Heft 
(2004) 8
Seite
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Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

Änderungssatzung

zur Prüfungsordnung für das Schwer­punktbereichsstudium

im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam ( Schwerpunktbereichsprüfungsordnung - SBPO)

Vom 21. April 2004

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Uni­versität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hoch­schulgesetz BbgHG) vom 20. Mai 1999, zuletzt geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 22. März 2004( GVBl. I S. 51) und§ 4 Satz 1 des Ge­setzes über die Juristenausbildung im Land Bran­denburg( Brandenburgisches Juristenausbildungs­gesetz BbgJAG) vom 4. Juni 2003( GVBl. I S. 166), am 21. April 2004 die folgende Satzung zur Änderung der Schwerpunktbereichsprüfungsord­nung erlassen: ²

-

von 07,5 09,9 Punkten entsprechen der End­punktzahl 3( mangelhaft),

-

von 10,0 10,3 Punkten entsprechen der End­punktzahl 4( ausreichend),

von 10,410,8 Punkten entsprechen der End­punktzahl 5( ausreichend),

-

von 10,9 11,2 Punkten entsprechen der End­punktzahl 6( ausreichend),

-

von 11,3 11,6 Punkten entsprechen der End­punktzahl 7( befriedigend),

von 11,7- 12,1 Punkten entsprechen der End­punktzahl 8( befriedigend),

von 12,2- 12,5 Punkten entsprechen der End­punktzahl 9( befriedigend),

von 12,6 12,9 Punkten entsprechen der End­punktzahl 10( vollbefriedigend),

von 13,0

13,4 Punkten entsprechen der End­punktzahl 11( vollbefriedigend),

-

von 13,5 13,9 Punkten entsprechen der End­punktzahl 12( vollbefriedigend),

-

von 14,0 14,6 Punkten entsprechen der End­punktzahl 13( gut),

von 14,7 15,3 Punkten entsprechen der End­punktzahl 14( gut),

von 15,415,9 Punkten entsprechen der End­punktzahl 15( gut),

-

von 16,0 17,3 Punkten entsprechen der End­punktzahl 16( sehr gut),

-

von 17,4 18,6 Punkten entsprechen der End­punktzahl 17( sehr gut) und

von 18,7 20,0 Punkten entsprechen der End­punktzahl 18( sehr gut)."

Artikel 1

Die Prüfungsordnung für das Schwerpunktbereichs­studium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam( Schwerpunktbereichsprü­fungsordnung- SBPO) vom 13. August 2003 ( AmBek UP 2004 S. 14) wird wie folgt geändert:

Nr. 1

In§ 19 Absatz 2 Satz 2 wird nach dem Wort ,, wird" eingefügt:

,, nach Absatz 4".

Nr. 2

§ 19 wird um folgenden neuen Absatz 4 ergänzt: ,,( 4) Die an der Universität Paris X in der ,, licence en droit" oder ,, maîtrise en droit" erreichten Punkt­zahlen

von 00,002,4 Punkten entsprechen der End­punktzahl 0( ungenügend),

von 02,504,9 Punkten entsprechen der End­

punktzahl 1( mangelhaft),

von 05,007,4 Punkten entsprechen der End­punktzahl 2( mangelhaft),

2 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam am 2. Sep­

tember 2004

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

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