Heft 
(2003) 9
Seite
122
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I.

Rechts- und Verwaltungsvor­schriften

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft

der Universität Potsdam

Vom 14. Oktober 2003

Die Satzung der Studierendenschaft wurde von der Versammlung der Fachschaften in ihrer Sitzung am 09. Juli 2003 und durch Beschluss des Studierenden­parlaments am 14. Oktober 2003 geändert.

Artikel 1

Die Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 9. Dezember 1999( AmBek. UP 2000 Seite 65), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. April 2003, AmBek. UP S. 27), wird wie folgt geän­dert:

Nr. 1

Nach§ 19 Abs. 1 wird folgender neuer Absatz einge­fügt:

"( 2) Die Versammlung der Fachschaften kann sich eine Geschäftsordnung geben."

Die nachfolgenden Absätze verschieben sich um jeweils eine Ziffer.

Nr. 2

Nach§ 6 Abs. 1 wird folgender neuer Absatz einge­fügt:

"( 2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist die Ver­sammlung der Fachschaften dann beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Fachschaften jeweils durch mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten ist."

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachun­gen der Universität Potsdam in Kraft.

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II.

Bekanntmachungen

Zwischen der Universität Potsdam als Dienststelle ( vertreten durch den Rektor und die Kanzlerin) und dem Gesamtpersonalrat( vertreten durch die Vorsit­zende) ist die nachfolgende Dienstvereinbarung ge­schlossen worden:

Erweiterung der Dienstvereinbarung zwischen der Universität Potsdam und dem Gesamtpersonalrat über Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung der elektronischen Datenverarbeitung( EDV) im Bereich der zentralen Personal- und Stellenverwaltung

Vom 25. August 2003

vom

Gemäß§§ 60, 65, 70 Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg( PersVG Bbg) vom 15.09.1993 wird die Dienstvereinbarung 11.12.2000 über Einführung, Anwendung und Wei­terentwicklung der elektronischen Datenverarbeitung ( EDV) im Bereich der zentralen Personal- und Stel­lenverwaltung erweitert:

Präambel

Diese Dienstvereinbarung wird in dem Bestreben abgeschlossen, in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und den Personalräten zur Er­füllung der dienstlichen Aufgaben im Bereich der Personal- und Stellenverwaltung in der Universität Potsdam und unter Wahrung berechtigter Interessen der Mitarbeiter' Verfahren der EDV anzuwenden und fortzuentwickeln.

Die Anwendung der EDV dient der sachgerechten Erfüllung der Aufgaben der Universität, der Unter­stützung der mit den Aufgaben der Personal- und Stellenverwaltung befassten Mitarbeiter sowie der Verbesserung und Beschleunigung von Arbeitsabläu­fen bei der Bearbeitung von Angelegenheiten der Beschäftigten. Zugleich sollen mit Hilfe der EDV dem Rektorat und den zuständigen Gremien und Organen verbesserte Entscheidungshilfen für die Stellen- und Personalwirtschaft verfügbar gemacht werden.

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Die Regelungen dieser Dienstvereinbarung gelten für weibliche und männliche Beschäftigte gleichermaßen.