Heft 
(1910) 18
Seite
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12. (3. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereins]ahres.

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Generallottcriedirektion an der Markgrafenstraße 47, Geheimes Militärkabinett an der Behrenstraße 66, Königliche Münze an der Unterwasserstraße, llathaus,

Etnpfangsgebäude des Potsdamer Bahnhofes, Landwirtschaftliche Hochschule, Museum für Naturkunde und geologische Landesanstalt an der Invalidenstraße, Kunstgewerbemuseum und Museum für Völkerkunde, Kriminalgericht Moabit,

Amts- und Landgericht an der Grunerstraße,

Kudolf Virchowkrankenhaus,

Märkisches Museum,

Stadthaus,

Neue Kaiser Wilhelm-Akademie,

Gebäude der neuen Königl. Bibliothek, der Universitäts­bibliothek, und der Akademie der Wissenschaften.

b) Die baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung baulicher Änderungen an folgenden Bauwerken, sowie die Genehmigung von Bauten und baulichen Änderungen in der Umgebung dieser Bauwerke ist zu versagen, wenn ihre Eigenart oder der Eindruck, den sie her- vorrufen, durch die Bauausführung beeinträchtigt werden würde:

Beide Kirchen an der Mauerstraße (Dreifaltigkeit und Bethlehem),

Predigerhaus der Dreifaltigkeitsgemeinde (Kanonierstraße 4 und 5 und Taubenstraße 3),

Iledwigskirche,

St. Johanniskirche,

Werdersche Kirche,

Michaelkirche,

Thomaskirche,

Synagoge an der Oranienburger Straße,

Loge Royal-York an der Dorotheenstraße 21, Gertraudtenstraße 16/17,

Reichsbank,

Handelshochschule mit Kapelle zum heiligen Geist, Verwaltungsgebäude der A. E. G. am Friedrich Karl Ufer Nr. 24.

§ 3 -

Wenn die Bauausführung in den im § 1 und 2 bezeichneten Fällen nach dem Bauentwürfe dem Gepräge der Umgebung der Bau­stelle im wesentlichen entsprechen würde, und die Kosten der auf Grund dieses Ortsstatuts geforderten Änderungen in keinem an­gemessenen Verhältnisse zu den, dem Bauherrn zur Last fallenden Kosten der Bauausführung stehen würden, so ist von der Anwendung des Ortsstatuts abzusehen.