II.
Bekanntmachungen
Frauenförderplan für die Zentrale meUniversitätsverwaltung( ZUV)
Die Kanzlerin der Universität Potsdam hat gemäß§ 16 Absatz 1 Satz 1 der Frauenförderrichtlinien der Universität Potsdam vom 11. November 1999 ( Amtliche Bekanntmachungen- AmBek Nr. 9/99 vom 15.12.1999) folgenden Frauenförderplan für die ZUV aufgestellt, dem der Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung gem.§ 65 Ziffer 7 LPersVG zugestimmt hat:
1. Präambel
Nach§ 3 Absatz 4 BbgHG fördert die Universität Potsdam die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern und wirkt bei der Wahrnehmung aller Aufgaben der Universität Potsdam auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Die Beseitigung bestehender Nachteile wird durch Frauenförderrichtlinien und Frauenförderpläne angestrebt.
Dieser Frauenförderplan für die ZUV legt Maẞnahmen zur Frauenförderung fest, soweit diese nicht bereits in anderen Vorschriften, insbesondere den Frauenförderrichtlinien der Universität Potsdam und den Regelungen über die Besetzung von Stellen, enthalten sind.
und durch spezielle Maßnahmen zur Konkretisierung und Ergänzung vorhandener rechtlicher Grundlagen noch bestehende Benachteiligungen für Frauen in der ZUV auszugleichen.
Weiterhin hat dieser Frauenförderplan zum Ziel, die Akzeptanz frauenfördernder Maßnahmen in der ZUV zu erhöhen und dafür Sorge zu tragen, dass Frauenförderung als integraler Bestandteil der Personalentwicklung zu verstehen ist.
4. Ist- Analyse der Beschäftigtenstruktur in der ZUV
Den Erhebungen über die geschlechtsspezifische Mitarbeiterstruktur der ZUV ist zu entnehmen, dass Frauenbezogen auf die gesamte ZUV- nicht unterrepräsentiert sind. Insgesamt( Stand: Juli 2003) beträgt der Frauenanteil 53%.
In einzelnen Bereichen sind Frauen überproportional repräsentiert. Im Dezernat 5 sind Frauen, insbesondere im Arbeiterbereich, unterrepräsentiert.
Der Anteil der Frauen spiegelt sich wider in Teilzeit- und Altersteilzeitarbeitsverhältnissen, ebenso wie in wahrgenommenen Weiterbildungsmaßnah
men.
Der insgesamt hohe Frauenanteil in der ZUV spiegelt sich nicht in der Vergütungsstruktur adäquat wider. Während im mittleren Dienst der Frauenanteil bei 81% liegt, beträgt er im Bereich des höheren Dienstes 43%( gehobener Dienst: 63%, einfacher Dienst: 21%).
2. Geltungsbereich
Dieser Frauenförderplan erstreckt sich auf die gesamte ZUV gemäß Geschäftsverteilungsplan:
Bereich des Rektorates, der Kanzlerin, der Gleichstellungsbeauftragten und der Personalräte für das Verwaltungspersonal, Dezernat 1( Planung, Statistik, Forschungsangelegenheiten, Organisation),
Dezernat 2( Studienangelegenheiten),
Dezernat 3( Personal- und Rechtsangelegenheiten),
Dezernat 4( Haushalt und Beschaffung), Dezernat 5( Betriebstechnik, Bauangelegenheiten und Hausverwaltung),
Zentrale Abteilung/ Audiovisuelles Zentrum
3. Ziele des Frauenförderplanes
Ziel dieses Frauenförderplanes ist es, auf der Grundlage einer Ist- Analyse den Frauenanteil in allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in allen Funktionen und Arbeitsbereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen
5. Maßnahmen zur Frauenförderung in Bereichen der ZUV, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
Im Zuge von Nach-/ Neubesetzungen von Stellen im Dezernat 5 ist verstärkt dafür Sorge zu tragen, dass weibliche Bewerber Berücksichtigung finden, um den Anteil von Frauen im Dezernat 5- insbesondere in den technisch ausgerichteten Berufen- zu erhöhen. Werden weibliche Bewerber bei der Besetzung von Stellen nicht berücksichtigt, ist dies eingehend im Rahmen der Auswahlentscheidung gegenüber der Kanzlerin und der Gleichstellungsbeauftragten zu begründen.
6. Maßnahmen bei der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und zur Förderung weiblicher Nachwuchskräfte
Alle Vorgesetzten in allen Bereichen der ZUV sind aufgefordert, Frauen bei entsprechender Qualifikation verstärkt zu Bewerbungen um höherwertige Stellen zu motivieren und sie auf diesem Weg zu
117811