Heft 
(2003) 9
Seite
127
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§ 8

Zugangs- und Zugriffsberechtigung

1.

In den Sachgebieten des Personaldezernates sind die Personalsachbearbeiter, Änderungsdienst­mitarbeiter und Sachgebietsleiter jeweils für den Bereich des gesamten Sachgebietes zugangsbe­rechtigt, wobei die Berechtigung zu Änderungen und Auswertungen in dem nicht selbst verwalte­ten Sachgebiet auf den Vertretungsfall be­schränkt ist.

1.1 Zur Eingabe der genehmigten Deputatsminde­rung ist das Dezernat für Planung, Statistik, For­schungsangelegenheiten, Organisation zugriffs­

berechtigt.

1.2 Der Dekan und ein von ihm benannter Vertreter in dieser Sache erhalten Lesezugriff auf Daten, die im direkten Zusammenhang mit der aktuel­len Besetzung von Stellen der jeweiligen Fakul­tät stehen.

2.

3.

4.

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Im Rahmen der Zuständigkeiten der ZEIK für die Programm- und Systemverwaltung sind der Leiter der ZEIK, der HISSVA- Systembetreuer und im Vertretungsfall der Vertreter berechtigt, die zur Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Funktionalität des HISSVA- Systems notwendi­gen Zugriffe auf die Datenbank und die einge­setzten Programme vorzunehmen. Insbesondere schließt dies das Zugriffsrecht' Datenbankver­walter' und den Zugang zur Datenbanksprache ein. Programmentwicklung und Programmtests werden soweit wie möglich an einer anonymi­sierten Kopie der Datenbank vorgenommen. Tests mit Echtdaten sind ausschließlich Mitar­beitern des Dezernates für Personal- und Rechtsangelegenheiten und dem Systembetreuer

vorbehalten.

Der Systembetreuer ist für die Datensicherung zuständig.

Der DV- Koordinator im Dezernat für Personal­und Rechtsangelegenheiten hat im Rahmen sei­ner Aufgabenstellung Zugriffsberechtigung zu den gespeicherten Daten. Er ist zuständig für sachgebietsüberschreitende Auswertungen Datenbankpflege Schlüsseldateipflege

Alle Zugangs- und Zugriffsberechtigungen re­sultieren aus dem Dienstgeschäft der betreffen­den Personen. Die Berechtigungen werden vom Dezernenten für Personal- und Rechtsangele­genheiten oder dessen Vertreter in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten festgelegt und vom IT- Verantwortlichen dokumentiert. Die

§ 9

1.

2.

Dokumentation erfasst neben den berechtigten Personen auch deren detaillierte Zugriffsrechte auf einzelne Datenfelder.

Sie ist als" Berechtigungskonzept" Anlage der Dienstvereinbarung.

Datenübermittlung an Externe

Daten werden im Wege des Datenträgeraustau­sches übermittelt für Zwecke der

Zahlbarmachung von Bezügen( ZBB­Änderungsdienst)

- statistischen Erhebungen des LDS( Hoch­schulstatistiken)

- fachaufsichtlichen Aufgaben des MWFK.

Die Datenübermittlungen werden im jährlichen Turnus von Vertretern der Dienststelle und des Gesamtpersonalrates daraufhin überprüft, ob sie wegen des Wegfalls der Erforderlichkeit in Zu­kunft unterbleiben müssen oder ob und wie wei­tere Datenübermittlungen vorzunehmen sind.

§ 10 Datenübertragung von Daten in die Text­verarbeitung

Zum Zwecke der automatisierten oder teilautomati­sierten Erstellung von Dokumenten und Schriftstü­cken werden Daten des HISSVA- Systems in Textver­arbeitungsprogramme übernommen. Dabei werden Standardschreiben als vorbereitete Bausteine mit Markierungsangaben gespeichert, in welche die ent­sprechenden Daten automatisch eingefügt werden. Eine weitere Bearbeitung des Schriftstückes ist mög­lich. Für die Übernahme der Daten gelten die im Berechtigungskonzept genannten Zugriffsbeschrän­

kungen.

Die Übernahme der Daten darf nicht zu einer unkon­trollierten Öffnung des Systems führen.

§ 11 Hardware

1. Eine Aufstellung der genutzten Hardware ist An­lage dieser Dienstvereinbarung. Sie enthält Anga­ben über die Art, Funktion, Anzahl und Standorte der verwendeten Server, Arbeitsplatzcomputer sowie der Ein- und Ausgabegeräte und eine grafi­sche Darstellung des Systems.

2. Der Server für die zentrale Datenbankverwaltung und die Arbeitsplatzcomputer innerhalb der Per­sonal- und Stellenverwaltung sind über ein Daten­netz( Ethernet) verbunden, das durch einen Fire­wall- Gateway vom Universitätsnetz abgesichert

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