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des 12tcn Jahrhunderts die Macht der Deutschen und des Christenthumes in diesen Gegenden wieder herrschend wurde, und die zerstörten Visthümer nun wieder auf ihren Trum» mern hervorstiegen, war auch das Hauptaugenmerk ihrer Vorsteher auf die Wiederbevölkerung der einstmals der Kirche vereigneten Orte gerichtet; und zu diesem Zwecke erlaubte z. B. der König Konrad im Jahre 1150 dem Bisthume Havclberg, zu dessen völliger Herstellung, daß es frei und vollkommen dazu befugt seyn sollte, neue Kolonien aus jedem beliebigen Volke in sein wiedergewonnenes Eigenthum einzuführen und daß kein Herzog, Markgraf oder Vogt dafür eine Abgabe von diesen Ankömmlingen erpressen, noch sich irgend eine Art von obrigkeitlichen Rechten über dieselben amnaaßen dürfe; sondern daß alle Verpflichtungen, die diesen Kolonisten aufgelegt würden, nur dem Bisthume Havelberg zu Gute kommen, und sie selbst zu keinen Beden genöthigt werden sollten. Wie weit der Bischof von Havclberg unter dem Schutze des diese Gegend beherrschenden Markgrafen Al brecht von jenen Begünstigungen zur Errichtung Deutscher Kolonien in der Priegnitz Gebrauch ge- ' macht habe, darüber fehlt es uns zwar an bestimmten Nachrichten; doch ist es sehr wahrscheinlich, daß das am linken Elbufer gelegene Sachsenland «ine hinlängliche Bevölkerung von Landlcuten hatte, um von seinem Ueberfiuß die einwohnerleere Prignitz zu bevölkern.
In dem Fürstenthume Brandenburg, welche das Havelland und die Zauche umfaßte, sollen schon zu der Feit, da der letzte Slawische Beherrscher desselben sich zur christlichen Religion bekannte, die Sachsen vielfach mit den Sla-
servitin nisi ei uel certo inisso 5nc> responäoant. Urk. v- A. 1150 Lei Buchholtz Gesch. der Churm. Brand. Lhl. I. llrk. IS. 417. Küster Onuscul. coli. bist, warcli. illustr. Thl. XVI. S. 130. folg.