ist( siehe Anlage Personaldatensicherheitskonzept).
§ 12
Software
Die Anwendungssoftware SVA der HIS GmbH wird unter einem UNIX- System und einer InformixDatenbank eingesetzt. Die PC- Software folgt den aktuellen Entwicklungen. Eine Aufstellung der genutzten Software ist Anlage dieser Dienstvereinbarung. Sie enthält Angaben über Betriebssysteme, Netzwerksysteme sowie über Datenkommunikationsund Datenübermittlungssoftware.
§ 13
Schulung
Die Schulung und fortlaufende Betreuung der Nutzer elektronischer Datenverarbeitungssysteme im Bereich der zentralen Personal- und Stellenverwaltung liegt in der Verantwortung des DV- Koordinators des Dezernats für Personal- und Rechtsangelegenheiten. Schulungsbedarf besteht insbesondere bei Änderungen der Soft- oder Hardware sowie bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
3. Bei wesentlichen Änderungen der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf es der Mitbestimmung des Gesamtpersonalrates gemäß§ 65 Pers VG Bbg.
§ 16
Im Übrigen bleiben die Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrates nach dem Personalvertretungsgesetz unberührt.
In- Kraft- Treten und Kündigung
1. Diese Dienstvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
2. Die Dienstvereinbarung kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden. Wird die Fortwirkung von einem Beteiligten verlangt, so gelten die Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung fort.
§ 14
Information der Beschäftigten
Das Recht auf Einsichtnahme in die zu seiner Person gespeicherten Daten regelt das Datenschutzgesetz. Darüber hinaus wird auf schriftlichen Antrag des Beschäftigten oder bei Neueinstellung eine aktuelle Auflistung der gespeicherten Daten des Antragstellers überreicht.
§ 15
Anlagen/ Änderungen/ Erweiterungen
1. Es besteht die Verpflichtung, folgende Anlagen zu erstellen:
Personaldatensicherheitskonzept Berechtigungskonzept Benutzerhandbuch
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Hardware
Anlage 5
Software
2. Die in der Verantwortung des Dezernats für Personal- und Rechtsangelegenheiten zu verwaltenden und fortlaufend zu aktualisierenden Anlagen 1 - 5 können durch den Personalrat jederzeit eingesehen werden. Mindestens einmal jährlich erhält der Personalrat eine aktuelle Fassung dieser Anlagen zur Einsicht. Die Inhalte der Anlagen werden vertraulich behandelt.
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