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daß mir bei der Fülle der in Frage kommenden Literatur nichts entgangen sein könnte. Vielleicht aber zeigt mir Herr Dr. K. nach der Sitzung einen Historiker, dem das noch nicht passiert wäre.
Die Hufendörfer am Nordrande des Spreetales. Kaeber hatte recht, wenn er meinte, ohne Hypothese wäre nicht auszukommen. Unbedingt aber muß man nicht nur bei sich, sondern auch beim Gegner stets scharf unterscheiden, was Hypothese und was Tatsache ist Kaeber sagt( S. 32):„ Die Nordgrenze der Feldmarken aller dieser Dörfer wie des Berliner Hufenlandes lief nach Kiekebusch parallel dem Südrande der Barnimhochfläche usw."„ Diese Beobachtung mag an sich völlig richtig sein." Hier verstehe ich nicht das„ mag" und das nach K.". Jeder Leser muß zu der Ueberzeugung kommen, daß es sich nach Kaebers Ansicht hier- wieder einmal um eine Hypothese handelt, die von K. allerdings freundlich behandelt wird. Ich weise aber mit allem Nachdruck darauf hin, daß es sich nicht im geringsten um eine Behauptung dreht, deren Einschätzung von der mehr oder weniger freundlichen Gesinnung des Beurteilers abhängig ist. Vielmehr stehen wir hier vor einer Tatsache, die ich als erster beobachtet habe und von deren Bedeutung ich mir auch nicht ein Jota nehmen lasse. Das Kartenblatt besitzt den Wert einer Urkunde, bei der es auch nur einzig darauf ankommt, ob man es lesen kann oder will. Was würde Herr K. sagen, wenn er den Inhalt der Urkunde vom 28. Oktober 1237 auseinandersetzt und ich sagte ihm:„ Nach Kaeber soll das drin stehen. Die Beobachtung„ mag" völlig richtig sein. An diesem Beispiel beweist der Verfasser, daß er trotz seiner eigenen Worte( S. 30) nicht , alle in Betracht kommenden Momente" berücksichtigt hat. Die Beobachtung als solche hat K. ohne Umschweife anzuerkennen, denn sie ist richtig und wichtig. Eine ganz andere Frage ist es, ob er die von mir aus dieser Beobachtung gezogenen Schlüsse anerkennen will. Aber niemand wird doch behaupten wollen, daß die völlig gleichmäßige Ausstattung und Behandlung Berlins und der übrigen Ortschaften gegen die Annahme spräche, daß auch Berlin ursprünglich als Dorf geplant oder gar gegründet worden ist.
Dagegen könnte K. mir gegenüber vielleicht im Rechte bleiben, wenn er die Ausstattung auch der Berliner Pfarrkirche mit nur 4 Hufen nicht für beweiskräftig hält. Gegen diesen meinen Schluß sind auch schon, wie K. S. 33 Anm. 1 richtig bemerkt, von Schmid Einwendungen erhoben worden. Daß im Vertrage vom 28. Oktober 1237 jeder Kirche mindestens 4 Hufen bestimmt werden, ohne daß irgend ein Unterschied zwischen Städten und Dörfern gemacht wird", wäre nicht maßgebend. Mit dem Mindestens" wäre ja die Möglichkeit zur besseren Ausstattung der Stadtkirchen gegeben. Das Beispiel von Köln beweist auch nichts. Daß Köln von vornherein Stadt war, soll ja erst bewiesen werden.") Entscheidend können da nur solche Beispiele sein, bei denen die ursprüngliche Gründung als Stadt über allen Zweifel erhaben ist.
Das Vorwerk Schönhausen. Mit voller Genugtuung habe ich die Ausführungen Kaebers über das„ Vorwerk Niederschönhausen" gelesen. Nicht etwa, weil ich in diesem Punkte glaube, Recht behalten zu haben. K. hat es sogar wahrscheinlich gemacht,
1) Vgl. dazu Krabbo, Archiv für Geschichtsforschung IV.