Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Änderungssatzung
zur Prüfungsordnung für das Schwerpunktbereichsstudium
im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam ( Schwerpunktbereichsprüfungsordnung - SBPO)
Vom 21. April 2004
Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG) vom 20. Mai 1999, zuletzt geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 22. März 2004( GVBl. I S. 51) und§ 4 Satz 1 des Gesetzes über die Juristenausbildung im Land Brandenburg( Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz BbgJAG) vom 4. Juni 2003( GVBl. I S. 166), am 21. April 2004 die folgende Satzung zur Änderung der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung erlassen: ²
-
von 07,5 09,9 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 3( mangelhaft),
-
von 10,0 10,3 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 4( ausreichend),
von 10,410,8 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 5( ausreichend),
-
von 10,9 11,2 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 6( ausreichend),
-
von 11,3 11,6 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 7( befriedigend),
von 11,7- 12,1 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 8( befriedigend),
von 12,2- 12,5 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 9( befriedigend),
von 12,6 12,9 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 10( vollbefriedigend),
von 13,0
13,4 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 11( vollbefriedigend),
-
von 13,5 13,9 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 12( vollbefriedigend),
-
von 14,0 14,6 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 13( gut),
von 14,7 15,3 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 14( gut),
von 15,415,9 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 15( gut),
-
von 16,0 17,3 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 16( sehr gut),
-
von 17,4 18,6 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 17( sehr gut) und
von 18,7 20,0 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 18( sehr gut)."
Artikel 1
Die Prüfungsordnung für das Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam( Schwerpunktbereichsprüfungsordnung- SBPO) vom 13. August 2003 ( AmBek UP 2004 S. 14) wird wie folgt geändert:
Nr. 1
In§ 19 Absatz 2 Satz 2 wird nach dem Wort ,, wird" eingefügt:
,, nach Absatz 4".
Nr. 2
§ 19 wird um folgenden neuen Absatz 4 ergänzt: ,,( 4) Die an der Universität Paris X in der ,, licence en droit" oder ,, maîtrise en droit" erreichten Punktzahlen
von 00,002,4 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 0( ungenügend),
von 02,504,9 Punkten entsprechen der End
punktzahl 1( mangelhaft),
von 05,007,4 Punkten entsprechen der Endpunktzahl 2( mangelhaft),
2 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 2. Sep
tember 2004
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
89