Heft 
(2004) 5
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II. Bekanntmachungen

Umweltleitlinien

für die Universität Potsdam

Vom 15. April 2004

Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 15. April 2004 nachfolgende Leitlinien erlassen:

Präambel

Die Universität Potsdam sieht sich aufgrund der dramatischen globalen Umweltsituation dem Grundsatz der Nachhaltigkeit verpflichtet. Als Aus­bildungsstätte für zukünftige Entscheidungsträger­Innen der Gesellschaft und in ihrer Multiplikator­rolle trägt die Universität herausragende Verant­wortung gegenüber heutigen und zukünftigen Ge­nerationen.

Zur Verdeutlichung dieser Verantwortung und zur Förderung des universitären Umweltbewusstseins und Umwelthandelns in Lehre, Forschung und Verwaltung billigt die Universität Potsdam die CRE- Copernicus- Charta für nachhaltige Hoch­schulentwicklung und legt in Einklang mit deren Handlungsprinzipien folgende Umweltleitlinien

fest:

1. Integration aller Bereiche der Hochschule Wir setzen den Umweltschutz an unserer Universi­tät ressortübergreifend um, so dass sowohl Verwal­tung als auch alle Fakultäten und die Studierenden in Umweltschutzangelegenheiten ihre Verantwor­tung wahrnehmen und kooperieren.

2. Lehre und Forschung

Umweltschutz ist ein festes Element in unseren Lehr- und Studienangeboten und der Forschung. Die Studierenden und Beschäftigten werden so aus­und weitergebildet, dass sie ihre berufliche Tätig­keit im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die Umwelt ausüben. In dafür geeigneten Lehr- und Forschungsveranstaltungen werden Probleme der Schonung natürlicher Ressourcen und der sozialen Folgen nachhaltiger Entwicklung behandelt und Lösungswege erarbeitet.

3. Sparsamer Umgang mit Ressourcen

Mit Ressourcen( Rohstoffen, Energie, Wasser) gehen wir sparsam um. Der Senkung des Material­einsatzes und der Wiederverwertung von Materia­lien geben wir Vorrang vor der Entsorgung. Die Entwicklung der Stoffverbräuche an der Universität und deren Analyse werden in jährlich zu erstellen­den Bilanzen veröffentlicht.

4. Beschaffung

Soweit es vergabe- und haushaltsrechtlich möglich ist, werden die jeweils umweltverträglichsten Mate­rialien beschafft.

5. Gesetzliche Vorgaben

Gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen zum Umweltschutz sehen wir als einzuhaltende Mindeststandards an, die nach Möglichkeit überbo­ten werden sollen.

6. Baumaßnahmen

Bei Rekonstruktions- und Baumaßnahmen stehen sowohl der Einsatz umweltverträglicher Materialien und eine optimale Flächennutzung als auch die ressourceneffiziente zukünftige Bewirtschaftung im Vordergrund. Der Einsatz erneuerbarer Energien wird- soweit wirtschaftlich- gefördert.

7. Externe Zusammenarbeit

Die Universität Potsdam kooperiert in dem The­menbereich Umweltschutz mit anderen Institutio­nen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Insbesondere wird die Universität Potsdam die Zusammenarbeit auf Brandenburg- Ebene aus­bauen und sich verstärkt in den Prozess der Lokalen Agenda 21 in Potsdam einbringen.

8. Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Umweltsituation zu gewährleisten, setzt sich die Universität Potsdam jährliche Umweltziele. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und deren Erfolg werden in geeigneter Form koordiniert und überprüft.

9. Umwelterklärung

Die Ergebnisse und Fortschritte der umweltrelevan­ten Bemühungen der Universität Potsdam werden in einem jährlichen Bericht universitätsintern und der Öffentlichkeit zugänglich vorgestellt.

Frist zur Rückmeldung zum Wintersemester 2004/05 an der Universität Potsdam

Gemäß§ 15 Abs. 2 der Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam vom 11. März 2004( Am­Bek. UP S. 26) wird die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2004/05 wie folgt festgelegt:

Rückmeldezeitraum:

1. Juni 2004 bis 20. Juli 2004( Ausschlussfrist!)

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