Otis 22(2015): 115-125
Aktuelles aus der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg
Beim Vogelmonitoring schneidet Brandenburg im Ländervergleich weiterhin sehr gut ab. Abb. 1 zeigt den Stand der Vergabe von Probeflächen beim Monitoring häufiger Brutvögel(MhB). Durch den hohen Grad der Besetzung von Flächen sind zu einem hohen Anteil der Brutvogelarten, die hierzulande durch das MhB erfasst werden, statistisch belastbare Trendanalysen möglich. Die Linienkartierung wurde erst 2004 als bundesweit einheitliche Methodik eingeführt; mit jedem weiteren Jahr verbessert sich die Aussagekraft der Ergebnisse. Der Anteil der Arten, für die sichere Trendaussagen möglich sind, wird weiter steigen. Dies setzt jedoch Kontinuität bei der Flächenbesetzung voraus. Abb. 2 zeigt diesbezüglich einen leichten Abfall im Jahr 2015, der sich nicht fortsetzen sollte. Daher sind Neu- oder Wiedereinsteiger beim MhB wie auch bei den anderen Teilen des Vogelmonitorings willkommen.
In der letzten Ausgabe der Otis wurde über die Verzögerungen bei der Herausgabe der neuen Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen(WEA) der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten(LAG VSW) berichtet. Erst im Mai 2015, zweieinhalb Jahre nach der ersten Überarbeitung, gab es grünes Licht für die in der Zwischenzeit immer wieder aktualisierten Abstandsempfehlungen, zunächst seitens der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz(LANA), welche sie Mitte März formell zur Kenntnis genommen hatte, dann auch seitens der Amtschefkonferenz im Vorfeld der Umweltministerkonferenz, an die das Papier seitens der LANA weitergeleitet worden war(vgl. LANGGEMACH 2015). Anders als die Vorgängerversion, das sog.„Helgoländer Papier“(LAG VSW 2007), sind die jetzigen Abstandsempfehlungen somit auch von der obersten Ebene der zuständigen Vollzugsverwaltung abgesegnet worden. Die Publikation erfolgte inzwischen wiederum in den Berichten zum Vogelschutz (LAG VSW 2014) und macht die neuen Empfehlungen für einen breiten Kreis von Nutzern zugänglich.
Torsten Langgemach& Tobias Dürr
Änderungen gegenüber der Vorgängerversion zeigen sich zunächst am Umfang, der jetzt nicht mehr drei, sondern 28 Seiten beträgt. Dabei wird im Text auf die weit umfangreichere Hintergrund-Dokumentation „Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel“ verwiesen, die die brandenburgische Vogelschutzwarte zusammengestellt hat und in regelmäßigen Abständen online aktualisiert (http://www.lugv.brandenburg.de/cms/media.php/ Ibm1.a.3310.de/vsw_dokwind_voegel.pdf). Die Übermittlung bisher nicht enthaltener Quellen an die Vogelschutzwarte ist ausdrücklich erwünscht.
Im Titel ist jetzt nicht mehr von„Abstandsregelungen“ die Rede, stattdessen von„Abstandsempfehlungen“. Regelungen sind nur auf der Ebene der Bundesländer möglich. Gleichwohl wurde das beiden Papieren zugrunde liegende Prinzip der„geeigneten Standortwahl“ als wichtigster Ansatz zur Vermeidung von Konflikten mit dem Artenschutz durch mehrere Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten bestätigt.
Unabhängig von dieser eher formalen Änderung enthält auch die neue Veröffentlichung der LAG VSW Mindestabstände für WEA zu Brutplätzen und Vogellebensräumen auf rein fachlicher Grundlage. Neben den überarbeiteten Abstandstabellen gibt es weiterführende Erläuterungen zu den besonders durch WEA gefährdeten Vogelarten unter Benennung der maßgeblichen Fachliteratur. Reduziert wurden vor allem einige der Prüfbereiche, in denen über die Mindestabstände hinaus erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeiten, z. B. wichtige Nahrungsflächen oder Flugkorridore dorthin, vorkommen können. Die empfohlenen Mindestabstände bilden den Kernbereich der Abstandsempfehlungen. Sie blieben bis auf Reduzierungen bei Kornweihe, Baumfalke, Kra nich und Wachtelkönig sowie den Ausschluss des Kormorans aus der Liste weitgehend aufrechterhalten. Mit Wespenbussard, Steinadler, Waldschnepfe, Ziegenmelker und Wiedehopf sind einige zusätzliche