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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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wohl um so weniger von den Sachsen angebaut worden, als sie die Pflicht, Dämme zu errichten und zu erhalten, ohne welche ihre Felder gegen die Uebcrschwemmungen die­ser Flüsse nicht gesichert waren, sehr geschenkt zu haben scheinen. Der Landesherr leistete ihnen anfangs keine Hülfe dazu, sondern jeder Dorfschaft lag es ob, so weit ihre Feld- Mark reichte, die nothwendigen Deiche im Stande zu erhal­ten, und wer dem Werke seine Teilnahme versagte, verlor, nach dem Sachsenspiegel, zur Strafe sein dieser Befestigung bedürftiges Eigcnthum. Dagegen waren die Niederländer an den Kampf mit den Gewässern gewöhnt, und in der Kunst, sie einMngen, gewöhnt. Ihnen wurden daher haupt­sächlich diese Ländereien übergeben, woher Diejenigen, welche sich durch ihre Gehörigkeit unter das Botding und Lodding als Niederländer kund geben, auch immer die Verpflichtung zur Unteihaltung der gedachten Deiche trugen').

1) Hierauf bezügliche Nachrichten, wovon an einem andern Orte umständlicher geredet werden soll, finden wir erstlich in einer Urkunde vom Jahr? 1209, .worin der Markgraf Al b re ch t II über acht in der Wische belegene Hufen verfügt, welche er an die Kirche zu Havelberg verschenkt hatte, indem er sagt: dlilOl iiulns rcscrua-

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catui-, vciiziit, et ärgerem »ruriir contra chlliis llumiuis im,>e- tuin coussrucnt. (Oc/r-lc/» I)Is^. clo Lotrliiig et I^nOcl. ,ln,un>. VI'- ?- dann in einer Urkunde des Markgrafen Waldemar v. I. I3w, worin er dem Kloster Amelunxborn von den, Dorfe Aulosen di« Gerichtsbarkeit überliest, doch mit der Ausnahme, das, diejenigen Bewohner dieses Dorfes, rzui a,I smlicimrr Untlielia^h. venire coinmcuorunt, vcniant, und mit der Bedingung nt clicto curie Ovveloson axiAorom äo^utatum cuntocliro laoiat (Oe/nic/i^ c. I. 9.). Daß, wenn auch sonst die Gerichtsbarkeit über ein Kirchengut um diese Zeit immer der Geistlichkeit überlassen wurde, es nicht bei den Botdingßpflichtigen geschah, war deshalb nothwendig, weil diese von Niederläiidsschen Schöpper, gerichtet wer­den mußten, die Kirchen aber, an welche einzelne, von ihnen be­wohnte Gehöfte verschenkt Wurden, nicht so viel Niederländische Um