Heft 
(2004) 10
Seite
109
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2.

Grundlagen des Verfas­

2 SWS

sungsrechts der evangeli­

schen Kirchen

3. Kirchliche Rechtsgeschichte

2 SWS

45

unter Einschluss der kirchli­

chen Rechtsquellen

4.

Staatskirchenrecht II

5.

Seminare

Gesamt:

2 SWS 2 SWS

10 SWS

( 5) Studium und Prüfung im Schwerpunktbereich 7: Französisches Recht werden an der Juristischen Fakultät der Universität Paris X nach den dort für das dritte Studienjahr maßgebenden Bestimmungen durchgeführt. Die im dritten Studienjahr an der Universität Paris X- Nanterre erbrachten Studien­und Prüfungsleistungen werden als universitäre Studien- und Prüfungsleistungen(§ 4 Satz 2 BbgJAG) anerkannt, wenn die, licence en droit" erworben wird. Dies gilt entsprechend für Studien­und Prüfungsleistungen, die im vierten Studienjahr ( maîtrise en droit) an der Juristischen Fakultät der Universität Paris X- Nanterre erbracht werden, wenn die ,, maîtrise en droit" erworben wird.

( 6) Zur Orientierung der Studierenden und Ermög­lichung einer gezielten Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung sind die möglichen Prüfungsgebiete der Schwerpunktbereiche in Anla­ge I zu dieser Studienordnung zusammengestellt.

§ 9

Fachspezifische

dung

Fremdsprachenausbil­

( 1) Die Lehrveranstaltungen zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung(§ 1 BbgJAO) werden im Sprachenzentrum der Universität Potsdam nach Absprache und in Zusammenarbeit mit der Juristi­schen Fakultät durchgeführt.

( 2) Die Studierenden können in den Lehrveranstal­tungen zur fachspezifischen Fremdsprachenausbil­dung rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompe­tenz(§ 5 a Abs. 2 Satz 2 DRIG) erwerben, die gemäß § 5 Abs. 3 BbgJAG spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung in der universitären Schwer­punktbereichsprüfung gegenüber der Universität nachzuweisen ist.

( 3) Für den Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gem.§ 5 Abs. 3 BbgJAG ist der erfolgreiche Abschluss UNICERT III( Eng­lisch) oder UNICERT II( alle anderen Sprachen) erforderlich.

( 4) Die Voraussetzungen für den Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz können auch durch die erfolgreiche Teilnahme( Leis­tungsnachweis) an gleichwertigen außeruniversitären Lehrveranstaltungen oder durch die mindestens ein

Semester dauernde erfolgreiche Teilnahme( Leis­tungsnachweis) an einer fremdsprachigen rechtswis­senschaftlichen Lehrveranstaltung erfüllt werden. ( 5) Studierende, die erfolgreich am erfolgreich am Deutsch­Französischen Studiengang teilgenommen und an der Juristischen Fakultät der Universität Paris X- Nan­terre das Diplôme d' Etudes Universitaires Généra­les( DEUG), die licence en droit" oder die, ma­îtrise en droit" erworben haben, haben damit den Nachweis ihrer rechtswissenschaftlichen Fremd­sprachenkompetenz erbracht.

§ 10

Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von interdisziplinären Schlüsselqualifikatio­

nen

( 1) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrver­anstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen ist Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung(§ 6 Abs. 1 Nr. 4 BbgJAG). Zur Erfüllung dieser Vor­aussetzung ist die Teilnahme an einer Lehrveran­staltung mit Leistungskontrolle im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden erforder­lich. Die Leistungskontrolle kann in einer schriftli­chen oder mündlichen Prüfung bestehen. Art und Umfang der Leistungskontrolle bestimmt der Leiter der Lehrveranstaltung.

( 2) Die Studierenden können den Nachweis auch durch die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstal­tungen zur anwaltsorientierten Ausbildung erbrin­

gen.

( 3) Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikati­onen kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung einer anderen Fakultät der Universität, an der der Studierende eingeschrieben ist, ersetzt werden.

§ 11 Ergänzende und vertiefende Lehrveran­staltungen

Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen können zu den Pflicht- und Schwerpunktbereichsfä­chern durchgeführt werden. Art, Gegenstand und weitere Einzelheiten dieser Lehrveranstaltungen werden in der Veranstaltungsankündigung bekannt gegeben.

§ 12

Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung

Zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprü­fung werden pro Semester Repetitorien, Klausuren­kurse und Examinatorien angeboten.

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