Heft 
(1917) 25
Seite
66
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66 E. Weitland. Aufhebung d. Leibeigenschaft d. Bauern in Pinnow (Kreis Angermünde).

sie mit Bewilligung der Herrschaft sich ihre Ländereien selbst abgeschäzt, und wären dahin übereingekommen, daß

1. er der Schulze Schlüter statt der in dem Contract festgesetzten

100 T. nur. 75 T.

schreibe fünf und Siebenzig Thaler

2. er der Christoph Gehrke statt 10 T. 30 T.

schreibe dreißig Thaler

3. er der Thoms statt 10 T. 25 T.

schreibe fünf und Zwantzig Thaler

4. er der Friedrich Gehrke statt 20 T. 40 T.

schreibe Vierzig Thaler

5. er der Martin Großkopf statt 90 T. nur. 60 T.

bezahlen, sie

6. Wittwe Schlüter aber bei den festgesetzten .... 100 T. schreibe Einhundert Thaler bleiben solle.

Die Herrschaft verliere hierbei nicht, sondern erhalte von allen 6 Bauernhöfen zusammen immer eben die Summe, die sie nach der ersten Festsetzung erhalten sollte.

Der Herr Christoph Friedrich Bernd von Diringshofen als Grund­herrschaft hierbei zugegen, erklärt, daß er mit dieser Abänderung völlig zufrieden und damit einverstanden sei, daß

1. der Schulze Friedrich Schlüter von seinem Hofe einen jähr­

lichen Canon von. 75 T.

2. der Bauer Christoph Gehrke. 30 T.

3. der Bauer Thoms. 25 T.

4. der Bauer Friedrich Gehrke. 40 T.

5. der Bauer Martin Großkopf . .. 60 T.

6. die Wittwe Schlüter.100 T.

bezahlen, und also der Betrag des jährlich zu erlegenden Canon, in den Contracten der 5 ersten Bauern hiernach abgeändert werde.

Sämtliche Interessenten begeben sich aller gegen dieses Überein­kommen etwa stattfindenden Ausflüchte, sie mögen Namen haben wie sie wollen, und bitten

diese Verhandlung den Contracten vom 10. Mai c. beizufügen

indem hiernach der Betrag des in dem § 3 des Contracts bestimmten jährlichen Canons abgeändert werde, und haben sie nach nochmals ge­schehener Vorlesung und Genehmigung und zwar sie die Wittwe Schlüter, der Großkopf und der Thoms diese Verhandlung in Beistand des Herrn