Heft 
Band 19
Seite
115
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Aktuelles aus der Staatlichen Vogelschutzwarte

Abb. 4: Zunehmender Mais­anbau in den drei Europäischen Vogelschutzgebieten Branden­ burgs , in denen noch Groß­

Anteil von Mais an der Ackerfläche[%]

trappen brüten.

Fig. 4: Increasing maize cultiva­tion in the three Great Bustard SPAs in Brandenburg .

Radius von 10 km um das SPA liegt derzeit bei sechs; mindestens vier weitere Anlagen sind in unmittelbarer Nähe des Schutzgebietes geplant. In kürzester Zeit hat sich im Vogelschutzgebiet der Anteil von Mais an der Ackerfläche auf 25,4% erhöht(Auswertung von INVEKOS-Daten). Zum Vergleich: Auf Landesebene lag der Anteil im Jahr 2011 bei 18,6% und im Landkreis Havelland bei 20,5%. Die traditionellen Wintereinstände der Hennen waren 2011 vollständig mit Mais bestellt, sodass den Vögeln im folgenden Winter keine Nahrungsflächen im gewohnten. Bereich zur Verfügung standen. Im Laufe des Winters verhielten sie sich unstet und waren auf den verschiedensten Flächen anzutreffen. Glücklicherweise war der Winter nicht schneereich, sonst wäre das Freischieben von Nahrungsflächen zur Vermeidung einer erneuten Winterflucht unmöglich geworden. Abb. 4 zeigt die Entwicklung des Maisanbaus in den drei dem Großtrappenschutz dienenden Europäischen Vogelschutzgebieten. Nach den Ergebnissen der 0.g. Auswertung liegen die SPAs damit nicht nur im Trend, sondern sind sogar Vorreiter der gegenwärtigen Entwicklung, denn der Maisanteil lag 2011 in allen drei Großtrappengebieten deutlich über dem Landesdurchschnitt.

Die Großtrappe steht damit stellvertretend für Arten, die bisher weniger unter dem Klimawandel als unter den Gegenmaßnahmen leiden. Ob sich unter diesen Rahmenbedingungen der positive Trend des Großtrappenbestandes fortsetzt, der landesweit bis 2009 immerhin zu einer

| mm SPA Havelland A SPA Belziger Landschaftswiesen mm SPA Fiener Bruch

2009 2010 2011

Verdoppelung auf 114 Individuen geführt hat, ist fraglich. Angesichts der naturschutzfachlichen Bedeutung des Schutzprogramms Großtrappe und der bisherigen großen Aufwendungen dafür hat sich mittlerweile sogar der Bundestag im Rahmen einer Anfrage der Fraktion der Linken mit den Problemen beschäftigt, und die brandenburgische Umweltministerin, Frau Anita Tack , informierte sich direkt vor Ort bei den Mitarbeitern des Fördervereins Großtrappenschutz und der Vogelschutzwarte.

Am 1. August 2011 ist die neue VDE -Anwendungs­regelVogelschutz an_Mittelspannungs­freileitungen in Kraft getreten(VDE-AR-N 4210-11). Kurz vor dem Ablauf der 10-jährigen Frist gemäß$ 41 BNatSchG(Vogelschutz an Energiefreileitungen) am Ende des Jahres 2012 regelt sie endlich konkret und für alle Netzbetreiber verbindlich, welche Mastkopf-Konstruktionen bzw. Sicherungsmaßnahmen als vogelsicher anzusehen sind und welche nicht. Eine Projektgruppe mit insgesamt zehn Vertretern der Energieversorgungsunternehmen, der Hersteller von Sicherungsausrüstungen, des Bundesumweltministeriums, der Länderfachbehörden für Naturschutz, der Vogelschutzwarten und der Naturschutzverbände hatte seit Herbst 2009 die Grundlagen für die neue Anwendungsregel erarbeitet. Sie enthält nun konkrete Vorgaben für den Neubau von Mittelspannungsleitungen und die Nachrüstung bestehender Masten(s. Kasten).

Was bleibt zu tun für den haupt- und ehren­amtlichen Vogelschutz? Der wichtigste Punkt ist