§ 1
Personeller Geltungsbereich
Diese Dienstvereinbarung gilt für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten aller Beschäftigten der Universität Potsdam, der ehemals Beschäftigten sowie der Bewerber, die zu dem durch den Personalrat für wissenschaftliche Mitarbeiter und den Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung vertretenen Personenkreis gehören. Zu den personenbezogenen Daten gehören auch die personenbezogenen Daten von Angehörigen der Beschäftigten.
§ 2
Zweck
1. Die Verarbeitung der gespeicherten Personaldaten wird für folgende Anwendungsbereiche vereinbart:
a) Stellenverwaltung einschließlich Mittelschöpfung aus besetzbaren freien Stellen und Stellenanteilen
b) Personalverwaltung einschließlich Terminnotizen und Textverarbeitung
c) Abwesenheits- und Urlaubserfassung
d) Unterstützung der Zahlbarmachung bei der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg( ZBB)
e) Abgleich Personaldatei und Datei der ZBB f) Gewinnen von Struktur- und Planungsdaten g) Unterstützen von Arbeitssicherheit, Gesundheitsvorsorge und-schutz
h) Führen des Schwerbehindertenverzeichnisses i) Unterstützen von Wahlen in der Universität j) Unterstützen der Lehrevaluation
2. Die Verarbeitung von Personaldaten ist nur zulässig, soweit sie zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung der Dienststelle erforderlich ist.
3. Eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle durch und mit Hilfe des DV- Systems findet nicht statt.
§3
EDV- Einsatz bei der Stellenverwaltung
Im Rahmen der Stellenverwaltung wird die EDV eingesetzt für folgende Zwecke:
1. Verteilung der Stellen auf die Fakultäten und Einrichtungen für das jeweilige Haushaltsjahr nebst Erläuterungen und Bewirtschaftungshinwei
sen.
2
Bewerber werden im Einstellungsverfahren auf die automatisierte Verarbeitung hingewiesen.
2. Stellenplanbewirtschaftung
-
Unter diesen Begriff fallen alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Inanspruchnahme einer Stelle( Stellenbesetzung, vorübergehende Nutzung, Verlegung, Teilung, Sperrung, Mittelschöpfung etc.).
Daneben sind die Anforderungen an die Planstellen und Stellenüberwachung sicher zu stellen. Zu den für diese Aufgabe relevanten Angaben gehören der Nachweis des Stellenbestandes einschließlich aller laufenden Veränderungen in Zahl und Wertigkeit der Planstellen/ Stellen. Der Grund und der Zeitpunkt für Planstellen-/ Stellenzu- und -abgänge( z. B. durch Umsetzungen, Absetzungen, Erfüllung von kw- und ku- Vermerken) müssen aus dem Stellennachweis einwandfrei ersichtlich sein. Die einzelnen Planstellen und Stellen sind durchzunummerieren und mit den im Haushaltsplan ausgewiesenen Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen sowie den Amtsbezeichnungen, Dienstbezeichnungen bzw. Dienstarten zu kennzeichnen.
Für die Stellenbesetzung sind folgende Angaben der jeweils in Anspruch genommenen Stelle zuzuordnen:
Name und Geburtsdatum des Planstellen/ Stelleninhabers
- seine Dienst- oder Amtsbezeichnung bzw. Dienstart, in der er tätig ist
-
BesGr./VerGr./Lohngr.
/ Stelleninhabers
des
Planstellen
- Zeitpunkt der Einweisung/ Führung
- Zeitpunkt der Beförderung/ Höhergruppierung Abordnungen, Beurlaubungen, Teilzeitbeschäftigungen( einschließlich deren Zeiträume)
- Zeitpunkt des Freiwerdens der Planstelle/ Stelle mit Angabe des Grundes, z. B. durch Versetzung, Ausscheiden, Tod, Übernahme auf eine Leerstelle
- Zeiten der Stellenbesetzungssperre sowie der Ersatzbeförderungssperre bzw. Ausnahmen
hiervon
gegenseitige Stellenhinweise bei Umbuchung auf andere Planstellen/ Stellen
- Haushaltsvermerke
-
Die stellenbewirtschaftende Dienststelle ist verpflichtet, ihre Stellenbewirtschaftungsinstrumente so einzurichten, dass auch bei EDV- gestützten Verfahren- ein lückenloser visueller Nachvollzug der Stellenbesetzungen auch für zurückliegende Zeiträume gewährleistet ist.
3. Zugriffsberechtigt für diesen Anwendungsbereich sind die Personalsachbearbeiter jeweils für das eigene Sachgebiet und für das im Vertretungsfall wahrzunehmende Sach
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