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IL. Geographisches und Geschichtliches. 21
verschenken sollte.“ Dieser Bruch kam aber, als König Friedrich I. 1709 die Stadt und Herrschaft Landsberg an sich kaufte, auch wieder an den Landesherrn zurück.
Zur Vermeidung von Störungen im Betriebe sicherte ein Cabinetsbefehl des Kurfürsten Friedrich ILL 1691 den Bergarbeitern die Werbefreiheit zu.’
Einen wichtigen Abschnitt in der Geschichte des Bruchbetriebs bezeichnet der Uebergang der Verwaltung von dem Domainen-Amte zu Rüdersdorf an das Bergwerks- und Hütten-Departement in Berlin im Jahre 1769 und dıe einige Jahre dar: uf erfolgte Gründung des Königl. Bergamts in Rüdersdorf, Seitdem war man bestrebt, den Betrieb möglichst zu erweitern und in der Hand des Fiseus zu vereinigen. Als 1772 die damalige Besitzerin des Ritter
guts Tasdorf, Frau v. MarscHaL, auf dem zu demselben gehörigen Territorium an der Stelle der heutigen Colonie Bergbrück(in den Schichten des oberen Muschelkalks) einen Kalkbruch eröffnete, wollte der Fiseus den Fortbetrieb verhindern, da der Kalkstein seiner Ansicht nach zu den Regalien gehöre. Der von der Besitzerin deshalb gegen ihn angestrengte Process wurde aber zu ihren Gunsten entschieden, und in Folge dessen verglich man sich 1776 dahin, dass die Gutsherrschaft von Tasdorf und Dahlwitz den angefangenen Kalksteinbruch dem Bergfiscus unter der Maassgabe in Erbpacht überliess, ihm alljährlich den Abraum auf 20 Quadrat-Bergruthen gegen Vergütung des Bodenwerths zu gestatten. Ausserdem wurde der v. Marscıar eine jährliche Pacht von 500 Thalern und die Befugniss gewährt, so viel Kalk und Steine aus den Rüdersdorfer Brüchen zum Selbstkostenpreise zu entnehmen, als auf den Bauten auf allen ihren Gütern nothwendig sein sollten.— Auch der Stadt Fürstenwalde wurde statt des Kalksteinbruchs 1777 nur eine Concession zum Brennen von Kalk für ihre öffentlichen Gebäude ertheilt.— Ausser den bereits angeführten Brüchen erwähnt zwar v. D. HAGEN 1785 noch einen Anryımschen und einen Hamburgschen, welche jedoch damals ebenfalls bereits unbearbeitet lagen.— Dagegen wurden seit 1777 auf Königliche Rechnung Kalkbrennereien(sogenannte Kalkfactoreien) zu Bromberg, Schulitz, Catarinchen in Westpreussen, Landsberg a. W., Beeskow, Rathenow und Podjuch bei Stettin angelegt und von dem Fiscus