3. (1. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.
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Sache den Eindruck, als wenn der eine den anderen nicht kennt oder nicht kennen will. Aber mit dem Ignorieren, absichtlich oder unabsichtlich, geht es auf die Dauer nicht so weiter. Eines speziellen Eingehens, wobei ich nur referierend verfahren könnte, will ich mich unter so bewandten Umständen vor der Hand enthalten. Möge sich jeder über das für die Heimatkunde recht wichtige Thema zunächst einmal zu unterrichten suchen.
XXIII. Die Abendmahlsfeier Joachims II. am 1. November 1539. Unter diesem Titel geht uns von unserm hochverehrten Mitglied Herrn Oberpfarrer Recke der Inhalt eines von ihm am 1, November v. J. zu Spandau gehaltenen Vortrags zu.
Die Abendmahlsfeier Joachims II. am 1. November 1539. Spandau oder Berlin? Neues aus dem alten Meinungsstreit. Der Vortrag gab einen kurzen geschichtlichen Überblick über den vorliegenden dreihnndert- jährigen Meinungsstreit, um alsbald bei neuern und neuesten Phasen dieses Streites des langem zu verweilen. Gegen die Schrift Paul Steinmüllers (Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte Nr. 76, 1903), der, ohne irgendwie neues entscheidendes Quellenmaterial beizubringen, entgegen dem ganz unanfechtbaren Zeugnis des Schwanebecker Hausbuchs Berlin als den Ort jener Abendmahlsfeier bestimmen zu sollen glaubt, hat der Vortragende sogleich nach Erscheinen des Buches in Wort uud Schrift die Spandauer Position nachdrücklichst verteidigt. Es ist erfreulich, daß die diesbezüglichen Ausführungen (vergl. „Anzeiger“ vom 20. September 1903, „Vossische Zeitung vom 21. August 1903 und vom 23. Juli 1904) im Jahrbuch für Brandenburgische Kirchengeschichte I. 1904 S. 222 ff. volle Zustimmung gefunden haben. Der Verfasser, A. Parisius, fügt hinzu: 1. Steinmüller verkennt offenbar die Bedeutung Spandaus als der alten kurfürstlichen Residenz; 2. die Edeln des Teltow, die nach Abschluß der „Teltower Einigung“ (18. April 1539) „am 31. Oktober des benannten Jahi’es nach Spandau gereist sind und tags darauf — so berichtet der Augenzeuge Matthias v. Schwanebeck — in der dortigen Pfarrkirche nach dem Vorgang des Kurfürsten Joachim II. das reine Evangelium öffentlich bekannt und das heilige Sakrament unter beiderlei Gestalt von gedachtem Herrn Bischof Matthias v. Jagow empfangen haben“, hatten für sich keinen ausreichenden Grund zu einer Abendmahlsfeier in Spandau, wenn dieselbe nicht eben im Anschluß („Vorgang“ wie im Kolosserbrief 1, 18 = Vortritt, Vorgang) an die des Kurfürsten selbst stattfand.
Neuerdings hat der Pierausgeber des Jahrbuchs für Brandenburgische Kirchengeschichte, Professor Dr. Nikolaus Müller-Berlin, die Spandauer Abendmahlsfeier des Kurfürsten wiederum in Zweifel gezogen (Jahrbuch IV. 1907 S. 153 ff.). Der Verfasser veröffentlicht einen Gratulationsbrief des Fürsten Georg IIP von Anhalt an Joachim II. vom 15. Novem-