dem Gau Osterwolde das Grafenamt verwaltete'). Diese drei neben einander belegene Komitate gingen, selbst nach- dem die Grafschaften sonst meistens im Geschlechts ihrer Besitzer erblich geworden waren, immer auf die Inhaber des markgräflichen Amtes über. Die im Nordthüringow belegene Grafschaft fingen die Markgrafen zwar schon frühe an Edlen zum Afterlehn zu ertheilen, und sie ward dadurch von den übrigen getrennt, von denen sie durch die Ohre geschieden war. Diese aber, die schon im Jahre 1022 nicht mehr als gewöhnliche Grafschaften betrachtete zu sepn scheinen, und nicht mehr mit dem für diese üblichen Namen 6ymiiaiu8 oder (lomftiae, sondern in räumlicher Beste» hung als eine kraefovtura Marchisi bezeichnet wurden 2), machten, noch mit andern kaiserlichen Verleihungen^) in derselben Gegend vermehrt, dasjenige zusammenhängende Gebiet aus, was später den Namen der Altmark bekam.
Nach der ältesten bekannten Einthcilung zerfiel dieses Land in mehrere Gaue, deren Begrenzung zwar nicht durch« gehends genau zu ermitteln steht, deren Vorhandenseyn aber nach den davon vereinzelt zu unserer Kunde gelangten Nach, richten nicht zu bezweifeln ist. Zuerst, erkennt man aus zweien Urkunden, einer vom Jahre 814 und einer andern aus dem Anfänge des 11ten Jahrhunderts den Gau Be- linesheim, Belesem oder Belxa, der nach ihnen alles dasjenige Gebiet begriff, was von der Altmark unter der
1) Urk. in Lauenstein's Geschichte des Bisth. Hildesheim
Abt. I. S. 2t>4. Oori. cli^lorn. (^ueälinvurA. t>1.
Lcäkrnnne. Irrst- IVarinatic. Oo>>. kroll- p. 54.
2) In P-iAv Oster,v-rlclo in irraelentura kelareliisi Uernlraichl,
in Lelsbcin in i^sku» ^rseleetura etc, Urk. v- I. 1022i
bei Lauenstein a. a. O.
3) Welche Grafschaften weiter nach zu der gedachten mark- gräflichen Präfektur allmählig hinzugekommen sind, wird sich im Fortgänge dieser Schrift ergeben.