Heft 
(1928) 37
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namen entsprechen thüringischen Dorfschaften. Mutmaßlich stammen die Bauern und z. T. auch die sie ansetzenden Ritter aus diesen Ortschaften. Erst Hermanns V. Sohn wird fest ansässig in der Mark und Burgmann in Lebus, das bald bischöflich, bald markgräflich. Er ist jedenfalls Lehns­mann der Markgrafen und damit landsässiger Edelmann geworden. Sein Güterbesitz ist noch unbekannt.

Lehrreich ist auch die Wappenfrage bei dem ausgewanderten Ge­schlecht, die die Regel von verschiedener Abkunft bei verschiedenen Wappen Lügen straft. In Thüringen führt das Geschlecht der Strantze v. Tullstedt ein silbernes Widdergehörn in Rot, wie die Wappengruppe der Salza, Ballhausen, Zimmern, Lichtenberg, Gruningen, Guntersleben und Straußfurt, was auf deren gemeinsame Abstammung hinweist. Da­gegen führen die v. Tullstedt ohne Beinamen 2 Drachenfüße, wahrschein­lich später zur Unterscheidung angenommen. Der Nebenzweig v. Lieben­stein führt ein 3. Wappen, gespaltenen Schild, links mit 3 Querbalken, rechts leer. Aber der Burggraf v. Leisnig führte als sein Amtswappen den schwarzen Meißenschen Löwen in Gold. Letzteres Wappen nehmen. die Strantze nach der Mark wieder auf, nur wandelt sich das Feld in Silber. Bekanntlich standen noch im 13. Jahrhundert die Wappen nicht fest und wechselten nach Besitz und Erbschaft. Es ist nicht sicher, wann die Strantze den Löwen an Stelle des Stammeswappens wieder führten, obwohl das Burggraftum längst verloren gegangen war. Die thüringi­schen Buch und Flans führten ihn auch in der Mark.

Hatte der ausgewanderte Zweig auch die Verbindung mit der Heimat verloren, so daß sich die Wettiner das thüringische Erbe rechtswid­rig anmaßten, obwohl es nicht Lehn, sondern Allod war, und auch das Lehn zur Gesamthand verliehen wurde, blieb er doch noch mit einzelnen Gliedern im Westen der Mark ansässig, in Anhalt und im thüringischen Osterlande. Das Geschlecht nennt sich neben dem Beinamen nach dem Besitz, so Strantz v. Lebus und dann nach den 3 Stammgütern Peters­dorf, Sieversdorf und Petershagen im Lande Lebus, deren Bereich sich auf Madlitz, Trepplin und Briesen ausdehnt. Ob das Dorf Strantz im neu­märkischen Netzebruch auf der flamischen Wüstung Strubnow eine Grün­dung des Geschlechtes, erscheint zweifelhaft. Denn Strantz bedeutet auch im Slavischen, Fremder, Deutscher", so daß also jede deutsche Siedlung diesen Namen führen kann, wie wie es auch verschiedene des Namens auf deutschem Kolonialboden gibt, auch ein Strantzenwalde, wo keinerlei Zusammenhang mit dem Geschlecht besteht.

Der Grundstock des Besitzes ruhte im Lande Lebus, so daß das Geschlecht stets zum Stiftsadel gehörte. Doch wechselte die Lehns­schaft oft und waren die Strantze stets auch kurfürstliche Vasallen. Be­zeichnend ist jedoch, daß nach 1410 der Oderberger Schloßhauptmann Heinrich ,, der Edle" genannt wird, also sich seiner dynastischen Herkunft noch bewußt war und als Edelherr ausgezeichnet wurde, obwohl die Unterschiede edelherrlicher und ministerialer Abstammung auch schon im