Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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ward derselbe im Jahre 1258 gleichfalls gänzlich erlas­sen 0- Die Klöster erhielten nun hiedurch die Freiheit, die Verpflichtung der Bauern zu diesem Dienste in eine ih­nen am Nutzbarsten scheinende Leistung zu verwandeln, wo­durch der Burgdienst seine frühere Beziehung auf die Lan- dcsbcfestigung ganz verlor. Wenn Burgen an Edle ver­pfändet, verkauft oder zu Lehn gegeben wurden, ruhte ohne Zweifel auf den Landleuten die Verpflichtung fort, dieselben in baulichem Zustande zu erhalten. Bisweilen mogte auch Edlen der Burgdienst von einzelnen, ihnen sonst mit allen Rechten angehörigcn Dörfern zu Lehn gegeben werden, wor­aus wahrscheinlich die später an manchen Orten übliche Ver­pflichtung der Landleute entstand, zur Errichtung und Unter­haltung von Wohnungen der Edlen diensithuend bcizutragen, wenn auch noch am Ende des IZten Jahrhunderts das Recht, den Vurgdienst zu fordern, in allen Gütern ihrer

1) Durch Befreiung einzelner Dörfer rem Burgdienst that der Markgraf zunächst nicht sich, fondern den zu diesem Dienste noch ferner verpflichtet bleibenden Bewohnern desselben BurgbczirkeS den Schaden, die nun allein auSführen mußten, was vorher gemein­schaftlich mit jenen geschehen war. Auch scheinen die Markgrafen frühe gestattet zu haben, daß die Hintersassen einzelner ihrer Ba­sallen sich durch eine Gcldabgabe von dieser Last frei kauften, die nun um so schwerer auf den übrigen ruhte. Hierauf wenigstens deutet eS hin, daß die Markgrafen- bei dem Vedevertrage von Bcr- . lin 1280 verordneten, es sollten bei Erbauung von Burgen alle Hintersassen ihren Basallen gleichmäßig wirkliche Dienste leisten, und keine Vergütung derselben in baarein Gelbe mehr Statt finden.

(?reterc^uam si clo consilin nostroruni vasaliorum nninitioncni ali^uarn ^rooW8u lern^orin.construemus, all ljaain construerio- nvrn cujusliOer vasalli nostri kulillni, HUI niossnnr atringero, lalioialmur oorporalrter er SL cleirariis vximore non clelivliuut. Gercken's siloel. <lip>I. I,r. 1. II. üiö.). Doch ward diese so wenig, wie die meisten Bedingungen, unter denen die B.devertrSge damals zu Stande kamen, von den Markgrafen noch in späterer Zeit gehalten.