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12. (3. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.
§ 4.
Vor Erteilung oder Versagung der Genehmigung in den Fällen der §§ 1 und 2 ist der Magistrat und der Sachverständigenbeirat zu hören, dieser jedoch nur, sofern es sich nach der Entscheidung des Magistrats nicht um Fälle von untergeordneter Bedeutung handelt.
Der Sachverständigenbeirat besteht aus:
a) einem Mitgliede der Akademie der KUnste,
b) „ „ „ „ des Bauwesens,
c) „ „ des Berliner Architektenvereins,
d) , „ der Vereinigung Berliner Architekten,
e) dem Stadtbaurat für den Hochbau.
Die Mitglieder zu a und b werden von den dort genannten Behörden, die zu c und d von diesen Vereinen auf 6 Jahre ehrenamtlich bestimmt; sie sollen in Berlin oder dessen Vororten wohnhaft sein.
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Die Anbringung von lieklameschildern, Schaukästen, Aufschriften und Abbildungen bedarf für die im tj 1 bezeichneten Straßen und Plätzen, sowie für die im § 2 bezeichneten Bauwerke und deren Umgebung der Genehmigung der Baupolizeibehörde. Diese Genehmigung ist unter den gleichen Voraussetzungen zu versagen unter denen nach den §4? 1 und 2 die Genehmigung zu Bauausführungen zu verweigern ist.
Die straßenbaupolizeiliche Genehmigung bleibt hierdurch unberührt.
§ 6 .
Dieses Ortsstatut tritt am 1. August 1909 in Kraft.
Die Angelegenheit ist von der Stadtverordneten-Versammlung zunächst einem auf den 11. Oktober d. J. zusammenberufenen Ausschuß verwiesen worden. Wir werden sicherlich wiederholt Gelegenheit haben, auf diese so recht heimatkundliche Angelegenheit zurückzukommen. Das Gesetz vom 15. Juli 1907 und die dazu gehörige Ministerialinstruktion vom 4. August 1907 sind übrigens in einem Aufsatz des Abgeordneten Landesrat Schmedding zu Münster i. W. im Preußischen Verwaltungsblatt vom 2. November 1907 vortrefflich erläutert.
V. Eine keramische Sonderausstellung in Velten ist durch den uns in freundlicher Erinnerung stehenden dortigen Museums-Ver- walter Herrn Gustav Gericke für die Zeit von heut bis 12. Oktober eröffnet worden, sowohl eine retrospektive Abteilung wie eine der neuesten Zeit. Das Veltener Ortsmuseum mit seinen kunstgewerblichen Sammlungen ist uns Allen noch in der Erinnerung und ich bitte unsere Mitglieder die Gelegenheit zu benutzen, unsern kunstfleißigen Vorort zwecks Be-