Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
286
Einzelbild herunterladen

deren Burgwatt, und in der Provinz Dosier! aus der Burg und Stabt Wizoka mit dem Burgwart, wozu endlich noch der zehnte Theil des Tributes kam, der dem Kaiser von einem Thrile der Markgrafschast, wahrscheinlich von dem« jenigen, worin später das Bisthum Brandenburg errichtet ist, gezahlt wurde'). Nach der auf diesen Stiftungsbrief uns zuerst bekannt gewordenen Bestätigungsurkunde Königs Konrad II vom Jahre 1l5,0, die jedoch schon einer nicht mehr vorhandenen, von König Heinrich II dem Bisthumc verliehenen Urkunde gedenkt, hatten sich die Besitztümer desselben, durch einige in der Altmark belegene Grundstücke, nämlich durch 5 Husen in der Wische, einen Hof in Burg» stall, einen andern in Wittenmoor, um beide Dörfer und um 2 Hufen bei Rogätzt bclegenen Landes, aber auch um Chadundorp in der Provinz Dassen und um den ganzen Ort Pochlustin in der Provinz Linagga vermehrt- Auch ward dem Biskhume, außer dem gewöhnlichen Zehnten, noch der Zehnte vom Tribut, den der König in dem Umfange seiner Diöcese erheben würde, bestätigt"). Zur Erhöhung der Präbenden der Domherrn fügte Markgraf Alb recht I

1) chccnnulnr etiarn triliuti, gui nodis »olvitur clo ioko- rinrc >I.ircl>ia. Stiftungsbrief bci Frank, Alt und neues Meckl. D. II. S. 89. in Schröders P:p. Meckl. S. 119. Buchholtz a. a. O. S. 405. LünigS L^ioileg- oval«,. ?. II. Anh- S. 80. Schmidts Brand. Reform. Geschichte S. 34.

2) Küster Opusculor. colleet. Iiistor. marclr. illuütr. T. XVI- S. 128. Buchholtz a. a. O. Thl. I. S. 416. Das hierin be­findliche Verzeichnis! der Güter des ErzbiSthumS ist ohne Zweifel auS der verloren gegangenen BestätigungSurknnde Kaisers Hein­rich II wirtlich abgefchrieben. Daher die Bezeichnung, sie seven in der Grafschaft Werenzo'S gelegen, worunter der Markgraf Wer­ner zu verstehen ist, der unter Heinrichs II kiniglicher Regierung dieser Gegend Vorstand. Auch die checima trilnni <Is rnkerioii Xlarckia ist bestätigt, obgleich diese Tributbarkeit wahrscheinlich lange aufgebirt hatte. Sie ist nach dem Stiftungsbriefe beibehalten.