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die gleichbreite Stirnenge und vordere Zwischenhornlinie als Kuhschädel kenntlich.
Der Schädel ist bis auf die fehlenden Nasalia und die abgebrochenen Hornzapfen vollständig erhalten. Die Basilarlänge beträgt 35,1 cm, die Schädellänge von der Mitte der Crista occipitalis bis zur Mitte des Vorderrandes der Ossa incisiva 38,8 cm. Das Gepräge des Schädels ist dasselbe wie bei No. IV, nur ist die beulenartige Auftreibung mitten auf der Stirn nicht so stark und die Gräte nicht so scharf ausgeprägt. Auch die Foramina supraorbitalia sind nicht regelmäßig angelegt, hinter dem rechten liegen noch 2 Foramina. Außerdem finden sich auf der Stirnplatte noch mehrere
kleine Foramina.
Die Hornzapfen sind ungestielt, bald nach ihrem Ursprunge abgebrochen, sodaß man ihre Länge nicht messen kann.
Die schmale Stirn überdacht die Fossae temporales ebenfalls nur unvollständig. Die Fossae temporales sind niedrig, hinter dem Jochbogen erweitert und nach dem Occiput hin offen:
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Das Occiput steht in einem beinahe rechten Winkel zur Stirn und zeigt fast dieselben Maße wie das der ersten Gruppe.
Die Höhe des Stirnbeinhöckers über der 10,2 cm( 11,9 cm Rütimeyer) langen Zwischenhornlinie beträgt 1 cm( 1,6-3,3 cm Kühnemann).
Das Interparietale zeigt eine flache Concavität nach vorn und hat die Gestalt eines gleichschenkligen, rechtwinkligen Dreiecks. Auf seiner Hinterfläche befindet sich in der Nähe des rechten Winkels ein Loch von 1 cm Horizontal- und 0,4 cm Vertikaldurchmesser, sowie in der Gegend des linken Basiswinkels ein ca. 1 cm langer Riß, beides Zeichen von Kümmerung.
Die Nasalia fehlen ebenfalls, doch ist ersichtlich, daß die Frontalia, Nasalia und Lacrymalia nicht zusammenstoßen, sondern eine dreieckige Lücke zwischen ihnen freibleibt. Der Tränenkanal ist hier beiderseits geschlossen. Die Maxillae sind vollständig erhalten. Die Gesichtsbreite an den Maxillarhöckern beträgt 11,2 cm. Der Zahnfortsatz enthält rechts P 1, M 1, M 2, M 3, links M 2 und M 3, die übrigen Zähne sind nicht mehr vorhanden. Die Zähne befinden sich in Usur, nach dem Abkauungsstande der Zähne gehörte der Schädel einem ausgewachsenen Rinde von 6-7 Jahren an. Die Länge der Zahnreihe, an den Alveolen gemessen, ist beiderseits 11,9 cm, demnach das Verhältnis zur Basilarlänge wie 1: 3,26( 1: 3,30 Rütimeyer). Die Länge der Molarenreihe, an den Alveolen außen gemessen, beträgt rechts 7,3 cm, links 7,4 cm, die der Prämolarenreihe rechts, 4,95, links 4,85 cm.
Die Gaumenbreite beträgt über den hinteren Außenkanten der beiderseitigen Alveolen von M 1 10,5 cm, über den vorderen Außenkanten der. beiderseitigen Alveolen von P 3 7,4 cm. Der harte Gaumen.( palatinum und maxillare) hat in der Mittellinie eine Länge von 14,5 cm.
Die Verbindungslinie des Hinterrandes der beiden M 3 im Oberkiefer liegt 0,6 cm hinter dem hinteren Rande des harten Gaumens. Diese Lage der oberen M 3 hinter dem hinteren Rande des harten Gaumens findet sich, wie Hilzheimer( 18) hervorhebt, bei jungen Tieren auch der Primigeniusrassen und verschwindet bei der weiteren Entwickelung dadurch, daß die Zahureihe bis weit vor den Hinterrand des harten Gaumens vorrückt, womit auch eine Verlängerung des Schädels zusammenhängt. Somit darf man in der relativen Kürze des Torfrindschädels ein Jugendmerkmal sehen.( Fig. 7)