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aller Kargheit des Bodens. Der Umfang des Besitzes, nicht die Bodengüte entschied.
Der Handel nach dem Osten hob auch die Städte ohne Reichsstandschaft, was die Hohenzollern im Städtekrieg noch am eigenen Leibe spüren sollten. Die Legende vom Raubrittertum widerspricht dem verfassungsmäßigen Fehderecht, und die Gutsherren waren reiche Grundherren, die mit den verbündeten Fürsten als ihresgleichen verhandelten und die Hohenzollern als Eindringlinge ansahen. Nicht aus eigener Kraft, auch nicht mit Geschütz haben die Hohenzollern den widerspenstigen Adel bezwungen, sondern durch kluge Verhandlungen mit den Lehnstreuen. So saß auch ein Strantz im Gericht über die Quitzows. Es ist kein Zufall, daß die Hohenzollern dann in der Zeit des absoluten Staates gerade mit Hilfe dieses trotzigen Adels als Offiziere und Beamte ihre Herrschaft aufgebaut und ausgedehnt haben, die zum erneuerten Kaisertum führte. Preußen- Deutschland ruht auf der märkischen Wurzel. Diese Entwicklung spiegelt auch die Familiengeschichte der Strantze wieder.
1224 hatte der Landgraf Ludwig der Heilige v. Thüringen mit stürmender Hand Lebus den Polen wieder abgenommen, um Vergeltung für die Plünderung Meißenscher Kaufleute zu üben. Gerade ein Jahrhundert später führte Graf Heinrich v. Schwarzburg den Wittelsbachern ein thüringisch- meißensches Heer zu, um den letzten Poleneinfall in die Mark für alle Zeit abzuschlagen. Graf Berthold v. Henneberg, also auch ein Thüringer, war Pfleger der Mark, Heinrich erlag einem Polenpfeil, aber sein Sohn Günther, der spätere deutsche König, blieb mit einer Anzahl thüringischer Edlinge wie Heinrich Reuß der Aelteste, Vogt v. Gera, Otto v. Fahner, Peter v. Putzig, Kunemund v. Stutterheim und Fritz von Wangenheim nach Rückkehr der thüringischen Streitkräfte in die Heimat, in der Mark zurück. Darunter Hermann Strantz v. Tullstedt. Daher ist er bereits 1325 im Mitbesitz des Oderzolles in Frankfurt a. O. und überläßt Hebungen daraus den dortigen Gewandschneidern. Aber nach 1355 öffnet er dem wittelsbachischen Markgrafen seine thüringischen Festen in freier, standesgleicher Teilung. Der Zeitpunkt ist bezeichnend. Damals belagerte der mächtigste Reichsfürst und größte Gegner der Wittelsbacher, der Erzbischof Baldur von Trier und Verweser von Mainz, Kaiser Heinrichs VII. v. Luxemburg ränkevoller und tatkräftiger Bruder, die Stammburg Tullstedt vergeblich. So zog der thüringische Bundesgenosse der Wittelsbacher deren Widersacher von der Mark ab und wurde von dem neuen Lehnsherrn mit dem Zolle und dem Land begabt. Noch ist er thüringischer Edelherr, da die Lehnsauftragung beim ererbten Stand nicht mindert, solange er das angestammte thüringische Allod bewahrt, was bei ihm noch der Fall. Kolonialgeschichtlich lehrreich ist die thüringische Herkunft folgender märkischer Familien: der v. Stechow an der Saale bei Prostendorf, der Bornstedt aus der Grafschaft Mansfeld, der v. Herbsleben aus dem Nachbarort von Tullstedt( Döllstedt. Herzogtum Gotha), ebenso der v. Mörner und v. Flans. Zahlreiche Orts