jedoch einer Untersuchung über jenen Gegenstand entnommen sind, auS der er keineswegs als Sieger über die darin zu bekämpfenden Hindernisse hervorgegangen zu seyn gesteht, um so mehr aber auch — gewiß in Ucbereinstimmmig mir allen Freunden Drandenburgscher Geschichtsforschung — bedauert, daß von sieben eigends über diesen Gegenstand verfaßten Preis. Dewerbungs-Schriften, von denen zwei durch das kompetente Urtheil des hochverehrten Präsidium'ü der Oberlausitzischen gelehrten Gesellschaft der Wissenschaften mit dem Preise für gelungene Bestrebungen beschenkt sind, keine, zum allgemeinen Vortheil der Wissenschaft, die sie betreffen, in den Druck gekommen ist.
Von den im Lande Dudissin belcgenen Kreisen Ka-- men; und Ruhland berichtet Gundling '), rin sehr un- gründlicher Geschichtsforscher, dem aber dennoch rin betracht, lecher Vorrach ««gedruckter Quellen zu Gebote gestanden haben muß, daß sie als Mitgift mit der Meißnischen Prinzessin Mathilde an den Markgrafen Alb recht H gekommen scheu, daß Markgraf Eonrad, der Pater dieser M a. tHilde, ohne Zurücklassung männlicher Erben gestorben scy, worauf Al brecht II, als Gemahl seiner Tochter, die Erlangung der ganzen Oberlausitz erhofft habe; ihm scy aber Markgraf Dieterich von Meißen — ein näher berechtig- tcr Erbe — zuvorgekommen, der den König Philipp durch Darreichung einer beträchtlichen Geldsumme bewog, die erledigte Märkgrafschast ihm zu verleihen, welches mit Aus-
zn demselben Lcrcht. rer 1.1. 360.
-o,.> ->nn-»1. s->«. 7-iirav. 1. 1l. p. 173. Schöttgen und Kreis- sig'S Nachlese Xll. 211. Verzeichnis Oberl. Urk. Tbl. I S. 11.); daß aber Kamen; und Hoyerswerda im 13ten Jabrb. init zum Lande Budessin gehört haben, beweisen Urkunden von den Jabreu 12trb und 121-8 bei Nercken Lorl. Ilr. I' I. p 21)3. 263.
1) Gundling'S Leben Friederich'S U S. 239.
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