2.
Grundlagen des Verfas
2 SWS
sungsrechts der evangeli
schen Kirchen
3. Kirchliche Rechtsgeschichte
2 SWS
45
unter Einschluss der kirchli
chen Rechtsquellen
4.
Staatskirchenrecht II
5.
Seminare
Gesamt:
2 SWS 2 SWS
10 SWS
( 5) Studium und Prüfung im Schwerpunktbereich 7: Französisches Recht werden an der Juristischen Fakultät der Universität Paris X nach den dort für das dritte Studienjahr maßgebenden Bestimmungen durchgeführt. Die im dritten Studienjahr an der Universität Paris X- Nanterre erbrachten Studienund Prüfungsleistungen werden als universitäre Studien- und Prüfungsleistungen(§ 4 Satz 2 BbgJAG) anerkannt, wenn die„, licence en droit" erworben wird. Dies gilt entsprechend für Studienund Prüfungsleistungen, die im vierten Studienjahr ( maîtrise en droit) an der Juristischen Fakultät der Universität Paris X- Nanterre erbracht werden, wenn die ,, maîtrise en droit" erworben wird.
( 6) Zur Orientierung der Studierenden und Ermöglichung einer gezielten Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung sind die möglichen Prüfungsgebiete der Schwerpunktbereiche in Anlage I zu dieser Studienordnung zusammengestellt.
§ 9
Fachspezifische
dung
Fremdsprachenausbil
( 1) Die Lehrveranstaltungen zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung(§ 1 BbgJAO) werden im Sprachenzentrum der Universität Potsdam nach Absprache und in Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät durchgeführt.
( 2) Die Studierenden können in den Lehrveranstaltungen zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz(§ 5 a Abs. 2 Satz 2 DRIG) erwerben, die gemäß § 5 Abs. 3 BbgJAG spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung gegenüber der Universität nachzuweisen ist.
( 3) Für den Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gem.§ 5 Abs. 3 BbgJAG ist der erfolgreiche Abschluss UNICERT III( Englisch) oder UNICERT II( alle anderen Sprachen) erforderlich.
( 4) Die Voraussetzungen für den Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz können auch durch die erfolgreiche Teilnahme( Leistungsnachweis) an gleichwertigen außeruniversitären Lehrveranstaltungen oder durch die mindestens ein
Semester dauernde erfolgreiche Teilnahme( Leistungsnachweis) an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung erfüllt werden. ( 5) Studierende, die erfolgreich am erfolgreich am DeutschFranzösischen Studiengang teilgenommen und an der Juristischen Fakultät der Universität Paris X- Nanterre das Diplôme d' Etudes Universitaires Générales( DEUG), die„ licence en droit" oder die„, maîtrise en droit" erworben haben, haben damit den Nachweis ihrer rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz erbracht.
§ 10
Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von interdisziplinären Schlüsselqualifikatio
nen
( 1) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen ist Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung(§ 6 Abs. 1 Nr. 4 BbgJAG). Zur Erfüllung dieser Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit Leistungskontrolle im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden erforderlich. Die Leistungskontrolle kann in einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung bestehen. Art und Umfang der Leistungskontrolle bestimmt der Leiter der Lehrveranstaltung.
( 2) Die Studierenden können den Nachweis auch durch die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur anwaltsorientierten Ausbildung erbrin
gen.
( 3) Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung einer anderen Fakultät der Universität, an der der Studierende eingeschrieben ist, ersetzt werden.
§ 11 Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen
Ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen können zu den Pflicht- und Schwerpunktbereichsfächern durchgeführt werden. Art, Gegenstand und weitere Einzelheiten dieser Lehrveranstaltungen werden in der Veranstaltungsankündigung bekannt gegeben.
§ 12
Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung
Zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung werden pro Semester Repetitorien, Klausurenkurse und Examinatorien angeboten.
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