beirat und der Rekto­rin/ dem Rektor vorzulegen ist. Der vom Geschäfts­führer/ von der Geschäftsführerin zu erarbeitende schriftliche Bericht über den Stand, Erfolge und Schwierigkeiten der Zentrumsarbeit, der Einwer­bung von Drittmitteln usw. muss vom Direktorium mit Stimmenmehrheit verabschiedet werden.

§ 5

Geschäftsführung

( 1) Das Zentrum wird nach außen durch den/ die Wissenschaftliche Leiter/ in vertreten. Er/ sie beruft das Direktorium und den Beirat ein, vollzieht die Beschlüsse des Direktoriums und koordiniert diell Arbeit des hauptberuflich am Zentrum tätigen Per­sonals. Er/ sie kann mit Zustimmung der übrigen Leitungsmitglieder Aufgaben an andere Zentrums­angehörige übertragen. Er/ sie ist gegenüber der Rektorin/ dem Rektor in Personal- und Haushalts­angelegenheiten rechenschaftspflichtig.

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