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20 Rüdersdorf und Umgegen.
Darauf erhielt der Rath 1605 die Erlaubniss, jährlich 40 Landprahme Kalksteine gegen 24 Gulden Zins brechen zu dürfen, und 1618 bewilligte Kurfürst Johann Sigismund dem Berliner Magistrate,„200 Wispel Kalk zu brennen und nach Tangermünde abzulassen, jedoch mit dem Beding, solche künftig ausserhalb Landes zu verkaufen.“— Als 1616 dem Magistrat zu Cölln das Recht, Steine und Kalk zu verhandeln, bestritten wurde, behauptete er den freien Handel, weil er den. Bruch wegen des hohen Abraums und der Entlegenheit der Ablage(vom Kalkofen) cum magno onere betreibe.
Während des dreissigjährigen Krieges(16183—1648) wurden die Kalksteinbrüche, sowohl die fiscalischen, als auch die städtischen fast gar nicht betrieben, im Jahre 1640 von dem Rath zu Berlin nicht einmal die Kalkbruchsgelder an den Kurfürsten abgeführt. Einen um so grösseren Aufschwung der Gewinnung veranlasste nach dem Frieden der Wiederaufbau der zerstörten Ortschaften und besonders die Verordnung des grossen Kurfürsten, dass in Zukunft alle Neubauten in Berlin massiv auszuführen seien. In Folge dessen wurde zur Erleichterung des Wassertransportes der Kessel-See durch einen schiffbaren Graben mit dem Kalk-See verbunden, die 1608 erbaute, aber inzwischen verfallene Woltersdorfer Schleuse, durch welche der Spiegel des Kalk-Sees um 5 Fuss angespannt wird, neu hergestellt,
als erster technischer Beamte ein Bergschreiber angestellt, und es entstanden durch den Zuzug von Arbeitern Ansiedelungen im Alten Grund und wenige Jahre später in den Hinterbergen, wo auch das Bergschreiberhaus errichtet wurde.
Dem Magistrat zu Cölln wurden 1665, weil er viel von seinem Eigenthume bei Anlegung der Berlinischen Festungswerke hergegeben, die zu erlegenden Orbeden- und Kalkbergszinsen erblich überlassen. Als 1679 seine Rechte hinsichtlich der Kalksteinbrüche von Neuem in Zweifel gezogen wurden, führte er in der bei Hofe eingereichten Vorstellung an, dass er die Kalkbrüche über 200 Jahre ruhig besessen habe, und 1698 wurden denn auch seine Rechte betreffs derselben von Kurfürst Friedrich bestätigt.— 1672 war auch dem damaligen Ober-Präsidenten v. Scuwrrın zu Alt-Landsberg ein Kalksteinbruch von 14 Bergruthen Länge angewiesen worden,„jedoch blos zu seiner Consumtion, und dass er den Kalk weder verkaufen noch
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