Heft 
(2004) 7
Seite
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§ 4 Selbstbericht des Juniorprofessors

( 1) Mit dem Selbstbericht beschreibt der Juniorprofessor seine Aktivitäten in For­schung und Lehre sowie bei der Nach­wuchsförderung und der Mitarbeit in der universitären Selbstverwaltung. Den erfor­derlichen Umfang legt gegebenenfalls die Bewertungskommission fest.

( 2) Der Selbstbericht soll sich an der fol­genden Übersicht orientieren:

a) Forschung

Nennung und Erläuterung der wich­tigsten Forschungsthemen und -ergebnisse

zum

Verzeichnis der Publikationen im Be­richtszeitraum( als Anlage zum Selbstbericht beizufügen) Übersicht der Anträge auf Drittmittel und eingeworbene Drittmittel im Be­richtszeitraum( als Anlage Selbstbericht beizufügen) Verzeichnis wissenschaftlicher Vor­träge und sonstiger Beiträge zu wis­senschaftlichen Tagungen oder Kollo­quien( als Anlage zum Selbstbericht beizufügen)

Betreuung von Promotionen bzw. Ak­tivitäten zur Förderung des wissen­Instschaftlichen Nachwuchses

Gutachtertätigkeit

Darstellung der Forschungskooperati­onen und der interdisziplinären Zu­sammenarbeit

Transferaktivitäten( Wirtschaft, Ver­waltung, Politik)

Auszeichnungen und Preise im Be­richtszeitraum

b) Lehre

Einbindung in den Studiengang/ die Studiengänge

Erläuterung der Lehrformen( Konzep­tion und methodisches Herangehen) Betreuung von Studierenden, Prüfun­gen und Studienabschlussarbeiten Verzeichnis der durchgeführten Lehr­veranstaltungen und Darstellung der

Lehrinhalte( als Anlage zum Selbstbe­richt beizufügen)

c) Selbstverwaltung, universitäre Ar­beitsgruppen, eigene Weiterbildung Darstellung der entsprechenden Akti­vitäten

Mitgliedschaften in wissenschaftli­chen Gremien

wissenschaftsbezogenes außeruniver­sitäres Engagement

§ 5 Bewertung der Forschungstätigkeit und externe Gutachten

( 1) Zu den Aktivitäten und Ergebnissen in der Forschung sind mindestens zwei exter­ne Gutachten einzuholen. Die Gutachter werden durch den Fakultätsrat bestellt. Die Gutachten sollen, basierend auf den ge­zeigten Leistungen der ersten Phase der Juniorprofessur, eine Aussage dazu treffen, ob sich der Juniorprofessor nach§ 43 Abs. 2 BbgHG bewährt hat.

( 2) Vor der Gutachterauswahl wird der Juniorprofessor angehört.

( 3) Die Unabhängigkeit zwischen Gutach­tern und Juniorprofessor muss gewährleis­tet sein.

§ 6 Bewertung der Leistungen in der Lehre

-

( 1) Die Bewertung der Leistungen in der Lehre erfolgt in der Regel intern- unter Hinzuziehung der Ergebnisse der studenti­schen Lehrveranstaltungskritik und des Lehrkonzeptes des Juniorprofessors.

( 2) Der Juniorprofessor ist verpflichtet, spätestens ab dem 3. Semester seiner Tä­

2 Der Fragebogen für die Studentische Veranstaltungskritik steht zum download auf folgender Seite zur Verfügung: http://www.uni-potsdam.de/u/evaluation/index.htm und ist als

PDF- File verfügbar:

http://www.uni-potsdam.de/u/evaluation/jp_fragebogen.PDF

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