Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik an
der Universität Potsdam
Vom 24. Juni 2004
Gemäß§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2004( GVBl. I S. 51), hat der Fakultätsrat der MathematischNaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam folgende Satzung erlassen:"
Artikel 1
Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Universität Potsdam vom 15. Juli 1999( AmBek UP Nr. 8/2000 S. 122) wird wie folgt geändert:
Nr. 1
§ 9 wird wie folgt geändert:
a) in Absatz 2 wird der Satz" Übersicht über Fragen, Aufgaben und Methoden der Informatik und der Softwaresystemtechnik( 6 Leistungspunkte)." gestrichen;
b) in Absatz 2 werden die Worte" Die verbleibenden 21 Leistungspunkte" durch die Worte" Die verbleibenden 27 Leistungspunkte" ersetzt;
c) Absatz 3 wird aufgehoben;
d) Absatz 4 wird zu Absatz 3;
e) die Tabelle im Absatz 3( alt Absatz 4) wird durch nachfolgende Tabelle ersetzt.
1. Semester
Theoretische Grundlagen 1-2
Mathematik für Informatiker 1-2
Grundlagen der Programmierung 1-2
Technische Grundlagen 1-2
+ Proseminar
2. Semester
3. Semester
freie Wahl
4. Semester
freie Wahl
Mathematik 3
freie Wahl
Grundlagen der Softwareentwicklung 1-2 freie Wahl
freie Wahl
Rechner- und Netzbetrieb 1-2
Systemtechnische Grundlagen 1-2
Artikel 2
( 1) Diese Ordnung findet Anwendung auf alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2004/2005 im Diplomstudiengang Informatik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.
( 2) Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bereits im Diplomstudiengang Informatik immatrikuliert sind, gilt die Studienordnung in der vor Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung; sie können jedoch nach dieser Ordnung studieren, wenn sie dies explizit wünschen und bis zum Ende des Wintersemesters 2004/2005 schriftlich erklären.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
1 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam mit Schreiben vom 1.10.2004.
98