Heft 
(2003) 8
Seite
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unterstützen. Weitere geeignete Maßnahmen sind in einem noch zu erstellenden Gesamtkonzept zur Personalentwicklung festgeschrieben.

7. Maßnahmen im Zusammenhang mit Aus­und Fortbildungsangelegenheiten

Alle Vorgesetzten sind aufgefordert, insbesondere Frauen im Rahmen ihrer Fähigkeiten, der dienstli­chen Erfordernisse und ihrer beruflichen Entwick­lung zu motivieren, an Aus- und Fortbildungsmaß­nahmen teilzunehmen, auch um sich Zusatzqualifi­kationen zu verschaffen und ihre Chance zu erhö­hen, sich erfolgreich auf höherbewertete Dienstpos­ten zu bewerben.

Diesen Belangen ist insbesondere in den an das Dezernat 3 zu richtenden Bedarfsanmeldungen für Aus- und Fortbildungen Rechnung zu tragen.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen auch in einer solchen Form angeboten werden, dass famili­äre Gründe oder eine Teilzeitbeschäftigung der Teilnahme nicht entgegenstehen.

In Absprache mit der Gleichstellungs- beauftragten fließen Themen der Frauenförderung und Frauen­diskriminierung in die Aus- und Fortbildungspro­gramme, insbesondere bei den Schulungen im Hochschulmanagement und bei der Landesakade­mie für öffentliche Verwaltung, ein und sollen insbesondere Bestandteil von Aus- und Fortbil­dungsveranstaltungen für Führungs- und Leitungs­kräfte werden.

8. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ermöglichung und Förderung von Teilzeit­arbeit sowie neuer Form der Arbeitsgestaltung

Die Dienststelle legt besonderes Gewicht auf die Förderung und Ausweitung von Teilzeitbeschäfti­gungen, auch für männliche Bedienstete. Hierbei sollen unter Berücksichtigung der Funktionsfähig­keit der Verwaltung möglichst alle Formen von Teilzeitbeschäftigung ausgeschöpft werden.

Teilzeitarbeit darf sich auf das berufliche Fort­kommen in keiner Weise nachteilig auswirken. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme an Aus­und Fortbildungsveranstaltungen im Hinblick auf die weitere berufliche( Höher-) Qualifizierung von Frauen.

Als eine neue Form der Arbeitsgestaltung soll die Tele- Arbeit ausgebaut werden. Durch das Dezernat 3 wird hierzu ein Konzept erstellt.

9. Maßnahmen im Zusammenhang mit famili­enbedingter Beurlaubung, insbesondere Eltern­

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Männliche Mitarbeiter sind verstärkt aufzufordern, von den Möglichkeiten der Beurlaubung im Rah­men der Elternzeit Gebrauch zu machen.

Familienbedingt beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden während ihrer Beurlaubung in geeigneter Weise über Fortbildungsangebote, rele­vante Hausmitteilungen, Verfügungen und insbe­sondere Stellenausschreibungen informiert.

Spätestens 3 Monate vor dem Wiedereinstieg wird unter Moderation durch das Dezernat 3 mit den familienbedingt Beurlaubten ein Personalgespräch über die Rückkehr in das Berufsleben geführt.

Vertretungen für familienbedingt Beurlaubte sind im Rahmen der Möglichkeiten vorrangig zu ge­währleisten.

10. Rechte und Pflichten der Gleichstellungs­beauftragten und des Personalrates für Mitar­beiter aus Technik und Verwaltung

Die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauf­tragten und des Personalrates für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung werden durch den Frauen­förderplan nicht berührt.

Die Umsetzung des Frauenförderplanes ist im Abstand von zwei Jahren unter Federführung des Dezernates für Personal- und Rechtsangelegenhei­ten mit der Gleichstellungsbeauftragten zu erörtern. Die Ist- Analyse ist jährlich unter Federführung des Dezernates 3 fortzuschreiben.

11. Geltungsdauer und Veröffentlichung

Dieser Frauenförderplan ist in den Amtlichen Be­kanntmachungen der Universität Potsdam zu veröf­fentlichen.

Er hat eine Geltungsdauer von 4 Jahren, beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen.

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