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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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Dienste dieser Art, wurde auch bas Lchnpferd in späterer Zeit nicht bloß zu Kriegszügen, sondern an vielen Orten, wo es für Privatbesitzer gehalten wurde, auch zu Reisen dgl. gebraucht. Indessen trat frühe eine bestimmte Geld- Abgabe in die Stelle der wirklichen Leistung dieses Pferde» Dienstes, und nach dem Landbuche vom Jahre 1375 war jene fast allgemein eiiigefiihrt'). Dabei konnte wahrschein, lich von der Herrschaft gegen Aufgabe der dafür zu leisten» den Vergütung die wirkliche Stellung eines Lehnpferdes wieder erlangt werden, welcl)en Grund es nur gehabt zu haben scheint, daß die Markgrafen sich bisweilen beim Ver, kauf von Dörfern mit dem Schulzengute und aller ihrer Rechte daran, die jährliche Entrichtung der Abgabe vorbe» hielten, die anstatt des Lehnpferdcs zu leisten war ^). Und noch im 16ten Jahrhundert wird es von dem Schulzen zu Eggersdorf im Lebusischen Kreise, der gleichfalls einen Geld» Zins statt des Lchnpferdes entrichten mußte, ausdrücklich gesagt, daß derselbe verpflichtet war, auch wiederum.die Haltung eines Lchnpferdes zu übernehmen, wenn er rin halb Jahr vorher dazu aufgefordert wurde").

>> 1) Das Lehnpserd ward nur sehr selten noch wirklich gestellt, wie zu Stansdorf im Teltow und DaNNewiz im Barnim (Landb. S. 52. 97 ). Bei mehreren Orten ist ausdrücklich angegeben, was der Schulze anstatt des Lchnpferdes zahlen müsse, z. B- bei Schlun- kendorf in der Zauche (S. 159.), Vrondenberg im Barnim (S. 103), Krewitz in der Ilkermark (S. 27.), Niendorf am Damm, Ritzow und Nathehyde in der Altmark (S. 238. 210 und 241.) ge­wöhnlich 1 oder 2 Marck.

2) So wurde des Schulzen, Klaus Schulze, in dem Dyrfe Dellkow belegenes Gehöft mit den Gerichten der Stadt Stendal vom Markgrafen Johann verkauft, unter Vorbehalt der jährlichen Abgabe von einem Winspel Hafer für das Lehnpferd. Gercken'S Dipl. vor. Llarnli. Thl. I- S. 202.

3) Wohlbrück a. a. O. S. 223. il.

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