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Jahre 1142 zur plötzlichen Aussöhnung mit den Sächsischen Fürsten durch Dersichrleistung auf das Hcrzogthum Sach-, sin bewog, nachdem viel frühere Versuche Mi seiner Hartnäckigkeit gcscl-eitert waren, und der Markgraf fast 5 Jahre lang aus seiner Herrschaft halte fem bleiben müssen. Schon in den Jahren 1144, 1147, 1152 und noch einige Mal vor dem Jahre 1157 wird er deutlich ein Markgraf von Brandenburg genannt'); seit 1144 führt auch sein
1) Daß sich Zweifel dagegen erhebe» lass«», daß Albrecht der Bär vor dem I hre 1157 den Titel eines Maikarasen von Brandenburg geführt habe, ist von dem bekannten Verfasser der Untersuchungen über die Niederländischen Kolonien in Norddeutsch. Land (Tbl. II. Anm, 81.) in höchst gelehrter Weise darzulhun versucht. Wenn derselbe ober ein großes Gewicht darauf legt, dast Korner, der den Gebrauch deS gedachten Titels vor dein Jahre 1157 zu läugnen scheint — ('lertio anno HUsterioi, ^ui cst Domini 1157. ^äalbertu» dlamlno ste 8nltne<lel, »ecunstum Dggc>- Iiarstum cx^ugnavit Lranstondurg, pellen» irikle Llavo» et »Uli» in vrbem i!lam locsn», et mukato nomine in po»ierum »s »eri- p»it lVIarcliionom che UrancheaburL. Dboonilon //- Dlvner-. i>» Lorp liistor. mech. aeui 1. II. p. 78t>) — sich auf Eggehard, einen Zeitgenossen Albrecht's des Bären, beruft; so fey dagegen zu bemerken erlaubt, daß Eggehard von Korner füglich als Gewährsmann für die im Jahr« 1157 geschehene Wiedereroberung Brandenburgs angeführt werden konnte, ohne daß dieser darum auch die Worte „ot mutato nomine in P 0 !,lcrum »e «cri- p»it Dllarciiionem che Uranchenliurg" aus ihm entlehnt zu haben brauchte, die vielmehr ganz den Schein eines eigenen Zusatzes an sich tragen, dessen Inhalt er aus dein vorangegangencn Berichte folgern zu können sich berechtigt glaubte- — Außerdem hat aber A. von Wersebr es wahrscheinlich gemacht, d^ß olle die Urkunden, welch« Albrecht den Bären vor dem Jahre 1157 einen Markgrafen von Brandenburg nennen, Kopien seyen, und deshalb vermuthet er, daß in ihnen die Worte cho ömiiclenliurg oder Ilran- chanburgen»!» nur als späterer Zusatz den Worten Albertus dlar- osiio zugegeben wurden, was allerdings in einem einzelnen Fülle wohl geschehen konnte. Doch daß sehr viele Urkundenschreiber an