unterstützen. Weitere geeignete Maßnahmen sind in einem noch zu erstellenden Gesamtkonzept zur Personalentwicklung festgeschrieben.
7. Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausund Fortbildungsangelegenheiten
Alle Vorgesetzten sind aufgefordert, insbesondere Frauen im Rahmen ihrer Fähigkeiten, der dienstlichen Erfordernisse und ihrer beruflichen Entwicklung zu motivieren, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen, auch um sich Zusatzqualifikationen zu verschaffen und ihre Chance zu erhöhen, sich erfolgreich auf höherbewertete Dienstposten zu bewerben.
Diesen Belangen ist insbesondere in den an das Dezernat 3 zu richtenden Bedarfsanmeldungen für Aus- und Fortbildungen Rechnung zu tragen.
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen auch in einer solchen Form angeboten werden, dass familiäre Gründe oder eine Teilzeitbeschäftigung der Teilnahme nicht entgegenstehen.
In Absprache mit der Gleichstellungs- beauftragten fließen Themen der Frauenförderung und Frauendiskriminierung in die Aus- und Fortbildungsprogramme, insbesondere bei den Schulungen im Hochschulmanagement und bei der Landesakademie für öffentliche Verwaltung, ein und sollen insbesondere Bestandteil von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Führungs- und Leitungskräfte werden.
8. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ermöglichung und Förderung von Teilzeitarbeit sowie neuer Form der Arbeitsgestaltung
Die Dienststelle legt besonderes Gewicht auf die Förderung und Ausweitung von Teilzeitbeschäftigungen, auch für männliche Bedienstete. Hierbei sollen unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung möglichst alle Formen von Teilzeitbeschäftigung ausgeschöpft werden.
Teilzeitarbeit darf sich auf das berufliche Fortkommen in keiner Weise nachteilig auswirken. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme an Ausund Fortbildungsveranstaltungen im Hinblick auf die weitere berufliche( Höher-) Qualifizierung von Frauen.
Als eine neue Form der Arbeitsgestaltung soll die Tele- Arbeit ausgebaut werden. Durch das Dezernat 3 wird hierzu ein Konzept erstellt.
9. Maßnahmen im Zusammenhang mit familienbedingter Beurlaubung, insbesondere Eltern
zeit
Männliche Mitarbeiter sind verstärkt aufzufordern, von den Möglichkeiten der Beurlaubung im Rahmen der Elternzeit Gebrauch zu machen.
Familienbedingt beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden während ihrer Beurlaubung in geeigneter Weise über Fortbildungsangebote, relevante Hausmitteilungen, Verfügungen und insbesondere Stellenausschreibungen informiert.
Spätestens 3 Monate vor dem Wiedereinstieg wird unter Moderation durch das Dezernat 3 mit den familienbedingt Beurlaubten ein Personalgespräch über die Rückkehr in das Berufsleben geführt.
Vertretungen für familienbedingt Beurlaubte sind im Rahmen der Möglichkeiten vorrangig zu gewährleisten.
10. Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
Die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung werden durch den Frauenförderplan nicht berührt.
Die Umsetzung des Frauenförderplanes ist im Abstand von zwei Jahren unter Federführung des Dezernates für Personal- und Rechtsangelegenheiten mit der Gleichstellungsbeauftragten zu erörtern. Die Ist- Analyse ist jährlich unter Federführung des Dezernates 3 fortzuschreiben.
11. Geltungsdauer und Veröffentlichung
Dieser Frauenförderplan ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam zu veröffentlichen.
Er hat eine Geltungsdauer von 4 Jahren, beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen.
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