c)
Forschung und Entwicklung
Qualitätssicherung der Lehrerbildung und ihre konzeptionelle Weiterentwicklung muss sich an Standards orientieren und auf empirische Forschung stützen. Sie richten sich sowohl auf Wirkungsforschung von Ausbildungsaktivitäten in den verschiedenen Phasen, auf berufsfeldspezifische Anforderungen, Belastungen und Entwicklungschancen und berufsbiographische Analysen als auch auf allgemein- und fachdidaktische Fragen sowie kooperative Projekte im Bereich der Lehr-/ Lern- bzw. Unterrichts- und Schulentwicklungsforschung. Damit sieht sich das Zentrum nicht in Konkurrenz zu den Fakultäten. Es bietet im Gegenteil eine gemeinsame Arbeitsplattform für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus den Fächern, der Fachdidaktik, aus der Erziehungswissenschaft, der Psychologie und der Sozialwissenschaften, die sich an einer forschungsorientierten Profilbildung des Bereichs Lehrerbildung durch interdisziplinäre Forschung beteiligen möchten. Gemeinsame grundlagenorientierte und anwendungsbezogene Forschung ist die Grundlage für enge Kooperation auch in der Lehre, um dadurch die Integration der durch die jeweiligen Bezugsdisziplinen angesprochenen Perspektiven auf Schule, Unterricht und Erziehung zu gewährleisten.
§3
Organisationsstruktur
( 1) Das Zentrum stellt als institutioneller Ort eine Querstruktur zu den Instituten und Fakultäten der Universität dar. Es bündelt die aus den verschiedenen Bereichen kommenden Anforderungen und Informationen und übernimmt damit für das Lehramtsstudium die Funktion einer einheitsstiftenden Anlauf- und Beratungsstelle.
( 2) Das Praktikumsbüro wird mit seinen bisherigen Aufgabenbereichen in das Zentrum für Lehrerbildung integriert.
( 3) Es wird eine Lern- und Forschungswerkstatt eingerichtet, in der Studierende, Referendarinnen, Referendare und Lehrkräfte aus der Praxis gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität in praxisbezogenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten arbeiten.
( 4) Angehörige des Zentrums für Lehrerbildung sind:
die ihm zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
Mitglieder der Universität, die neben oder im Zusammenhang mit ihren originären Aufgaben Leistungen im Rahmen des Zentrums erbringen.
( 5) Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner werden im Rahmen der Aufgaben des Zentrums beteiligt.
§ 4
Leitung
( 1) Das Zentrum wird vom Direktorium geleitet. Dieses entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Wissenschaftliche Leiter/ die Wissenschaftliche Leiterin.
( 2) Das Direktorium des Zentrums für Lehrerbildung besteht aus fünf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern der Universität Potsdam. In diesem Kreis sollen alle an der Lehrerbildung beteiligten Fakultäten vertreten sein. Repräsentiert sein sollen dabei auch die Bereiche Erziehungswissenschaft, Fachdidaktik und Fachwissenschaften( die letzteren beiden in jeweils mindestens einem Fach). Außerdem ist der jeweilige Prorektor/ die Prorektorin für Lehre Kraft seiner/ ihrer Funktion Mitglied des Direktoriums. Zwei akademische Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter und ein Studierender sind Mitglied mit beratender Stimme. Sie werden von der Rektorin vom Rektor auf Vorschlag des Senats für die Zeit von 3 Jahren bestellt.
( 3) Die Wissenschaftliche Leiterin oder der Wissenschaftliche Leiter des Zentrums wird vom Direktorium bestimmt.
( 4) Das Direktorium ist für die konzeptionelle Planung verantwortlich. Es unterstützt die Umsetzung des wissenschaftlichen Programms, bahnt Kooperationen mit deutschen und ausländischen Partnern an, fördert die Dokumentation der Arbeitsergebnisse und erstellt einen jährlichen Arbeitsbericht, der dem Wissenschaftlichen Beirat und der Rektorin/ dem Rektor vorzulegen ist. Der vom Geschäftsführer/ von der Geschäftsführerin zu erarbeitende schriftliche Bericht über den Stand, Erfolge und Schwierigkeiten der Zentrumsarbeit, der Einwerbung von Drittmitteln usw. muss vom Direktorium mit Stimmenmehrheit verabschiedet werden.
§ 5
Geschäftsführung
( 1) Das Zentrum wird nach außen durch den/ die Wissenschaftliche Leiter/ in vertreten. Er/ sie beruft das Direktorium und den Beirat ein, vollzieht die Beschlüsse des Direktoriums und koordiniert diell Arbeit des hauptberuflich am Zentrum tätigen Personals. Er/ sie kann mit Zustimmung der übrigen Leitungsmitglieder Aufgaben an andere Zentrumsangehörige übertragen. Er/ sie ist gegenüber der Rektorin/ dem Rektor in Personal- und Haushaltsangelegenheiten rechenschaftspflichtig.
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