Heft 
(2003) 8
Seite
117
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II.

Bekanntmachungen

Frauenförderplan für die Zentrale meUniversitätsverwaltung( ZUV)

Die Kanzlerin der Universität Potsdam hat gemäß§ 16 Absatz 1 Satz 1 der Frauenförderrichtlinien der Universität Potsdam vom 11. November 1999 ( Amtliche Bekanntmachungen- AmBek Nr. 9/99 vom 15.12.1999) folgenden Frauenförderplan für die ZUV aufgestellt, dem der Personalrat für Mitar­beiter aus Technik und Verwaltung gem.§ 65 Ziffer 7 LPersVG zugestimmt hat:

1. Präambel

Nach§ 3 Absatz 4 BbgHG fördert die Universität Potsdam die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und wirkt bei der Wahrnehmung aller Aufgaben der Universität Potsdam auf die Beseiti­gung bestehender Nachteile hin. Die Beseitigung bestehender Nachteile wird durch Frauenförder­richtlinien und Frauenförderpläne angestrebt.

Dieser Frauenförderplan für die ZUV legt Maẞ­nahmen zur Frauenförderung fest, soweit diese nicht bereits in anderen Vorschriften, insbesondere den Frauenförderrichtlinien der Universität Pots­dam und den Regelungen über die Besetzung von Stellen, enthalten sind.

und durch spezielle Maßnahmen zur Konkretisie­rung und Ergänzung vorhandener rechtlicher Grundlagen noch bestehende Benachteiligungen für Frauen in der ZUV auszugleichen.

Weiterhin hat dieser Frauenförderplan zum Ziel, die Akzeptanz frauenfördernder Maßnahmen in der ZUV zu erhöhen und dafür Sorge zu tragen, dass Frauenförderung als integraler Bestandteil der Per­sonalentwicklung zu verstehen ist.

4. Ist- Analyse der Beschäftigtenstruktur in der ZUV

Den Erhebungen über die geschlechtsspezifische Mitarbeiterstruktur der ZUV ist zu entnehmen, dass Frauenbezogen auf die gesamte ZUV- nicht unterrepräsentiert sind. Insgesamt( Stand: Juli 2003) beträgt der Frauenanteil 53%.

In einzelnen Bereichen sind Frauen überproportio­nal repräsentiert. Im Dezernat 5 sind Frauen, insbe­sondere im Arbeiterbereich, unterrepräsentiert.

Der Anteil der Frauen spiegelt sich wider in Teil­zeit- und Altersteilzeitarbeitsverhältnissen, ebenso wie in wahrgenommenen Weiterbildungsmaßnah­

men.

Der insgesamt hohe Frauenanteil in der ZUV spie­gelt sich nicht in der Vergütungsstruktur adäquat wider. Während im mittleren Dienst der Frauenan­teil bei 81% liegt, beträgt er im Bereich des höhe­ren Dienstes 43%( gehobener Dienst: 63%, einfa­cher Dienst: 21%).

2. Geltungsbereich

Dieser Frauenförderplan erstreckt sich auf die ge­samte ZUV gemäß Geschäftsverteilungsplan:

Bereich des Rektorates, der Kanzlerin, der Gleichstellungsbeauftragten und der Personal­räte für das Verwaltungspersonal, Dezernat 1( Planung, Statistik, Forschungsan­gelegenheiten, Organisation),

Dezernat 2( Studienangelegenheiten),

Dezernat 3( Personal- und Rechtsangelegen­heiten),

Dezernat 4( Haushalt und Beschaffung), Dezernat 5( Betriebstechnik, Bauangelegen­heiten und Hausverwaltung),

Zentrale Abteilung/ Audiovisuelles Zentrum

3. Ziele des Frauenförderplanes

Ziel dieses Frauenförderplanes ist es, auf der Grundlage einer Ist- Analyse den Frauenanteil in allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in allen Funktionen und Arbeitsbereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen

5. Maßnahmen zur Frauenförderung in Berei­chen der ZUV, in denen Frauen unterrepräsen­tiert sind

Im Zuge von Nach-/ Neubesetzungen von Stellen im Dezernat 5 ist verstärkt dafür Sorge zu tragen, dass weibliche Bewerber Berücksichtigung finden, um den Anteil von Frauen im Dezernat 5- insbesonde­re in den technisch ausgerichteten Berufen- zu erhöhen. Werden weibliche Bewerber bei der Be­setzung von Stellen nicht berücksichtigt, ist dies eingehend im Rahmen der Auswahlentscheidung gegenüber der Kanzlerin und der Gleichstellungs­beauftragten zu begründen.

6. Maßnahmen bei der Übertragung höher­wertiger Tätigkeiten und zur Förderung weibli­cher Nachwuchskräfte

Alle Vorgesetzten in allen Bereichen der ZUV sind aufgefordert, Frauen bei entsprechender Qualifika­tion verstärkt zu Bewerbungen um höherwertige Stellen zu motivieren und sie auf diesem Weg zu

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