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Rudolf Schmidt.
von Vit! bis Michaelis V 2 Stunde zum Frühstück sowie V« Stunde zum Vesper gestattet". Das Essen bekommt er von der Herrschaft, oder es steht letzterer auch frei, den Dienstverpflichteten mit jährlich 3 Scheffel Roggen abzufinden. Beim Getreide- und Grasmähen gibt es täglich entweder 3 Quart starkes oder 4 Quart 3 4 Bier. Jedes Jahr hat der Besitzer 4 Stück Garn gesponnen abzuliefern und außerdem hat er noch eine Reihe von Abgaben zu entrichten, als Dienst-, Herings- und Stcinwehrgeld, Pflege-, Stack-, Flachsgeld, Wiesenzins und statt 2 Gänsen in natura Mistgeld: insgesamt rund 9 Taler jährlich. Dazu kamen natürlich noch die öffentlichen Abgaben: Landes- und Kreisabgaben, Kontribution, Kavalleriegeld, Schoß, Fischzoll, Metzkorn- und Armengcld, Dammruten- und Feueikassengeld, „und wie sie sonst heißen oder künftig benannt werden“. Im Roht horste hatte jeder Fischer alljährlich für die Herrschaft 2 Schock Rohr zu sammeln oder dafür ä 16 Groschen bar zu entrichten. Auch' der Fleischzehnt mußte noch gegeben werden „von den Kühen, die er gewinnt, das zehnte Stück, und muß es noch 6 Wochen säugen lassen“.
Die Neuordnung all dieser Dinge war noch nicht ganz durchgeführt, als sich abermals Bestrebungen geltend machten, die den Dörflern weitere Freiheiten bringen, ihre lassitischen Verhältnisse womöglich ganz beseitigen sollten. Zustatten kam ihnen ja hierbei die inzwischen erlassenen gesetzlichen Bestimmungen. Ganze Arbeit konnte freilich noch nicht gemacht werden, aber eine neuerliche Verbesserung wurde doch erreicht. Zunächst leistete Hauptmann von Jena, der Falkenberger Gutsherr, einen freiwilligen Verzicht. Am 14. Juli 1821 teilte er der Gemeinde mit:
„Ich erlasse der Gemeinde ihre Verpflichtung, alle 14 Tage einen Tag zu dienen oder jährlich 3 Rthlr. zu zahlen, bestimme aber hiermit, daß jeder Einlieger daselbst jährlich 1 Tlr. Schutzgeld auf dem gewöhnlichen Dingetag bezahlen soll.“
Auf den sogen. Dingetagen, welche zur Schlichtung von Streitigkeiten bestimmt waren und auf denen wie heute noch an den sogen. Gerichtstagen die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt wurden, hatten die Wirte auch ihre Abgaben zu entrichten. Dies waren nach der letzten Auseinandersetzung:
Dienstgeld.5 Thaler
Herings- und Steinwehrgeld .14 Groschen
Pflege.8
Stakgeld.4 „
Flachsgeld.8 „
Wiesenzins.12 „
statt 2 Gänsen Mistgeld ... 1 Thaler
zusammen 8 Thaler 10 Groschen 4 Pf.