Zeitschriftenband 
[Hauptbd.] (1872)
Entstehung
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19
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II. Geographisches und Geschichtliches. 19

beklagte sich bei ihnen der Bauer aus Rüdersdorf, dass auf seiner nördlichen Feldmark und in derBauernheide ein Gestein zu Tage trete, welches der Pflugschaar unüberwindliche Hindernisse entgegen­setze. Alsbald veranlassten die Mönche die Gewinnung des Kalk­steins. Als ältestes Denkmal für dieselbe erwähnt Bermann die 1254 erbaute Klosterkirche zu Strausberg, in welcher mehrere Fenster mit Kalkstein von Rüdersdorf ausgesetzt sind. Nach dem Hussitenkriege (1432) war das Verlangen nach Kalksteinen zum Wiederaufbau der zerstörten Gebäude ein so starkes, dass sich das Kloster Zinna be­wogen fühlte, Theile des Kalklagers an einzelne Städte zur Selbst­Ah beuber gegen Zins pachtweise zu überlassen, wie namentlich an Berlin. Später gelangten einige Städte durch Kauf sogar in den Besitz eigener Brüche: Strausberg im Anfange des 16ten Jahrhunderts, Cölln 1540, Berlin 1548.

Im Jahre 1549 gingen die Kalksteinbrüche in Folge der Säcu­larisation der Klöster in den Besitz des Landesherrn, damals Kurfürst Joachim II, über. Er überwies 1557 der Stadt Fürsten­walde gegen Abtretung der Jagd und Wildbahn in der grossen und kleinen städtischen Haide einen eigenen Kalkbruch. 1591 wurde der Magistrat zu Berlinvom Churfürsten Johann George auf 10 Jahr privilegiret, jährlich 24 Prahm') Kalksteine brechen zu lassen, Der­selbe überreichte jedoch 1599 dem Kurfürsten Joachim Friedrich ein Bittschreiben folgenden Inhalts:Die Städte Berlin und Cölln hätten vor undenklichen Zeiten Kalkgruben von den Aebten des Klosters Zinna eigenthümlich an sich gebracht und über Menschengedenken in ruhiger Possession gehabt, Als nun der Bau der Festung Span­dow angefangen,?) hätten Kurf. Gnaden dem Rathe angesonnen, eine Zeitlang mit dem Brechen inne zu halten und die welschen Bau­meister von Spandow darin brechen zu lassen. Von diesen aber sei zuletzt der Ort nicht. mehr beachtet, sondern verschüttet worden. Dem Rathe in Cölln sei die Kalkgrube wieder zurückgegeben, dem Rathe in Berlin dagegen gestattet worden, in dem kurfürstl- Bruche jährlich 24 Landprahme Kalksteine zu brechen. Diese Quantität aber reiche nicht aus, weshalb man um KEinräumung einer Kalkgrube bitte,

1) Damals 1 Landprahm= 412 bis 427 Cubikfuss,

2) 1555.