Heft 
(2004) 9
Seite
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Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik an

der Universität Potsdam

Vom 24. Juni 2004

Gemäß§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2004( GVBl. I S. 51), hat der Fakultätsrat der Mathematisch­Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam folgende Satzung erlassen:"

Artikel 1

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Universität Potsdam vom 15. Juli 1999( Am­Bek UP Nr. 8/2000 S. 122) wird wie folgt geändert:

Nr. 1

§ 9 wird wie folgt geändert:

a) in Absatz 2 wird der Satz" Übersicht über Fragen, Aufgaben und Methoden der Informatik und der Software­systemtechnik( 6 Leistungspunkte)." gestrichen;

b) in Absatz 2 werden die Worte" Die verbleibenden 21 Leistungspunkte" durch die Worte" Die verbleibenden 27 Leistungspunkte" ersetzt;

c) Absatz 3 wird aufgehoben;

d) Absatz 4 wird zu Absatz 3;

e) die Tabelle im Absatz 3( alt Absatz 4) wird durch nachfolgende Tabelle ersetzt.

1. Semester

Theoretische Grundlagen 1-2

Mathematik für Informatiker 1-2

Grundlagen der Programmierung 1-2

Technische Grundlagen 1-2

+ Proseminar

2. Semester

3. Semester

freie Wahl

4. Semester

freie Wahl

Mathematik 3

freie Wahl

Grundlagen der Softwareentwicklung 1-2 freie Wahl

freie Wahl

Rechner- und Netzbetrieb 1-2

Systemtechnische Grundlagen 1-2

Artikel 2

( 1) Diese Ordnung findet Anwendung auf alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2004/2005 im Diplom­studiengang Informatik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.

( 2) Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bereits im Diplomstudiengang Informa­tik immatrikuliert sind, gilt die Studienordnung in der vor Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung; sie können jedoch nach dieser Ordnung studieren, wenn sie dies explizit wünschen und bis zum Ende des Winter­semesters 2004/2005 schriftlich erklären.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

1 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam mit Schreiben vom 1.10.2004.

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