Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang und den Masterstudiengang Informatik an der Universität Potsdam
Vom 24. Juni 2004
Gemäß§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2004( GVBl. I S. 51), hat der Fakultätsrat der MathematischNaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam folgende Satzung erlassen:'
Artikel 1
Die Studienordnung für den Bachelorstudiengang und den Masterstudiengang Informatik an der Universität Potsdam vom 15. Juli 1999( AmBek UP 2000 S. 162) wird wie folgt geändert:
Nr. 1
§ 9 wird wie folgt geändert:
a) in Absatz 2 wird der erste Spiegelstrich gestrichen;
b) in Absatz 2 werden die Worte" Die verbleibenden 15 Leistungspunkte" durch die Worte" Die verbleibenden 27 Leistungspunkte" ersetzt;
c) Absatz 3 wird aufgehoben;
d) Absatz 4 wird zu Absatz 3;
e) die Tabelle im Absatz 3( alter Absatz 4) wird durch nachfolgende Tabelle ersetzt:
A
1. Semester
Theoretische Grundlagen 1-2
Mathematik für Informatiker 1-2
Grundlagen der Programmierung 1-2
Technische Grundlagen 1-2
Rechner- und Netzbetrieb 1-2
2. Semester
3. Semester
freie Wahl
4. Semester
freie Wahl
+ Proseminar
Mathematik 3
freie Wahl
Grundlagen der Softwareentwicklung 1-2 freie Wahl
freie Wahl
Systemtechnische Grundlagen 1-2
Nr. 2
§ 10 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 werden am Ende der Aufzählung die Worte" großer Beleg, u. ä." durch die Worte" Großer Beleg, Bachelorarbeit u. ä." ersetzt.
Artikel 2
( 1) Diese Ordnung findet Anwendung auf alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2004/2005 im Bachelorstudiengang oder im Masterstudiengang Informatik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.
( 2) Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bereits im Bachelorstudiengang oder im Masterstudiengang Informatik immatrikuliert sind, gilt die Studienordnung in der vor Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung; sie können jedoch nach dieser Ordnung studieren, wenn sie dies explizit wünschen und bis zum Ende des Wintersemesters 2004/2005 schriftlich erklären.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
1 Genehmigt vom Rektor der Universität Potsdam mit Schreiben vom 1.10.2004.
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