derselben stehender eeensuZ 8Iav«rum aber nirgends erwähnt wird; während selbst in markgräflichen Besitzungen/ welche nicht in der Mark/ sonder»/ ihrer Grenze nah/ im Magde- burgschen gelegen waren / cs sich bestätigt/ daß die Slawischen Bewohner keine ordentliche Zehnten/ sondern anstatt derselben eine bestimmte Abgabe zahlten *).
Bei so geringen Spuren von persönlicher Unfreiheit und bei dem gänzlichen Mangel an Nachrichten für die außerordentliche Bedrückung der Slatven in der Mark/ kann man auf die Richtigkeit des uns von einigen Schriftstellern von ihrer bedaurenswerthcn Zurücksetzung gelieferten Bildes nicht schließen; wenigstens diese nicht auf Rechtsgrundsätzen gegründet halten. Ueberzahl Deutscher Bewohner in man» chen Gegenden der Mark Brandenburg/ und eine Deutsch gesinnte Regierung mogte es den Slawen wohl bisweilen schmerzlich fühlbar machen/ wie schwer sich der Sachse seiner Nationalfeindschaft gegen alles Wendische entäußerte; doch konnte dieses Verhältniß nicht den Zustand der Wenden im Ganzen verändern/ nur dazu beitragen/ ihn von ein
in Mose (Thl. I. S. 164.) den Zehnten; ebenso im Havellande das Dorf Slawisch-Poratz (Buchholtz Gesch. Lhl. IV. Urk. S- 41.) und in der Prignitz überließ der Bischof von Havelberg 1267 den Markgrafen den Zehnten von allen Deutschen und Slawischen Gütern des Landes Pritzwalk. Buchholtz a. a. O. S. 96.
1) Auch die Bewohner der dem Kloster Leitzkau zugewiesenen SlawendLrfer Glantiz und Meterne zahlten keinen ordentlichen Zehnten (Buchholtz a. a. O- S. 22.), und eine das Wenkendorf Köhrau bei Acken betreffende Urkunde sagt, daß die Bewohner dieses Ortes, wie die anderer Slawischer Orte der Gegend nur ein Schock statt der Zehnten zu entrichten hatten. Markgraf Alb recht wollte ihnen zwar gleich den Deutschen die Zehntenabgabe zu Gunsten der Magdeburger Kirche auflegen; doch widersetzte sich ihm hierin der Domprobst, der es beim alten Herkommen zu lassen wünschte. Brun'S Beitr. zur Bearb. unben. alt. Handschrift, rc. St. II. S. 223.