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Stellen erfolgen nur unter Genehmigungsvorbehalt des StuPa. ReferentInnen dürfen keine Dienstverträge vom AStA erhalten.
Nr. 2
§ 9 wird durch einen Absatz 3 ergänzt:
( 3) Für Anträge gelten die Antragsfristen der Geschäftsordnung des AStA bzw. Stupa.
Der derzeitige Absatz 3 wird zu Absatz 4. Nr. 3
§ 10 wird durch Absatz 3 ergänzt:
( 3) Die Abrechnung muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung der geförderten Veranstaltungen, Projekte bzw. Durchführung einer beantragten Anschaffung eingereicht werden. Diese Frist kann in begründeten Fällen durch den/ die Finanzreferent/ in verlängert werden.
Nr. 4
§ 10 Absatz 3 alt wird zu Absatz 4 und wie folgt geändert:
( 4) Bei Nichteinreichung der geforderten Belege und Einhaltung der geforderten Fristen erfolgt keine Erstattung von Ausgaben. Einspruch gegen die Ablehnung kann bis zur übernächsten AStASitzung beim AStA eingelegt werden.
II. Bekanntmachungen
Frist zur Rückmeldung zum Sommersemester 2005 an der Universität Potsdam
Gemäß§ 15 Abs. 2 der Immatrikulationsordnung der Universität Potsdam vom 11. März 2004( AmBek. UP S. 26) wird die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2005 wie folgt festgelegt:
Rückmeldezeitraum: 15. Januar 2005 bis 15. Februar 2005( Ausschlussfrist)!
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Geschäftsführende Leitung der Institute der Philosophischen Fakultät
Name des Instituts
Institut für Anglistik und Amerikanistik Institut für Germanistik
Institut für Philosophie
Historisches Institut
Institut f. Religionswissenschaft Institut f. Künste und Medien
Leiter/ in des Instituts
Prof. Dr. Hildegard L. C. Tristram Prof. Dr. Joachim Gessinger Prof. Dr. Hans Julius Schneider Prof. Dr. Dagmar Klose Prof. Dr. Karl Erich Grözinger Prof. Dr. Gertrud Lehnert
Stellvertreter/ in
Prof. Dr. Mark Stein
Prof. Dr. Ute von Bloh
Prof. Dr. Hans- Joachim Petsche Prof. Dr. Manfred Görtemaker Prof. Dr. Admiel Kosman Prof. Dr. Dieter Mersch
Stand: 01.10.2004
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