Heft 
(2003) 9
Seite
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ist( siehe Anlage Personaldatensicherheitskon­zept).

§ 12

Software

Die Anwendungssoftware SVA der HIS GmbH wird unter einem UNIX- System und einer Informix­Datenbank eingesetzt. Die PC- Software folgt den aktuellen Entwicklungen. Eine Aufstellung der ge­nutzten Software ist Anlage dieser Dienstvereinba­rung. Sie enthält Angaben über Betriebssysteme, Netzwerksysteme sowie über Datenkommunikations­und Datenübermittlungssoftware.

§ 13

Schulung

Die Schulung und fortlaufende Betreuung der Nutzer elektronischer Datenverarbeitungssysteme im Bereich der zentralen Personal- und Stellenverwaltung liegt in der Verantwortung des DV- Koordinators des Dezer­nats für Personal- und Rechtsangelegenheiten. Schu­lungsbedarf besteht insbesondere bei Änderungen der Soft- oder Hardware sowie bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter.

3. Bei wesentlichen Änderungen der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf es der Mitbestimmung des Gesamtpersonalrates ge­mäß§ 65 Pers VG Bbg.

§ 16

Im Übrigen bleiben die Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrates nach dem Personalver­tretungsgesetz unberührt.

In- Kraft- Treten und Kündigung

1. Diese Dienstvereinbarung tritt mit Unterzeich­nung in Kraft.

2. Die Dienstvereinbarung kann von jedem Ver­tragspartner unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres ge­kündigt werden. Wird die Fortwirkung von einem Beteiligten verlangt, so gelten die Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung bis zum Abschluss ei­ner neuen Dienstvereinbarung fort.

§ 14

Information der Beschäftigten

Das Recht auf Einsichtnahme in die zu seiner Person gespeicherten Daten regelt das Datenschutzgesetz. Darüber hinaus wird auf schriftlichen Antrag des Beschäftigten oder bei Neueinstellung eine aktuelle Auflistung der gespeicherten Daten des Antragstellers überreicht.

§ 15

Anlagen/ Änderungen/ Erweiterungen

1. Es besteht die Verpflichtung, folgende Anlagen zu erstellen:

Personaldatensicherheitskonzept Berechtigungskonzept Benutzerhandbuch

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Hardware

Anlage 5

Software

2. Die in der Verantwortung des Dezernats für Per­sonal- und Rechtsangelegenheiten zu verwalten­den und fortlaufend zu aktualisierenden Anlagen 1 - 5 können durch den Personalrat jederzeit einge­sehen werden. Mindestens einmal jährlich erhält der Personalrat eine aktuelle Fassung dieser Anla­gen zur Einsicht. Die Inhalte der Anlagen werden vertraulich behandelt.

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