Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
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bern sich erworben hatte, und sie zugleich mit der Befreiung von Zollabgaben ,md Diensicleistung beschenkt wurde, welche inzwischen die fortwährend unter unmittelbarer Herrschaft der Markgrafen befindlich gewesenen Sädte erlangt hatten. Die Markgrafen fügten dieser Verordnung noch hinzu, daß der Magistrat der Stadt Lenzen, wenn er ungewiß und zweifelhaft über fein Recht wäre, sich hierüber aus der Stadt Salzwcdel Rath erholen sollte') ein unfehlbarer Beweis dafür, daß diese die Mutterstadt des Rechtes war oder wenigstens desselben Rechtes genoß.

Mich ein Kloster soll sehr frühe zu Lenzen bestanden haben?). Es findet sich jedoch davon, außer der Bericht- Erstattung Adams von Bremen, keine Spur. Während die Grafen vonSchwerin die Stadt befaßen, diente sie auch dem Könige Wolde mar und dessen gekröntem Sohne eine kurze Zeit zum unwillkommenen Aufenthalte. Der Kö­nig hatte, während Graf Heinrich von Schwerin zum heiligen Grabe pilgcrte, Ansprüche auf das halbe Schloß und die halbe Grafschaft Schwerin erhoben, dieselben so­gleich geltend gemacht, und die treue Gräfin Margarethe, für die ihm deshalb gemachten Vorwürfe und die Zurück- Weisung anderer ungeziemender Forderungen des Königs, schmählich beschimpft. Dafür brachte der aus dem heiligen Lande znrückeilcnde Heinrich ihn und seinen Sohn auf ei­nen, ihrer eigenen Lustschlösser mit bewunderswerthcr Ge­

il Gercken'S t^ei. cU^I. I!r»,nl. I. V. p. "8.

2) luno Ltinn» «i'o^ulrui iirlie» cooaoUin UcUnnt «luicln- riim virorum cnnnnic« vivcntium item monacliorum et s-ineti- mlini.ilnim, »iciit Iii to-it.intiir, gui in Uiuviee, ^lelenUurj;, /<>»«- //», lin/UInirell et i» alii* civitiitiln» -ivo«l»8 viUerunt. hlremoiv?. lil>. tlt 22., welches 2/e/-no/ct. (cilirnnie. öl.tvo-

rum UV. II. tÄp. 20.) INÜ denselben Worte» wiederholt.