Heft 
(1924) 33
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richtet sind; das nennen wir Tradition. Hierzu gehört z. B. Ein­hards Leben Karl des Großen oder Rafaels Porträt des Papstes Julius II. Die unmittelbar auf uns wirkenden Ueberreste können ihrerseits wieder nach einem bestimmten Gesichtspunkt gesondert werden, nämlich unter Zugrundelegung der Absicht, aus der heraus sie einst hergestellt wurden: dies kann geschehen sein mit dem bewußten Willen, eine Erinnerung an irgend etwas zu schaffen; solche Ueberreste sind also nicht nur durch den Zufall bis heute erhalten, man hat sie viel­mehr gehegt und gepflegt, so etwa die Kreuze auf den Friedhöfen; sie, die oft namenlos sind, sind gewiß nicht gesetzt in der Absicht, das Andenken an die unter ihnen ruhenden Toten dauernd in der Geschichte lebendig zu erhalten; so auch z. B. Familien- Porträts, die etwa vor Jahrhunderten im Auftrage eines beliebigen Bürgers gemalt sind; auch sie sollten keine geschichtliche Ueberlieferung schaffen, vielmehr nur eine Erinnerung festhalten; sie waren aber doch, gleich den Erzeug­nissen echter geschichtlicher Tradition, zur Aufbewahruug bestimmt. Bezeichnen wir diese Gruppe der Ueberreste als Denkmäler, so gibt es natürlich andererseits die Masse der Ueberreste, die nur durch den Zufall der üblichen späteren Vernichtung entgangen sind: die nennen wir Ueberbleibsel. So haben wir also alles in allem drei Gruppen geschichtlicher Quellen: Ueberbleibsel, Denkmäler diese beiden zu­sammengefaßt machen die Ueberreste aus- und Tradition. Die Grenzen zwischen diesen drei Begriffen sind oft fließend, man könnte z. B. im Zweifel sein, ob irgendwelche erhaltene alte Gerichtsakten nur durch den Zufall auf uns gekommen oder bewußt aus juristischen Gründen aufbewahrt sind, oder mit anderen Worten, ob sie als Ueberbleibsel oder als Denkmäler anzusprechen sind.

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Zu den Ueberbleibseln gehören die körperlichen Reste früherer Menschen, ferner die Ueberbleibsel menschlicher Tätigkeit, Scherben und Küchenabfälle ebenso wie Werke menschlicher Technik und Kunst, also Waffen und Werkzeuge, Münzen und Schmucksachen, Möbel und Bauten oder deren Reste. Zu den Denkmälern zählt z. B. die Masse der Urkunden, deren Zweck ist, die Regelung eines Rechtsverhält­nisses für die Beteiligten festzuhalten; zu ihnen zählt weiter die Mehr­zahl der Inschriften und der Bilder, wenngleich es natürlich auch In­schriften und Bilder gibt, die der ausgesprochenen Absicht, Geschichte zu überliefern, ihren Ursprung verdanken; sie sind dann nicht mehr den Denkmälern, sondern der historischen Tradition zuzurechnen. Es gibt drei Arten historischer Tradition, bildliche, mündliche und schrift­liche. Bildliche Tradition besteht in plastischer oder flächiger Dar­stellung historischer Persönlichkeiten, historischer Orte oder historischer Begebenheiten, wobei stets die klare Absicht, geschichtliche Ueber­lieferung zu schaffen, vorhanden sein muß. Die mündliche Tradition hat in unserer schreiblustigen Zeit meist über kurz oder lang das Geschick, zur schriftlichen zur erstarren. Diese ihrerseits umfaßt alle Aufzeichnungen, die in der Absicht gemacht werden, Historie zu über­liefern: zu ihr zählen Inschriften geschichtlichen Inhalts und dann jeg­liche Arten historischer Werke, wie Chroniken und Annalen, Biographien und Memoiren.

Alles, was für uns Historiker Quellenwert besitzt, wünschen wir natürlich vor Zerstörung geschützt zu wissen. Diese Forderung ist für die Masse der schriftlichen Tradition längst verwirklicht: sie wird_in